Erneuerbare Treib- und Brennstoffe (eTS/eBS)

Erneuerbare Treib- und Brennstoffe (eTS/eBS)

 

Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft der in der Schweiz gehandelten biogenen Treib- und Brennstoffe. Sie zeigen auf, aus welcher Produktionsanlage und aus welcher Energiequelle ein Treib- oder Brennstoff stammt.

Ab dem 1. Januar 2025 besteht die gesetzliche Pflicht, dass die schweizerische Produktion sowie der Import von erneuerbaren Treib- und Brennstoffen mittels Herkunftsnachweisen in einem Herkunftsnachweissystem erfasst werden muss.

Herkunftsnachweise werden nur für erneuerbare Treib- und Brennstoffe ausgestellt. Es ist möglich, die Herkunftsnachweise mit behördlichen Förder- und Steuerinstrumenten zu verknüpfen.

Zeitplan Realisierung

Das Projekt eTS/eBS arbeitet darauf hin, das neue Herkunftsnachweissystem (HKN-System) für erneuerbare flüssige und gasförmige Brenn- und Treibstoffe ab dem 1. Januar 2025 für die Erfassung von produzierten oder importierten erneuerbaren Stoffen freischalten zu können. Das Projekt verfolgt einen agilen Ansatz und entwickelt bzw. optimiert einen bereits bestehenden Prototyp in den kommenden Monaten kontinuierlich weiter. Im Speziellen integriert das Projekt in den kommenden Monaten Stammdaten aus der Clearingstelle des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) und wenn möglich auch aus anderen Systemen ins HKN-System. Zwei Testrunden für zukünftige Nutzerinnen und Nutzer – im August und ab Oktober – sind vorgesehen. Ziel dieser Testrunden ist es, eine strukturierte Rückmeldung zu erhalten, um das HKN-System in der Bedienung so einfach wie möglich auszugestalten.

Im August 2019 hat der Bundesrat den wegweisenden Entscheid für Netto-Null getroffen: Bis 2050 soll die Energieversorgung der Schweiz CO2-neutral sein. Vor diesem Hintergrund errichten das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Energie (BFE) ein nationales Herkunftsnachweissystem (SHKN) für erneuerbare gasförmige und flüssige Brenn- und Treibstoffe (eTS/eBS). Dieses System hat zum Ziel, die Umsetzung der verschiedenen klima- und energiepolitischen Massnahmen zu koordinieren, Doppelzählungen bei der Anrechnung des ökologischen Mehrwerts zu verhindern, den ökologischen Mehrwert sichtbar zu machen und Transparenz für die Endkunden zu schaffen.

Häufige Fragen zu eTS und eBS

Das Schweizer Herkunftsnachweissystem für erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe nimmt am 1.1.2025 seinen Betrieb auf. Die in den Q+A erläuterten Ausführungsbestimmungen gelten vorbehältlich des Bundesratsentscheid zur Inkraftsetzung der Energieverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe, der noch vor Ende Jahr fallen soll.

