Dieses Verfahren wird von Pronovo empfohlen. Bei der automatisierten Meldung der Produktionsdaten gelten diese unmittelbar als beglaubigt. Damit die elektronische Meldung von Produktionsdaten an Pronovo reibungslos funktioniert, müssen folgende 3 Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Anlage muss mit einer fernauslesbaren Messvorrichtung zur elektronischen Meldung der Produktionsdaten ausgerüstet sein
Um eine möglichst reibungslose Abwicklung bezüglich der elektronischen Meldung von Produktionsdaten zu gewährleisten, wird empfohlen, eine fernauslesbare Messvorrichtung zu installieren.
2. Die Anlage muss im Herkunftsnachweissystem von Pronovo erfasst sein
Erst nach Erhalt der automatischen E-Mail, die Sie als Netzbetreiber nach Bearbeitung der Beglaubigung durch Pronovo erhalten, kann die Meldung der Produktionsdaten beginnen. Bitte senden Sie keine Daten, bevor Sie diese E-Mail nicht erhalten haben. Die Daten können nicht verarbeitet werden und werden daher vom Pronovo EDM-System abgelehnt.
Allfällige Änderungen an der Anlage müssen Pronovo umgehend mitgeteilt werden, wobei wesentliche Änderungen erneut beglaubigt werden müssen.
3. Fristgerechte Meldung der Produktionsdaten an Pronovo
Der Netzbetreiber hat die Aufgabe, die Produktionsdaten gemäss dem standardisierten Datenaustausch (SDAT-CH) an Pronovo zu übermitteln:
- Monatlicher Versand: Hierzu müssen jeweils die Werte eines vollen Kalendermonats bis zum 5. Tag des Folgemonats gesendet werden. Es ist notwendig, dass die Daten vollständig und plausibel sind um vom Pronovo EDM-System verarbeitet werden zu können. Sollte die Anlage in einer gewissen Zeit nichts produziert haben, muss eine «0» eintragen und beglaubigt werden.
- Quartalsweiser Versand: Hierzu müssen jeweils die Werte eines vollen Quartals bis zum 5. Tag des Folgequartals gesendet werden. Es ist notwendig, dass die Daten vollständig und plausibel sind um vom Pronovo EDM-System verarbeitet werden zu können. Sollte die Anlage in einer gewissen Zeit nichts produziert haben, muss eine «0» eintragen und beglaubigt werden.
Werden Daten einer Anlage gesendet, welche nicht freigeschaltet oder für die kein korrekter Messpunkt hinterlegt ist, so werden diese vom Pronovo EDM-System abgewiesen. In diesem Fall bitten wir den Netzbetreiber, mit Pronovo Kontakt aufzunehmen.
Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann für die produzierte Elektrizitätsmenge Herkunftsnachweise ausgestellt werden, die dem Anlagenbetreiber für die weitere Verwendung zur Verfügung stehen
Bei der manuellen Meldung der Produktionsdaten über das Herkunftsnachweissystem von Pronovo müssen die Produktionswerte vom Netzbetreiber oder vom Auditor über deren Onlinezugang erfasst werden. Bei diesem Verfahren gelten für die Beglaubigung der Produktionsdaten die nachfolgenden Regeln.
- Der Netzbetreiber (Betreiber der Messstelle) kann, wenn dieser vom Anlagenbetreiber rechtlich entflochten ist und die Anlage bis einschliesslich 30 kVA ist, die Produktionsdaten beglaubigen.
- Alle Auditoren (akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) können die Produktionsdaten beglaubigen.