- Gesuch
Wird ein Projekt zu Stromerzeugung geplant, hat der EVS/EIV-Empfänger die Pflicht, den Netzbetreiber darüber zu informieren (A).
- Projektfortschritt
Der Netzbetreiber nimmt zum Projekt Stellung, indem er das Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) bewilligt. Dieses Formular muss der EVS-Empfänger der Projektfortschrittsmeldung beilegen.
Für Photovoltaikanlagen braucht es keine Projektfortschrittsmeldung (B).
- Inbetriebnahme
Bei Anlagen bis einschliesslich 99.99 kW Anschlussleistung
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie (C). Dieses Formular kann durch den Netzbetreiber (sofern dieser nicht mit dem Anlagenbetreiber rechtlich verbunden ist) oder einen akkreditierten Auditor beglaubigt werden (siehe «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten»)Bei Anlagen über 100 kW Anschlussleistung
Formular «Beglaubigte Anlagedaten der jeweiligen Technologie (D). Das Formular muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor beglaubigt werden (siehe «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten»)Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen
Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und welche nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.Die Beglaubigung der Anlagedaten muss am Ort der Produktionsanlage vorgenommen werden. Dafür ist das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie zu verwenden.
Mehr Informationen zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten finden Sie im Leitfaden unter «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten»
- Nach der Inbetriebnahme
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Des Weiteren ist der Netzbetreiber für das Messwesen und damit für die Datenlieferung der Produktionsdaten an Swissgrid verantwortlich. Die Datenlieferung kann automatisiert (nach VSE Branchendokument SDAT CH) oder über das Herkunftsnachweissystem erfolgen (F und G).
Hilfreiche Dokumente sind der Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten, das Handbuch «Eigenverbrauchsregelung des VSE», das Branchendokument SDAT CH, sowie die Regelung der Anschlussbedingungen. Sie finden diese Dokumente unter Downloads Formulare & Dokumente
Alles zum Thema EVS
- Gesuch bis VergütungBeschreibung des Verfahrens zur Erlangung einer Vergütung
- VergütungDer Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse berechnet
- ErweiterungBestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden. Dabei kommt es jedoch zu einer Tarifreduktion.
- Netzbetreiber und AuditorenNetzbetreiber und Auditoren sind im Prozess der Erlangung einer Vergütung mehrfach beteiligt.
- Facts EVSGenerelle Informationen zum Einspeisevergütungssystem
- Herkunft FördergelderDas EVS wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.
- DirektvermarktungDie marktorientierte Einspeisevergütung.
- GeschäftsprozesseWelche Akteure sind an der Zahlung der Vergütung wie beteiligt?