  • Gibt es auch Standardwerte für z.B. CO2 Reduktionen pro Produktart oder bedeutet dies, dass sich die Werte für unterschiedliche Batches und somit auch für das HKN Zertifikat unterscheiden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Attribute sind auf dem HKN sichtbar? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wird bei importierten HKN ersichtlich sein, ob die Produktion eine Förderung erhalten hat? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können Informationen zur ökologischen Qualität angegeben werden, z.B. welche Standards oder Richtlinien bei der Biogasproduktion eingehalten wurden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Was muss ein EHS Unternehmen konkret vom EU-Zertifikat-Biogas-Lieferant verlangen, damit diese im EHS anerkannt werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss für den Import von virtuellen E-Fuels ein Staatsvertrag vorhanden sein? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Mit welchen Ländern gibt es schon Staatsverträge? Wo ist die Liste mit den Staatsverträgen zu finden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wer schliesst die Staatsverträge ab? Was macht der Bund, um zu zwischenstaatlichen Abkommen zu kommen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Mit welchem Herstellungsdatum werden die aktuell bei der Clearingstelle bestehenden HKN in das neue System übertragen und wie lange sind diese gültig?  hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie ist der Übergang von der Clearingstelle zum HKN-System genau geregelt? Wie wird die inländische Produktion 2024 abgewickelt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie funktioniert der Import der Zertifikate von der Clearingstelle ins HKN-System? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Über welches System wird das Q4/24 abgewickelt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Übergangsfristen gelten für Lager im Ausland? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gelten die Übertragungsfristen auch für EU-Zertifikate? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Warum gibt es eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer für in- und ausländische Zertifikate aus der Clearingstelle? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gelten die 24 Monate ab Produktions- oder Importdatum? (Gas) hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Beim Dena-Register werden die Zertifikate für die Biogasproduktionen 2024 erst spät ausgestellt (bspw.im April 2025). Ist es richtig, dass diese HKN bis Ende 2026 gültig sein werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Ist bereits eine Methodik zur Berechnung der Netto-Energiemenge definiert resp. besteht ein Installationsschema des Netto-Energiezählers oder werden HKN für die Bruttoenergiemenge erzeugt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wo sind die Umrechnungsfaktoren von Biogas hinterlegt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Einheiten werden zur Verfügung stehen? kWh ist für flüssige Treibstoffe nicht ideal. hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • HKN werden in KWh ausgestellt. Wird die Information in Litern ebenfalls angegeben sein? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • H2 wird in kg gehandelt, wie erfolgt die Umrechnung in kWh? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss jeder HKN auf den Einzelkunden/Endkunden (explizit Privatkunden) entwertet werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Bei der Entwertung von HKN von Brennstoffen sollte die Möglichkeit bestehen, auf Kundengruppen zu entwerten (zB. Gaskunden mit Biogasanteil). hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Sind Erdgastankstellen auch als Anlagen mit entsprechenden Zählern im System erfasst? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wenn in einem Fernwärmenetz Gas als Quelle eingesetzt wird, können dann einzelnen Kunden CH-Biogas HKNs verkauft werden und können diese das dann anrechnen lassen, trotz Fernwärmeanschluss? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Müssen Tankstellenbetreiber im System überhaupt HKN entwerten? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welchen Beleg über die Entwertung der HKN erhält ein Gebäudeeigentümer, der erneuerbaren Brennstoff bestellt hat? Enthält der Beleg die Adresse und die gelieferte Energiemenge? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss sich jeder Endkonsument (z.B. Tankstelle, Hausbesitzer) registrieren lassen, um HKNs entwerten zu können? Wie erfolgt dabei die Zuweisung zu den klimapolitischen Instrumenten, z.B. Kompensationspflicht? Muss der Endkonsument die Annahme der HKNs bestätigen (freigeben)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Sind alle Tankstellenkunden Endkunden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie ist der Erfassungszeitraum für Produktion bzw. Verbrauch exakt definiert? Beginn um Mitternacht (Kalendertag / wie bei Strom) oder, wie bisher üblich bei Gas, Beginn erst um 06:00 Uhr? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie werden verschiedene Energieträger (H2, CH4, HVO etc.) im System abgebildet und verwaltet? Existieren getrennte Konti oder sieht man lediglich das Total erneuerbarer Energie (Zertifikate) in kWh? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Kann der Ablesezeitpunkt resp. die Produktionsdauer beliebig gewählt werden oder muss dies jeweils monatlich erfolgen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Werden im HKN-System auch weiterführende Angaben erfasst, wie beispielsweise die beim gesamten Produktionsprozess anfallenden CO2-Emissionen oder der Methanschlupf?  hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Sollte an einem Tag nicht mehr als eine Meldung möglich sein (von / bis Zeit)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Sieht man auch Kraftstoffarten (Biodiesel, Biogas, SAF etc.) oder werden nur Einheiten weitergegeben? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie funktioniert die Ausstellung von HKN bei einem Import von Biotreibstoffen konkret? Werden die Importdaten über das BAZG direkt ins System geladen und dem Importeur gutgeschrieben? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Sind für Produktionsanlagen in der Schweiz direkt HKN für den Strom zu importieren/importierbar aus dem HKN-System Strom? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Woher kommen die SAF-Daten, wenn der SAF gemischt und in eine Pipeline eingespeist wird? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie und wie häufig muss die Produktion bei einer Biogasanlage erfasst werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wer erhält den HKN ausgestellt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Fall Bioheizöl: Können HKN auch schon beim Import entwertet werden, wenn ich Bioheizöl liefere? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wenn wir als Importeur bei der Einfuhrverzollung angegeben sind, werden diese Daten/Mengen dann automatisch ins System übertragen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Ist es immer noch möglich, HKN für mehrere Kunden durch die Zuweisung des Instruments «freiwillige Kompensation» global zu stornieren (ohne Tausende von Einzelstornierungen vornehmen zu müssen), bspw. wenn man einen bestimmten Prozentsatz an Biogas an alle Kunden liefert? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Müssen Verbrauchsdaten auf den Tag genau angegeben werden? Wäre es nicht sinnvoller, pro Monat eine Auswahl treffen zu können – wie im alten System? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Fristen gelten für die Entwertung der HKN? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Bis wann müssen die Mengen einer Verbrauchsperiode entwertet werden? Bleibt der 25. des Folgemonats oder wurde der Fakt berücksichtigt, dass Gasversorger die Daten erst ca. 20 Tage später haben? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können H2-HKN weiterverkauft werden, wenn der Stoff vor Ort verwendet wurde? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss eine Firma, die Ethanol im Inland kauft, dann mit fossilem Treibstoff mischt und an Tankstellen oder Endkunden bringt, auch dieses System anwenden oder ist es beim Kauf bereits entwertet? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Kann etwas zur Höhe der Gebühren gesagt werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie erklären sich die unterschiedlichen Gebühren fürs Strom- und eTS/eBS-HKN-System? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gilt Import- oder Produktionszeitraum beim Import von Zertifikate? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie lange ist ein HKN gültig (von der Ausstellung bis zur Entwertung)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gilt für die Erfassung der ausländischen Zertifikate das Datum der Produktion (Anlage) oder Eintrag ins ausländische Register oder der Tag des Imports? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wofür können HKN aus der Biogasproduktion konkret angewendet werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welchen Wert wird ein HKN erhalten? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wird es weiterhin einen freiwilligen Markt für Biogas Zertifikate geben? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können auch mehrere Bündel HKN auf einmal an einen Handelspartner überwiesen werden? Oder muss jede Produktionscharge transferiert werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Dokumentiert Pronovo Besitz oder Eigentum eines HKN? Darf ein HKN weitergegeben werden, der noch nicht verkauft worden ist? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie oft darf ein HKN weiterverkauft werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie funktioniert das Handeln der Zertifikate der losgelösten Ware? Für wen ist das interessant, respektive für wen ist das angedacht? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wem dient es, wenn HKN und Ware losgelöst voneinander gehandelt werden können? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss beim Zeitpunkt des physischen Import das Zertifikat schon vorliegen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wenn der Importeur seine Importdaten im HKN-System verifizieren muss, wie kann er wissen, um welche Charge es sich handelt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie sieht es beim System hinsichtlich einer Anschlussfähigkeit an z.B. die Union Database for Biofuels (UDB), Nabisy (Deutschland) und ELNA (Österreich) aus? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche ausländischen HKN und Ausgabestellen werden für flüssige Stoffe vom HKN-System akzeptiert? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche HKN werden für massenbilanzierte Importe anerkannt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Anlagen müssen registriert werden bei einem Import von flüssigen Stoffen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wann und wie ist eine Rückerstattung der CO2-Abgabe für importierte erneuerbare Gase möglich? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie funktioniert die Übertragung der ausländischen Zertifikate? Aus welchen Registern/Systemen können die ausländischen Zertifikate übertragen werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Art von Nachweis wird bei den Zertifikatsimporten erwartet? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Bisher spielten die «voluntary schemes» nach Art. 30 Abs. 4 RED II in der Schweiz keine Rolle. Dementsprechend sind auch langjährige Verträge mit Lieferanten in Europa ohne Notwendigkeit für eine solche Zertifizierung abgeschlossen worden. Können solche Biogasmengen künftig weiterhin über das neue HKN-System importiert werden? Können künftig Biogas-Herkunftsnachweise (PoO) ohne Nachhaltigkeitsnachweis (PoS) importiert werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Müssen PoS gekoppelt mit einem Zertifikat importiert werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie verhält sich der Import bei Staaten, die zweigleisig fahren, wie bspw. Österreich (e-control AIB & ACGS ERGaR)? Geht beides? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie ist es geregelt, wenn es kein nationales HKN-System im Ursprungsland gibt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gibt es eine gesetzliche Erfassungspflicht für importiertes erneuerbares Gas, obwohl keine Anerkennung in der Schweiz erfolgt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können Schweizer HKN, die auf Basis von ausländischen Zertifikaten ausgestellt wurden, für die erneuerbare Strom- und Wärmeproduktion eingesetzt werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Was genau versteht das HKN-System unter massenbilanzierten Importen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Erhalten massenbilanzierte Importe ab dem 1.1.2025 eine Mineralölsteuererleichterung? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie wird der massenbilanzierte Import abgewickelt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Bioheizöl unterliegt nicht der CO2-Abgabe. Warum unterliegen massenbilanzierte Bioheizöle der CO2-Abgabe? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können Nachhaltigkeitsnachweise einem HKN zugeordnet werden? z.B. ISCC (PoS) hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Ist es richtig, dass im Fall "Freiwilliger Markt" nicht zwingend der Name des Endverbrauchers angegeben werden muss und die Zuweisung im freiwilligen Markt auch gebündelt für mehrere Kunden gemacht werden kann? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wer erhält in Zukunft die Klik-Vergütungen (Importeur/Inverkehrsbringer)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können HKN auch später in der Lieferkette (also nicht direkt beim Import) dem Instrument Kompensation zugeordnet werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Arten und Typen von Nachweiszertifikaten können bei SAF angerechnet werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Ist das Instrument «freiwilliger Markt» kompatibel mit dem Instrument «klik»? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können alle HKN für alle Instrumente genutzt (zugewiesen) werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Kann ein HKN unabhängig von der Produktion für irgendeine Anwendung verwendet werden? Konkret: Kann ein HKN aus der Biogasproduktion für flüssige Treibstoffe eingesetzt werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Warum übernehmen wir die Anforderungen der REDII? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Zertifizierungssysteme werden auf der Positivliste drauf stehen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wird die Positivliste des Zoll im Hinblick auf die Inbetriebnahme des HKN-Systems angepasst? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können nur noch HKN aus Anlagen mit Einhaltung der Positivliste erfasst werden? Wer prüft dies und wie wird dies gemacht? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können Zertifikate ins HKN-System eingetragen werden, die nicht gemäss Positivliste Zertifizierungssysteme zertifiziert sind? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können auch mehrere Anlagen direkt im System erfasst werden, z.B. mittels einer Excel-Datei? Oder können mehrere HKN Mengen einem Händler überwiesen werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wird es möglich sein, Daten direkt über eine API in das HKN-System von Grexel einzuspielen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Was ist mit Treibstoffen, die gespeichert werden und verschiedene Einsatzzwecke haben (Treibstoff/Brennstoff/Rohstoff) haben können? Ist das Zertifikat proforma bei Produktion zu erstellen oder erst bei Auslieferung als Treibstoff? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Was geschieht, wenn ein Stoff zwecks saisonaler Speicherung gelagert wird, diese dann aber 18 Monate übersteigt (bspw. in einem sehr warmen Winter)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Im SAF-Bereich gibt es die Beimischpflicht, die Mengen werden aber möglicherweise länger gelagert als 18 Monate. Welche Lösung gibt es dafür? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss nur grüner, also erneuerbarer, Wasserstoff im HKN-System erfasst werden oder auch andere Qualitäten? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie wird bei der Vollerfassung von H2 grauer H2 verwaltet, wenn dieser keine erneuerbare kWh besitzt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie wird beim Wasserstoff kontrolliert ob es sich um grünen Wasserstoff handelt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Anforderungen gelten für H2-Zertifikate? Ist eine Anrechnung möglich? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss H2 in jedem Fall im HKN-System erfasst werden? Selbst wenn bekannt ist, dass er nicht als Energieträger eingesetzt wird? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wenn man bei H2 das HKN an den Endkunden weitergibt, wie kann man sicher sein, dass der Endkunde nicht noch etwas über Klik erhält? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gibt es auch Standardwerte für z.B. CO2 Reduktionen pro Produktart oder bedeutet dies, dass sich die Werte für unterschiedliche Batches und somit auch für das HKN Zertifikat unterscheiden?

