Einmalvergütung (EIV)

 

Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen in der Schweiz

Mit einer Einmalvergütung (EIV) erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen in der Schweiz einen einmaligen Investitionsbeitrag des Bundes. Je nach Anlagengrösse stehen drei Programme zur Verfügung: Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kW, Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kW und die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaikanlagen (2 kW bis 149.99 kW) ohne Eigenverbrauch. Der Förderbeitrag kann im Tarifrechner unverbindlich berechnet werden.

Weitere Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen

Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Ihre Photovoltaikanlage kann mehr produzieren als nur Strom!

 

Herkunftsnachweise