Dauerauftrag

Mit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.

Die Ausstellung von HKN ist für alle Energieerzeugungsanlagen, die im Herkunftsnachweissystem registriert sind, möglich. Einzige Ausnahme dazu sind Anlagen, die durch das Einspeisevergütungssystem (EVS) gefördert werden. Da die EVS-Anlagen bereits eine Vergütung pro in das öffentliche Netz eingespeiste kWh erhalten, ist der ökologische Mehrwert dieser Stromproduktion abgegolten. Eine zusätzliche Ausstellung von HKN würde eine doppelte Vergütung bedeuten.

Erfassung eines Dauerauftrages

Der Dauerauftrag kann direkt online im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Wenn der Dauerauftrag von allen Parteien bestätigt und akzeptiert wird, gilt der Dauerauftrag als abgeschlossen und ist im Herkunftsnachweissystem legitim registriert.

Ein Dauerauftrag wird entweder durch den Anlagenbetreiber über den Login bei «Mein Projekt» oder durch den Stromhändler/-lieferanten im Herkunftsnachweissystem erfasst.

Eine Anleitung zur Erfassung eines Dauerauftrags finden Sie hier:

EN – Informationen zu Ersatznachweisen

Ersatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt. Die Erfassung für den Ersatznachweis ist nur dann zulässig, wenn in dem betreffenden Land keine HKN für die Technologie ausgestellt werden. Dazu muss die Anlage im Herkunftsnachweissystem wie folgt erfasst werden.

  • Erfassen der Anlagedaten
  • Erfassen von Produktionsdaten und Ausstellen von Ersatznachweisen
  • Handel und Stromkennzeichnung
  • Gebühren für Ersatznachweise

HKN Mehrwertsteuerpraxis

Pronovo ist nach Art. 63 Abs. 1 Bst. a EnG zuständig für den Vollzug im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Hierfür erhebt Pronovo Gebühren gemäss der geltenden Gebührenliste. Die ausgestellten Gebührenrechnungen stehen in Zusammenhang mit einer hoheitlichen Tätigkeit. Folglich haben diese mangels Leistung nicht Entgeltscharakter und sind nicht zu versteuern (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG). Die Rechnungsempfänger erhalten ihre Gebührenrechnung für Herkunftsnachweise (HKN) daher ohne Mehrwertsteuer.

Diese mehrwertsteuerliche Praxis gilt jedoch nur für Pronovo als Vollzugsstelle im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Für die mehrwertsteuerliche Behandlung des Handels respektive des Verkaufs von Herkunftsnachweisen verweisen wir auf die Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), konkret die MWST-Branchen-Info Nr. 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen, Abschnitt 7.5 Verkauf von Herkunftsnachweisen und anderen Bescheinigungen und die MWST-Info Nr. 04 Steuerobjekt, Abschnitt 6.20 Geld- und Kapitalverkehr.

Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen HKN-Teilnehmenden, seine oder ihre eigene Mehrwertsteuerpflicht respektive die mehrwertsteuerliche Handhabung der eigenen Geschäftsvorfälle abzuklären. Dies gilt auch dann, wenn mittels eines Dauerauftrages die HKN einer Produktionsanlage an einen Stromhändler oder eine Stromlieferantin übertragen werden.

 

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Fördermittel Einleitung Teil 2

Was wird Wie gefördert

Fördermittel Einleitung

Erneuerbare Energien sind Energien aus Quellen, die sich kurzfristig von selbst wieder erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt. Neben der in der Schweiz traditionell stark genutzten Wasserkraft werden auch Biomasse, Geothermie, Sonnen- und Windenergie als «erneuerbare Energien» bezeichnet. Mit Ausnahme der Wasserkraft ist heute der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch der Schweiz noch bescheiden.

In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, und damit das Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 angenommen. Das neue Energiegesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieses schreibt vor, dass bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, ein Ausbau anzustreben ist, der

  • im Jahr 2020 bei mindestens 4.4 TWh und
  • im Jahr 2035 bei mindestens 11.4 TWh liegt.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz verschiedene Förderprogramme vor:

HKN – Prozess Einleitung

Die Pronovo AG führt die zentrale Datenbank für Schweizer Herkunftsnachweise und ist seit 2007, damals noch als Geschäftsbereich von Swissgrid, die dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms, zeigen also auf, von welchem Kraftwerk und welcher Energiequelle dieser stammt.

EVS – Einleitung

Die Einspeisevergütung (EVS) ist ein Förderprogramm für erneuerbare Energien das den Förderbeitrag quartalsweise für die eingespeiste Energie vergütet. Die Vergütungstarife werden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Der mit den EVS-Anlagen produzierte Strom wird in der Stromkennzeichnung als geförderter Strom ausgewiesen

Die EVS-Warteliste bei den übrigen Technologien wird seit 2020, diejenige der Photovoltaik seit 2021 nicht weiter abgebaut. Neue Gesuche für das Förderprogramm der EVS können nicht mehr eingereicht werden.

Eine Einspeisevergütung erhalten aktuell knapp 12’100 Photovoltaikanlagen, rund 670 Wasserkraftanlagen, über 40 Windenergieanlagen und ca. 320 Biomasseanlagen. Ausserdem verfügen über 60 Wasserkraft-, 420 Windenergie-, 30 Biomasse- und drei Geothermieprojekte noch eine Förderzusage für das EVS. Nach Inbetriebnahme der Anlagen werden sie durch das EVS gefördert. Quelle: BFE Medienmitteilung

Der zwischenzeitlich im Jahr 2022 angestiegene Referenzmarktpreis hat zu einer markanten Korrektur der ausbezahlten Fördergelder in diesem Förderprogramm geführt. War der Referenzmarktpreis für die geförderte Anlage höher als der Vergütungssatz, wurde der übersteigende Teil, bei Anlagen in der Direktvermarktung, in Rechnung gestellt. Pronovo hat die Möglichkeiten dem entgegenzuwirken beschrieben.

  • Austritt aus dem EVS
  • Anpassung der Messanordnung

HKN – Erfassung bis Entwertung

  • Erfassen und Ändern eines Unternehmenskontos
  • Erfassen der Anlagedaten
  • Erfassen von Produktionsdaten und Ausstellen von Herkunftsnachweisen
  • Weitergabe von Herkunftsnachweisen
  • Erfassen eines Dauerauftrags für die Weitergabe von Herkunftsnachweisen
  • Entwerten von Herkunftsnachweisen

HKN – Informationen zu HKN

Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen. Dies geschieht, indem bei der Stromproduktion Herkunftsnachweise generiert werden, welche später gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet werden.

Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Der HKN dient somit als rein buchhalterische Grösse, die aufzeigt, wie sich die Stromproduktion der Schweiz zusammensetzt.

Über das Herkunftsnachweissystem gelangt der HKN vom Anlagenbetreiber, auch über einen Händler, zu einem Stromlieferanten. Der Stromlieferant entwertet diese HKN. Nur mit dieser Entwertung dürfen die Mengen und Energieträger, die sich in Form von Zertifikaten auf dem Konto des Stromlieferanten befinden, in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden. Entwertete HKN stehen im Herkunftsnachweissystem nicht mehr für weitere Aktivitäten zur Verfügung. So wird eine Doppelzählung ausgeschlossen.

Auch für Anlagen, die sich auf der Warteliste befinden oder bereits die Einmalvergütung erhielten, können nach Eingang der Beglaubigung frei handelbare HKN ausgestellt werden.

 

 

 

  • Informationen auf dem Herkunftsnachweis
  • Label mit einem ökologischen Mehrwert
  • Verfallsdatum
  • Gebühren für HKN