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    Standardwerte werden überall wo möglich empfohlen. Abweichungen müssen begründet werden.
  • Welche Attribute sind auf dem HKN sichtbar?

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    Die Attribute sind in Art. 1, Abs.1 der VHBT gelistet. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, weitere Attribute können erfasst werden. Alle Attribute gemäss Art. 1, Abs. 1 sind auf dem HKN ersichtlich.
  • Wird bei importierten HKN ersichtlich sein, ob die Produktion eine Förderung erhalten hat?

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    Ja. Ob die Produktionsanlage eine Förderung erhalten hat, wird mittels Attribut auf dem HKN sichtbar sein.
  • Können Informationen zur ökologischen Qualität angegeben werden, z.B. welche Standards oder Richtlinien bei der Biogasproduktion eingehalten wurden?

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    Ja, Art. 1. Abs.1 der Verordnung erfasst nicht abschliessend alle Angaben, die auf dem HKN drauf sein können. Es ist möglich, weitere Attribute, wie eine Label, zu erfassen.
  • Was muss ein EHS Unternehmen konkret vom EU-Zertifikat-Biogas-Lieferant verlangen, damit diese im EHS anerkannt werden?

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    Für die Antwort auf diese Frage sind die Ausführungsbestimmungen zu Art. 15 Abs. 3 des revidierten CO2-Gesetzes massgebend. Gemäss Art. 92f der Vernehmlassungsversion der CO2-Verordnung muss der EHS-Teilnehmer nachweisen, dass a) die Anteile des leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gases auf den Rechnungen ausgewiesen sind und dass b) das BAFU in genügendem Umfang internationale Bescheinigungen für leitungsgebundenes ausländisches erneuerbares Gas ausgestellt hat.
  • Muss für den Import von virtuellen E-Fuels ein Staatsvertrag vorhanden sein?

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    Der Zertifikatimport von E-Fuels, die weder physisch in die Schweiz importiert werden noch ins europäische Netz eingespeist wurden, ist nicht zulässig. Die neue Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT) lässt den Import von ausländischen Zertifikaten für erneuerbare Gase nur für Mengen zu, die ins europäische Gasnetz eingespeist wurden. Artikel 15 Abs. 3 und Art. 31 Abs. 5 des revidierten CO2-Gesetzes regeln die Anrechnung vom leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gasen. Für die verbrauchte Menge an Erdgas muss erneuerbares Gas im Ausland produziert, eingekauft und ins europäische Netz eingespeist werden. Wenn diese Bedingung erfüllt ist und eine Anrechnung an Unternehmen mit einer Verminderungsverpflichtung oder im Emissionshandelssystem gewollt ist, dann ist ein Staatsvertrag nötig.
  • Mit welchen Ländern gibt es schon Staatsverträge? Wo ist die Liste mit den Staatsverträgen zu finden?

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    Es gibt bereits bilaterale Staatsverträge. Diese Verträge wurden in erster Linie für Kompensationsprojekte im Rahmen der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure abgeschlossen. Sie können jedoch auch für den Transfer der Emissionsreduktion von leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gas genutzt werden. Dazu braucht es Projekte, welche gemäss den Ausführungsbestimmungen zum revidierten CO2-Gesetz bewilligt werden. Eine Liste der heute existierenden Staatsverträge finden Sie auf der Webseite des BAFU: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Fachinformationen > Internationales > Bilaterale Vereinbarungen.
  • Wer schliesst die Staatsverträge ab? Was macht der Bund, um zu zwischenstaatlichen Abkommen zu kommen?

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    Für Abkommen im Rahmen von Art. 6 des Pariser Übereinkommen hat das BAFU den Lead und bezieht das EDA und das SECO mit ein. Wie kommt es zum Vertrag? Es braucht ein klar formuliertes Bedürfnis der Branche, mit welchen Ländern Staatsverträge ausgearbeitet werden sollen. Dieses Bedürfnis muss bereits mit sehr konkreten Projektideen unterlegt sein. Nur in solchen Fällen wird die Verwaltung den aufwändigen Prozess für einen Staatsvertrag einleiten – nachdem sie vorgängig die Erfolgsaussichten validiert hat (zusammen mit Expertise von EDA und SECO).
  • Mit welchem Herstellungsdatum werden die aktuell bei der Clearingstelle bestehenden HKN in das neue System übertragen und wie lange sind diese gültig? 

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    • Im Inland hergestellte Mengen mit Produktionsjahr 2024, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 in der CS lagern: Es werden per 1.1.2025 HKN ausgestellt, die 60 Monate gültig sind.
    • Ausländische Zertifikate, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 in der CS erfasst und noch nicht verwendet wurden: Es werden per 1.1.2025 HKN mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ausgestellt.
  • Wie ist der Übergang von der Clearingstelle zum HKN-System genau geregelt? Wie wird die inländische Produktion 2024 abgewickelt?

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    Der Übergang passiert automatisch und ist zwischen Pronovo und der Clearingstelle organisiert und geregelt. Das Produktionsjahr 2024 wird in der Clearingstelle abgewickelt.
  • Wie funktioniert der Import der Zertifikate von der Clearingstelle ins HKN-System?

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    Der Transfer findet automatisch statt und ist entsprechend zwischen Pronovo und der Clearingstelle organisiert und geregelt.
  • Über welches System wird das Q4/24 abgewickelt?

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    Inländische Mengen aus Q4/24 werden noch in der Clearingstelle erfasst. Diese führt den Betrieb bis mindestens Ende Februar 2025 weiter, damit sie das Geschäftsjahr 2024 ordnungsgemäss abschliessen kann. Ausländische Zertifikate mit Produktionsdatum 2024 werden gemäss regulärem Meldefenster Q4 2024 der Clearingstelle gemeldet und anschliessend ins HKN-System übertragen.
  • Welche Übergangsfristen gelten für Lager im Ausland?

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    Ausländische Zertifikate, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 im Ausland lagern: Wurde der Stoff zwischen dem 1.4.2021 und 31.12.2024 hergestellt, stellt die Vollzugsstelle beim Import der Zertifikate HKN aus, die maximal bis zum 31.12.2026 gültig sind, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass die ökologischen Anforderungen gemäss Branchengrundsätzen eingehalten wurden.
  • Gelten die Übertragungsfristen auch für EU-Zertifikate?

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    Ja, für EU-Zertifikate gelten die gleichen Übergangsfristen.
  • Warum gibt es eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer für in- und ausländische Zertifikate aus der Clearingstelle?

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    Die Unterschiede erklären sich daraus, dass die ausländischen Zertifikate bisher nicht von einer staatlichen Stelle geprüft worden sind.
  • Gelten die 24 Monate ab Produktions- oder Importdatum? (Gas)

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    Die 24 Monate gelten ab 1.1.2025. Ausländische Zertifikate, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 204 in der Clearingstelle lagern und für die nach dem Transfer ins HKN-System HKN ausgestellt werden, sind also bis maximal Ende 2026 gültig.
  • Beim Dena-Register werden die Zertifikate für die Biogasproduktionen 2024 erst spät ausgestellt (bspw.im April 2025). Ist es richtig, dass diese HKN bis Ende 2026 gültig sein werden?

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    Ja. Die Vollzugsstelle wird HKN für ausländische Zertifikate erneuerbarer Gase ausstellen, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 noch nicht in der Clearingstelle erfasst worden sind, deren zugrundeliegenden Stoffe aber zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2024 produziert worden sind und der Eigentümer nachweisen kann, dass die ab dem 1. April 2021 geltenden ökologischen Anforderungen der Biogasgrundsätze der Branche eingehalten wurden. Diese Zertifikate werden eine begrenzte Gültigkeit haben und werden am 31.12.2026 aus dem HKN-System gelöscht. Für diesen Spezialfall von im Ausland gelagerten Zertifikaten, die nach dem regulären Meldefenster Q4 2024 transferiert werden, prüfen wir derzeit, wie wir es technisch abwickeln können. Wir empfehlen, die ausländischen Zertifikate, die noch im Ausland lagern, so schnell wie möglich in die Schweiz zu transferieren, um von einer möglichst langen Gültigkeitsdauer profitieren zu können.
  • Ist bereits eine Methodik zur Berechnung der Netto-Energiemenge definiert resp. besteht ein Installationsschema des Netto-Energiezählers oder werden HKN für die Bruttoenergiemenge erzeugt?

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    Wir sind noch nicht soweit mit den Details für den Vollzug. Eine entsprechende Methodik wird in den kommenden Monaten entwickelt.
  • Wo sind die Umrechnungsfaktoren von Biogas hinterlegt?

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    Eine Umrechnung von Nm3 in kWh kann anlagespezifisch oder auf Basis von Standardfaktoren des SVGW vor der Eingabe der kWh im System erfolgen. Werden anlagespezfische Faktoren verwendet, benötigt Pronovo die entsprechende Kalkulationsgrundlage.
  • Welche Einheiten werden zur Verfügung stehen? kWh ist für flüssige Treibstoffe nicht ideal.

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    Bei flüssigen Treibstoffen werden die ins HNK-System eingegebenen Menge in Litern mittels Standardfaktoren in kWh umgerechnet.
  • HKN werden in KWh ausgestellt. Wird die Information in Litern ebenfalls angegeben sein?

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    Die Informationen in Liter werden auf dem HKN nicht angegeben.
  • H2 wird in kg gehandelt, wie erfolgt die Umrechnung in kWh?

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    Die Umrechnung erfolgt durch die Produzenten direkt mit dem Faktor 33.333 kWh pro kg (gemäss Standardumrechnungsfaktor von JEC und RED). Die Eingabe im HKN-System erfolgt im kWh.
  • Muss jeder HKN auf den Einzelkunden/Endkunden (explizit Privatkunden) entwertet werden?

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    Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe (private Haushalte, Industrie, Dienstleistungen, Verkehr, Landwirtschaft, Fernwärme, Elektrizität) angegeben werden. Eine endkundspezifische Entwertung ist nicht vorgesehen. Vorbehalten bleiben andere spezialrechtliche (z.B. kantonale) Regulierungen.
  • Bei der Entwertung von HKN von Brennstoffen sollte die Möglichkeit bestehen, auf Kundengruppen zu entwerten (zB. Gaskunden mit Biogasanteil).

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    Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe (private Haushalte, Industrie, Dienstleistungen, Verkehr, Landwirtschaft, Fernwärme, Elektrizität) angegeben werden. Eine endkundspezifische Entwertung ist also nicht mehr vorgesehen. Vorbehalten bleiben andere spezialrechtliche (z.B. kantonale) Regulierungen.
  • Sind Erdgastankstellen auch als Anlagen mit entsprechenden Zählern im System erfasst?

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    Erdgastankstellen müssen im HKN-System nicht erfasst werden. Die Erdgastankstellenbetreiber müssen vierteljährlich die vertankten Erdgasmengen an Pronovo melden, damit Pronovo die Steuerrückerstattung von CO2-Abgabe zu Mineralölsteuer kalkulieren kann.
  • Wenn in einem Fernwärmenetz Gas als Quelle eingesetzt wird, können dann einzelnen Kunden CH-Biogas HKNs verkauft werden und können diese das dann anrechnen lassen, trotz Fernwärmeanschluss?

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    Im HKN-System werden die Transaktion bis zur Lieferung an Endkunden dokumentiert. In diesem Fall wäre es die Lieferung an die Heizzentrale des Fernwärmenetzes. Wie der ökologische Mehrwert (die entwertete HKN) unter der Fernwärmenetzkunden verteilt wird, ist Sache des Betreibers des Netzes.
  • Müssen Tankstellenbetreiber im System überhaupt HKN entwerten?

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    Wenn die erneuerbaren Treibstoffe an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet werden (z.B. durch Klik vergütet), dann kann der HKN bereits durch den Produzenten bzw. Importeur entwertet werden. Möchte ein Tankstellenbetreiber seinen Kunden zusätzlich freiwillige Mengen erneuerbare Treibstoffe anbieten, die nicht an die Kompensationspflicht angerechnet werden, dann muss sein Lieferant dafür HKN entwerten.
  • Welchen Beleg über die Entwertung der HKN erhält ein Gebäudeeigentümer, der erneuerbaren Brennstoff bestellt hat? Enthält der Beleg die Adresse und die gelieferte Energiemenge?

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    Ja, wenn nötig.
  • Muss sich jeder Endkonsument (z.B. Tankstelle, Hausbesitzer) registrieren lassen, um HKNs entwerten zu können? Wie erfolgt dabei die Zuweisung zu den klimapolitischen Instrumenten, z.B. Kompensationspflicht? Muss der Endkonsument die Annahme der HKNs bestätigen (freigeben)?

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    Für die flüssigen erneuerbaren Treibstoffe für den Landverkehr könnten die HKN bereits bei der Instrumentenzuweisung (Kompensation der Treibstoffimporteure und CO2-Emissionsvorschriften) entwertet werden. Dies kann somit bereits auf Grosshandelsstufe geschehen. Beide Instrumente brauchen kein Tracking der Mengen bis zum Verbrauch, womit sich die Anzahl der Transaktionen im HKN-System für die Akteure minimiert. Die HKN für flüssige erneuerbare Brenn- und Treibstoffe können zudem neu innerhalb der Schweiz losgelöst vom der physischen Energiemenge gehandelt werden. Damit wird das System der flüssigen Stoffen dem System der gasförmigen Stoffen angeglichen. Damit entfällt der administrative Aufwand für die Zwischenhändler, ohne dass die zentralen Aufgaben des HKN-Systems (Doppelzählung ausschliessen, Vermarktung ermöglichen) in Frage gestellt werden. Endkonsumenten müssen sich nicht im HKN-System registrieren; mit der Lieferung an den Endkonsumenten bzw. die Endkonsumentengruppe ist die HKN-Transaktion abgeschlossen.
  • Sind alle Tankstellenkunden Endkunden?

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    Die Tankstellen gelten als Endverbraucher (und nicht tankende Automobilistinnen).
  • Wie ist der Erfassungszeitraum für Produktion bzw. Verbrauch exakt definiert? Beginn um Mitternacht (Kalendertag / wie bei Strom) oder, wie bisher üblich bei Gas, Beginn erst um 06:00 Uhr?

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    Analog wie bei der Clearingstelle bezeichnet der Begriff "Tag" auch im HKN-System Kalendertage. Dieser dauert von 00:00 bis 00:00 Uhr.
  • Wie werden verschiedene Energieträger (H2, CH4, HVO etc.) im System abgebildet und verwaltet? Existieren getrennte Konti oder sieht man lediglich das Total erneuerbarer Energie (Zertifikate) in kWh?

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    Unterschiedliche Energieträger werden im System unterschieden. Einem Organisationskonto können verschiedene Produktionsanlagen zugewiesen werden.
  • Kann der Ablesezeitpunkt resp. die Produktionsdauer beliebig gewählt werden oder muss dies jeweils monatlich erfolgen?

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    Die Energiedaten müssen einmal monatlich, spätestens bis zum 6. des Folgemonats erfasst werden. Eine Erfassung ist aber auch in mehreren Etappen möglich.  
  • Werden im HKN-System auch weiterführende Angaben erfasst, wie beispielsweise die beim gesamten Produktionsprozess anfallenden CO2-Emissionen oder der Methanschlupf? 

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    Falls vorhanden, können solche Angaben im System erfasst werden und sie werden auf dem HKN ausgewiesen.
  • Sollte an einem Tag nicht mehr als eine Meldung möglich sein (von / bis Zeit)?

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    Systemtechnisch ist dies möglich; in der Praxis werden die Energiedaten aber in meisten Fällen monatlich gemeldet werden.
  • Sieht man auch Kraftstoffarten (Biodiesel, Biogas, SAF etc.) oder werden nur Einheiten weitergegeben?

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    Die Kraftstoffarten werden detailliert weitergegeben.
  • Wie funktioniert die Ausstellung von HKN bei einem Import von Biotreibstoffen konkret? Werden die Importdaten über das BAZG direkt ins System geladen und dem Importeur gutgeschrieben?

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    Die importierten physischen flüssigen Mengen werden vom Zollsystem ins HKN-System eingelesen. Importeure müssen die ins System geladenen Daten bestätigen, bevor der Ausstellungsprozess der HKN beginnt.
  • Sind für Produktionsanlagen in der Schweiz direkt HKN für den Strom zu importieren/importierbar aus dem HKN-System Strom?

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    Für den in einem Elektrolyseur verwendeten Strom müssen Strom-HKN im Strom-System entwertet werden. In einer nächsten Entwicklungsphase des Systems werden die Umwandlungen (Strom-H2) im System automatisch abgebildet.
  • Woher kommen die SAF-Daten, wenn der SAF gemischt und in eine Pipeline eingespeist wird?

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    Die Daten zu physischen Importen erhält das HKN-System vom BAZG.
  • Wie und wie häufig muss die Produktion bei einer Biogasanlage erfasst werden?

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    Die Häufigkeit der Datenmeldung hängt vom Ursprung oder von der Verwendung des produzierten Energieträgers ab. Wenn die produzierte Menge nicht vor Ort verbraucht oder umgewandelt wird, dann beträgt der Zeitraum ein Kalendermonat. Ein zusätzlicher Grund für die monatliche Erfassung der Daten zur inländischen Treibstoffproduktion, ausser bei einer Umwandlung in Elektrizität am Ort der Produktion, sind die Anforderungen in der MinöStV sowie die Steuersystematik beim BAZG. Wenn die produzierte Menge vor Ort, d.h. am Ort der Produktion (z.B. Abwasserreinigungsanlage, Bauernhof), in Wärme oder Elektrizität (typischerweise als Energieträger in WKK-Anlagen) umgewandelt wird, dann reicht eine jährliche Meldung . Dadurch reduziert sich der Vollzugsaufwand für Akteure, die die HKN nicht veräussern. Die Datenmeldung muss bei einer monatlichen Erfassung bis zum 6. des Folgemonats und bei einer jährlichen Erfassung bis Ende Februar des Folgejahrs geschehen.
  • Wer erhält den HKN ausgestellt?

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    Derjenige, der den Stoff zum Zeitpunkt der HKN-Ausstellung besitzt.
  • Fall Bioheizöl: Können HKN auch schon beim Import entwertet werden, wenn ich Bioheizöl liefere?

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    Wenn das Bioheizöl an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet wird, kann der HKN bereits vom Importeur entwertet werden. Der ökologische Mehrwert wird dann beispielsweise an das Brennstoff-Kompensationsprogramm angerechnet und kann nicht weiter verwendet werden. Wenn der ökologische Mehrwert an den Endverbraucher weitergegeben werden soll, dann entwertet derjenige den HKN, der den ökologischen Mehrwert an den Endverbraucher verkauft, also z.B. der Lieferant des physischen Bioheizöls.
  • Wenn wir als Importeur bei der Einfuhrverzollung angegeben sind, werden diese Daten/Mengen dann automatisch ins System übertragen?

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    Die importierten Mengen werden vom Zollsystem ins HKN-System eingelesen. Importeure müssen die ins System geladenen Daten bestätigen, bevor der Ausstellungsprozess beginnt.
  • Ist es immer noch möglich, HKN für mehrere Kunden durch die Zuweisung des Instruments «freiwillige Kompensation» global zu stornieren (ohne Tausende von Einzelstornierungen vornehmen zu müssen), bspw. wenn man einen bestimmten Prozentsatz an Biogas an alle Kunden liefert?

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    Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe angegeben werden, auch wenn die HKN im freiwilligen Markt eingesetzt werden. Eine endkundspezifische Entwertung ist nicht mehr vorgesehen. Vorbehalten bleiben andere spezialrechtliche (z.B. kantonale) Regulierungen.
  • Müssen Verbrauchsdaten auf den Tag genau angegeben werden? Wäre es nicht sinnvoller, pro Monat eine Auswahl treffen zu können – wie im alten System?

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    Es ist es vorgesehen, dass die Energiedaten einmal monatlich, spätestens bis zum 6. des Folgemonats erfasst werden.
  • Welche Fristen gelten für die Entwertung der HKN?

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    Die Eigentümer der HKN nehmen die Entwertung in der Datenbank der Vollzugsstelle bis spätestens Ende Quartal vor. Bei Abgabe als Treib- oder als Brennstoff von erneuerbaren Gasen muss die Entwertung bis am 25. Tag des ersten Monats des Folgequartals erfolgen.
  • Bis wann müssen die Mengen einer Verbrauchsperiode entwertet werden? Bleibt der 25. des Folgemonats oder wurde der Fakt berücksichtigt, dass Gasversorger die Daten erst ca. 20 Tage später haben?

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    Die Eigentümer der HKN nehmen die Entwertung in der Datenbank der Vollzugsstelle bis spätestens Ende Quartal vor. Bei Abgabe als Treib- oder als Brennstoff von erneuerbaren Gasen muss die Entwertung bis am 25. Tag des ersten Monats des Folgequartals erfolgen.
  • Können H2-HKN weiterverkauft werden, wenn der Stoff vor Ort verwendet wurde?

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    Nein. Bei einer Verwendung vor Ort bleiben Stoff und HKN gekoppelt. Bei der Verwendung des Stoffs müssen die entsprechenden HKN entwertet werden.
  • Muss eine Firma, die Ethanol im Inland kauft, dann mit fossilem Treibstoff mischt und an Tankstellen oder Endkunden bringt, auch dieses System anwenden oder ist es beim Kauf bereits entwertet?

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    Wenn die erneuerbaren Treibstoffe (in diesem Fall Ethanol) an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet werden (z.B. durch KliK vergütet), dann kann der HKN bereits durch den Produzenten bzw. Importeur entwertet werden. Möchte ein Tankstellenbetreiber seinen Kunden zusätzlich freiwillige Mengen erneuerbare Treibstoffe anbieten, die nicht an die Kompensationspflicht angerechnet werden, dann muss sein Lieferant dafür HKN entwerten.
  • Kann etwas zur Höhe der Gebühren gesagt werden?

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    Die Gebühren für das HKN-System sind verursachergerecht ausgestaltet. Die Gebührenmaxima sind im Anhang 4 der Gebührenverordnung festgelegt und liegen für den Import und die Ausstellung der HKN bei ca. 11 Rp./MWh. Anlagen, die schon im Strom-HKN-System registriert sind, bezahlen für die Registrierung im HKN-System für erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe keine Gebühren. Auch Anlagen, welche die produzierten Mengen direkt vor Ort verbrauchen und die HKN nicht veräussern, bezahlen für die Ausstellung der HKN keine Gebühren (HKN werden direkt nach der Ausstellung wieder entwertet).
  • Wie erklären sich die unterschiedlichen Gebühren fürs Strom- und eTS/eBS-HKN-System?

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    Im Strom-HKN-System werden sehr viel mehr gebührenpflichtige Transaktionen vorgenommen, weshalb die Kosten pro Transaktion tiefer sind. Es gilt auch zu bedenken, dass eTS/eBS-HKN als Nachweise gegenüber einem freiwilligen oder verpflichtenden Instrument eingesetzt werden können. Sie haben also einen höheren Wert als die Strom-HKN, die ausschliesslich zwecks Transparenz gegenüber den Endkunden eingesetzt werden können.
  • Gilt Import- oder Produktionszeitraum beim Import von Zertifikate?

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    Ein HKN wird ab dem Datum des Monats, in dem er ausgestellt wurde, während 18 Monate gültig sein. Beim Import eines Zertifikats gilt das Datum des ursprünglichen Zertifikats als Start der Gültigkeitsdauer.
  • Wie lange ist ein HKN gültig (von der Ausstellung bis zur Entwertung)?

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    Ein HKN wird ab dem Datum des Monats, in dem er ausgestellt wurde, während 18 Monate gültig sein. Wird ein HKN am 16. Februar ausgestellt, ist er also bis am 15. August des Folgejahres gültig. Der HKN kann während dieser 18 Monate entwertet und als Nachweis für die Nutzung von eTS/eBS eingesetzt werden.
  • Gilt für die Erfassung der ausländischen Zertifikate das Datum der Produktion (Anlage) oder Eintrag ins ausländische Register oder der Tag des Imports?

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    Für Schweizer HKN, die auf Basis von ausländischen Zertifikaten ausgestellt werden, ist das Ausstellungsdatum des ausländischen Zertifikats ausschlaggebend. Dieses bestimmt den Start der Gültigkeitsdauer des Schweizer HKN.
  • Wofür können HKN aus der Biogasproduktion konkret angewendet werden?

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    Sie können an Instrumente der Energie- und Klimapolitik angerechnet oder im freiwilligen Markt eingesetzt werden.
  • Welchen Wert wird ein HKN erhalten?

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    Der Wert eines HKN wird von den Marktbedingungen bestimmt. Er hängt unter anderem davon ab, welchen wirtschaftlichen Wert der ökologische Mehrwert erneuerbarer Treib- und Brennstoffe durch seine potenzielle Zuordnung zu den verschiedenen Instrumenten der Klima- und Energiepolitik hat. Dies hängt beispielsweise auch von seinem Wert auf dem freiwilligen Markt ab.
  • Wird es weiterhin einen freiwilligen Markt für Biogas Zertifikate geben?

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    Ja. Die HKN können bei der Lieferung an Endkunde ohne spezifische Instrumentenzuweisung entwertet werden. Somit wird der freiwillige Markt im HKN-System abgebildet.
  • Können auch mehrere Bündel HKN auf einmal an einen Handelspartner überwiesen werden? Oder muss jede Produktionscharge transferiert werden?

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    Ja, eine Bündelung ist problemlos möglich.
  • Dokumentiert Pronovo Besitz oder Eigentum eines HKN? Darf ein HKN weitergegeben werden, der noch nicht verkauft worden ist?

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    Im System wird der Besitz des HKN dokumentiert. Ein HKN, der noch nicht verkauft wurde, darf weitergegeben werden. Das HKN-System ist insofern keine Handelsplattform, als dass keine Finanzströme abgewickelt werden.
  • Wie oft darf ein HKN weiterverkauft werden?

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    Es gibt keine Grenze. Ein HKN kann beliebig oft gehandelt werden, solange er gültig ist und nicht entwertet wurde.
  • Wie funktioniert das Handeln der Zertifikate der losgelösten Ware? Für wen ist das interessant, respektive für wen ist das angedacht?

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    Die Entkoppelung zwischen den HKN und der Ware ist schon im Strom- um Gasbereich möglich. Dadurch werden insbesondere der Vollzugsaufwand reduziert und die logistischen Abläufe für die Branchenakteure erleichtert. Die Entkopplung ist innerhalb der Schweiz zulässig. Bei der Ausstellung der HKN wird sichergestellt, dass die physische Menge tatsächlich vorhanden ist. Die Verwendung des ökologischen Mehrwerts ist wiederum nur möglich mit der Entwertung der HKN, um Doppelzählungen auszuschliessen.
  • Wem dient es, wenn HKN und Ware losgelöst voneinander gehandelt werden können?

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    Die Entkoppelung zwischen den HKN und der Ware ist schon im Strom- um Gasbereich möglich. Dadurch werden insbesondere der Vollzugsaufwand reduziert und die logistischen Abläufe für die Branchenakteure erleichtert.
  • Muss beim Zeitpunkt des physischen Import das Zertifikat schon vorliegen?

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    Das HKN-System stellt die HKN erst aus, wenn die erforderliche Dokumentation vorliegt. Bei physischen massenbilanzierten Importen muss die Begleitdokumentation (PoS) hochgeladen werden, damit ein HKN ausgestellt wird.
  • Wenn der Importeur seine Importdaten im HKN-System verifizieren muss, wie kann er wissen, um welche Charge es sich handelt?

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    Die Nummer der Einfuhrzollanmeldung wird im System ersichtlich sein, damit der Importeur die Bestätigung machen kann.
  • Wie sieht es beim System hinsichtlich einer Anschlussfähigkeit an z.B. die Union Database for Biofuels (UDB), Nabisy (Deutschland) und ELNA (Österreich) aus?

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    Ein Anschluss an die UDB wird angestrebt. Wenn diese Lösung der EU in Betrieb ist und ein Zugang für Drittländer möglich ist, könnten Schweizer Akteure zukünftig allenfalls über das HKN-System auch mit der Unionsdatenbank arbeiten. Über ERGaR und AIB wird ab dem 1.1.2025 ein automatisierter Transfer möglich sein.
  • Welche ausländischen HKN und Ausgabestellen werden für flüssige Stoffe vom HKN-System akzeptiert?

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    In der EU gibt es heute noch keine HKN für flüssige Stoffe. Wenn der physische Stoff importiert wird, gelten die ökologischen Anforderungen als erfüllt, wenn er eine Steuererleichterung erhält (diese läuft noch bis 2030 weiter) und es muss keine weitere Beglaubigung mitgeliefert werden. In der Praxis wird dies bis 2030 sehr oft der Fall sein. Im Falle von massenbilanzierten Stoffen muss in Zukunft eine Begleitdokumentation hochgeladen werden und der Stoff muss die Anforderungen gemäss Art. 35d USG erfüllen. In der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) sind die Ausführungsbestimmungen geregelt. Die Verordnung tritt voraussichtlich am 1.5. 2025 in Kraft. Die Kriterien sollen sinngemäss aus der RED II übernommen werden.
  • Welche HKN werden für massenbilanzierte Importe anerkannt?

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    Die Ausführungsbestimmungen für die massenbilanzierten Importe sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) geregelt. Diese Verordnung tritt voraussichtlich am 1.5. 2025 in Kraft. Grundsätzlich wird das HKN-System den massenbilanzierten Import erfassen, die Anforderungen an die Inverkehrbringung solcher Stoffe regelt aber nicht das HKN-System.
  • Welche Anlagen müssen registriert werden bei einem Import von flüssigen Stoffen?

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    Bei einem Import mit Steuererleichterung muss die Anlage registriert werden. Bei einem massenbilanzierten Import ist keine Registrierung der Anlage nötig. Dafür muss die Begleitdokumentation im HKN-System erfasst werden.
  • Wann und wie ist eine Rückerstattung der CO2-Abgabe für importierte erneuerbare Gase möglich?

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    Gemäss neuem CO2-Gesetz können leitungsgebundene ausländische erneuerbare Gase neu ans EHS und die Verminderungsverpflichtung angerechnet werden, wenn u.a. gemäss Art. 6 Pariser Übereinkommen auch die Emissionsverminderung mittransferiert wird. Dafür ist ein Staatsvertrag zwischen den beiden transferierenden Ländern notwendig. Unternehmen im EHS und mit Verminderungsverpflichtung erhalten die CO2-Abgabe zurückerstattet, welche nach wie vor auf das physisch importierte Erdgas erhoben wird.
  • Wie funktioniert die Übertragung der ausländischen Zertifikate? Aus welchen Registern/Systemen können die ausländischen Zertifikate übertragen werden?

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    In einem ersten Schritt wird das HKN-System Schnittstellen zu den Hubs von AIB und ERGaR haben. Über diese wird ein automatisierter Transfer möglich sein und aus Sicht der Vollzugsstelle ist es wünschenswert, dass möglichst alle Akteure ihre Zertifikate über die beiden bestehenden Hubs transferieren würden. Für Register, die nicht an die oben genannten Hubs angeschlossen sind, wird der Weg über eine Ex-Domain-Cancellation führen müssen. Dazu werden Vereinbarungen zwischen den handelnden Systemen notwendig sein. Akteure, die beabsichtigen, Zertifikate aus Registern ohne Anschluss an AIB oder ERGaR zu importieren, sollen sich frühzeitig mit Pronovo in Verbindung setzen.
  • Welche Art von Nachweis wird bei den Zertifikatsimporten erwartet?

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    Für die importierten Mengen muss nachgewiesen werden, dass sie die ökologischen Anforderungen gemäss der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe einhalten. Die Prüfung der heute gängigen Zertifizierungssysteme in diesem Bereich auf Ihre Eignung, die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, ist im Gange. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die "Positivliste" wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese "Positivliste" ist zu unterscheiden von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung.
  • Bisher spielten die «voluntary schemes» nach Art. 30 Abs. 4 RED II in der Schweiz keine Rolle. Dementsprechend sind auch langjährige Verträge mit Lieferanten in Europa ohne Notwendigkeit für eine solche Zertifizierung abgeschlossen worden. Können solche Biogasmengen künftig weiterhin über das neue HKN-System importiert werden? Können künftig Biogas-Herkunftsnachweise (PoO) ohne Nachhaltigkeitsnachweis (PoS) importiert werden?

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    Grundsätzlich sollen HKN für ausländische erneuerbare Gase ins zukünftige Herkunftsnachweis-System eingetragen werden können, wenn sie die ökologischen Anforderungen gemäss Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffen einhalten. Die Prüfung der heute gängigen Zertifizierungssysteme in diesem Bereich auf Ihre Eignung, die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, ist im Gange. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die "Positivliste" wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese "Positivliste" ist zu unterscheiden von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung.
  • Müssen PoS gekoppelt mit einem Zertifikat importiert werden?

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    Bei Importen von Zertifikaten für ausländische erneuerbare Gase müssen ökologische Anforderungen belegt werden. Ein PoS aus einem Zertifizierungssystem, welches auf der "Positivliste" des BFE steht, ist eine Möglichkeit, diese Anforderungen zu belegen.
  • Wie verhält sich der Import bei Staaten, die zweigleisig fahren, wie bspw. Österreich (e-control AIB & ACGS ERGaR)? Geht beides?

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    Das Schweizer HKN-System ist an beide Hubs angeschlossen und kann Transfers von und zu beiden österreichischen Registern durchführen.
  • Wie ist es geregelt, wenn es kein nationales HKN-System im Ursprungsland gibt?

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    Der Transfer von Zertifikaten aus Ländern, die über kein HKN-System verfügen, soll ebenfalls ermöglicht werden. Er wird für die Importeure aufwändiger, da sie neben den ökologischen Anforderungen auch den Ausschluss von Doppelzählungen nachweisen müssen. Auf Basis der Dokumente (Nachweis ökol. Anforderungen, Nachweis Ausschluss Doppelzählungen) stellt Pronovo in der Schweiz HKN aus.
  • Gibt es eine gesetzliche Erfassungspflicht für importiertes erneuerbares Gas, obwohl keine Anerkennung in der Schweiz erfolgt?

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    Ja. Ausländische Zertifikate und HKN für erneuerbares Gas müssen im HKN-System erfasst werden.
  • Können Schweizer HKN, die auf Basis von ausländischen Zertifikaten ausgestellt wurden, für die erneuerbare Strom- und Wärmeproduktion eingesetzt werden?

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    Nein. Gemäss revidiertem CO2-Gesetz ist eine Anrechnung nur im EHS und im Rahmen einer Verminderungsverpflichtung möglich.
  • Was genau versteht das HKN-System unter massenbilanzierten Importen?

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    Massenbilanzierte Importe von erneuerbaren Brenn- oder Treibstoffen zeichnen sich dadurch aus, dass erneuerbare Stoffe mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften und aus verschiedenen Anlagen gemischt werden. Es werden nur erneuerbare Stoffe, die physisch über die Grenze kommen, darunter verstanden - bei leitungsgebundenen Importen gasförmiger erneuerbarer Stoffe ist dies nicht der Fall.
  • Erhalten massenbilanzierte Importe ab dem 1.1.2025 eine Mineralölsteuererleichterung?

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    Nein. Massenbilanzierte erneuerbare Treibstoffe sind zwar an klima- und energiepolitische Instrumente anrechenbar, erhalten aber keine Mineralölsteuererleichterung, da für eine Mineralölsteuererleichterung die Nachhaltigkeitseigenschaften physisch und nicht rein bilanziell vorliegen müssen.
  • Wie wird der massenbilanzierte Import abgewickelt?

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    Die importierten Mengen werden vom BAZG dem HKN-System gemeldet. Das HKN-System stellt die HKN erst aus, wenn die erforderliche Dokumentation vorliegt. Bei physischen massenbilanzierten Importen muss die Begleitdokumentation (PoS) hochgeladen werden, damit ein HKN ausgestellt werden kann.
  • Bioheizöl unterliegt nicht der CO2-Abgabe. Warum unterliegen massenbilanzierte Bioheizöle der CO2-Abgabe?

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    Der CO2-Abgabe unterliegen fossile Brennstoffe. Massenbilanzierte erneuerbare Brennstoffe unterliegen somit nicht der CO2-Abgabe.
  • Können Nachhaltigkeitsnachweise einem HKN zugeordnet werden? z.B. ISCC (PoS)

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    Ja.
  • Ist es richtig, dass im Fall "Freiwilliger Markt" nicht zwingend der Name des Endverbrauchers angegeben werden muss und die Zuweisung im freiwilligen Markt auch gebündelt für mehrere Kunden gemacht werden kann?

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    Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe angegeben werden. Eine endkundenspezifische Entwertung ist also nicht mehr vorgesehen.
  • Wer erhält in Zukunft die Klik-Vergütungen (Importeur/Inverkehrsbringer)?

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    Im HKN-System werden nur die Energieflüsse resp. die HKN-Flüsse abgebildet. Geldflüssen bildet das System nicht ab. An diesen wird sich aber mit der Einführung des HKN-System nichts ändern. Die HKN werden je nach Instrument allenfalls zu Änderungen im Monitoringprozess führen.
  • Können HKN auch später in der Lieferkette (also nicht direkt beim Import) dem Instrument Kompensation zugeordnet werden?

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    Wenn die erneuerbaren Brenn- oder Treibstoffe an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet werden (z.B. durch KliK vergütet), dann kann der HKN bereits durch den Produzenten bzw. Importeur entwertet werden. Möchte ein anderer Akteur später in der Kette, bspw. ein Tankstellenbetreiber, seinen Kunden zusätzlich freiwillige Mengen erneuerbare Treibstoffe anbieten, die nicht an die Kompensationspflicht angerechnet werden, dann muss sein Lieferant dafür HKN entwerten.
  • Welche Arten und Typen von Nachweiszertifikaten können bei SAF angerechnet werden?

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    Das HKN-System regelt den Vollzug einzelner Instrumente nicht. Die Ausführungsbestimmungen zur Revision des CO2-Gesetzes inkl. zur neuen Beimischpflicht bei Flugtreibstoffe sind in der neuen CO2-Verordnung geregelt.
  • Ist das Instrument «freiwilliger Markt» kompatibel mit dem Instrument «klik»?

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    Mit der Zuweisung des HKN ist der ökologische Mehrwert des Stoffes abgegolten. Der HKN kann nicht mehr als Nachweis zur Nutzung eines erneuerbaren Stoffes im freiwilligen Markt eingesetzt werden.
  • Können alle HKN für alle Instrumente genutzt (zugewiesen) werden?

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    Nein. HKN werden pro Stoff ausgestellt. Stoffe, die nicht kompatibel sind mit einem Instrument, werden vom HKN-System ausgeschlossen, bspw. kann Biogas nicht für die Beimischpflicht bei Flugtreibstoffen eingesetzt werden.
  • Kann ein HKN unabhängig von der Produktion für irgendeine Anwendung verwendet werden? Konkret: Kann ein HKN aus der Biogasproduktion für flüssige Treibstoffe eingesetzt werden?

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    Nein. HKN werden pro Stoff ausgestellt. Stoffe, die nicht kompatibel sind mit einem Instrument, werden vom HKN-System ausgeschlossen, bspw. kann Biogas nicht für die Beimischpflicht bei Flugtreibstoffen eingesetzt werden.
  • Warum übernehmen wir die Anforderungen der REDII?

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    Das HKN-System definiert für physische Importe und inländische Produktion keine ökologischen Anforderungen. Es übernimmt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von erneuerbaren und emissionsarmen Brenn- und Treibstoffe des revidierten Art. 35d des Umweltschutzgesetzes ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes, unabhängig von der Inbetriebnahme des HKN-Systems. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) definiert, die voraussichtlich am 1.5.2025 in Kraft tritt.
  • Welche Zertifizierungssysteme werden auf der Positivliste drauf stehen?

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    Grundsätzlich sollen HKN für ausländische erneuerbare Gase ins zukünftige Herkunftsnachweis-System eingetragen werden können, wenn sie die ökologischen Anforderungen gemäss Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffen einhalten. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die Positivliste wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese "Positivliste" ist zu unterscheiden von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung.
  • Wird die Positivliste des Zoll im Hinblick auf die Inbetriebnahme des HKN-Systems angepasst?

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    Sofern eine Steuererleichterung (gemäss Art 19b Mineralölsteuerverordnung) beantragt wird, müssen die Treibstoffe ökologischen und sozialen Anforderungen einhalten. Die ökologischen Anforderungen gelten als erfüllt, wenn sich sämtliche eingesetzten Rohstoffe auf der Positivliste des Zolls befinden und die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Diese Liste wird im Hinblick auf die Inbetriebnahme des HKN-Systems nicht angepasst.
  • Können nur noch HKN aus Anlagen mit Einhaltung der Positivliste erfasst werden? Wer prüft dies und wie wird dies gemacht?

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    Ja. Grundsätzlich sollen HKN für ausländische erneuerbare Gase ins zukünftige Herkunftsnachweis-System eingetragen werden können, wenn sie die ökologischen Anforderungen gemäss Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffen einhalten. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die "Positivliste" wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese "Positivliste" ist zu unterscheidend von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung. Pronovo wird bei der Übertragung der Zertifikate ins HKN-System prüfen, ob diese gemäss einem Zertifizierungssystem auf der "Positivliste" zertifiziert sind.
  • Können Zertifikate ins HKN-System eingetragen werden, die nicht gemäss Positivliste Zertifizierungssysteme zertifiziert sind?

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    Nein. Grundsätzlich sollen HKN für ausländische erneuerbare Gase ins zukünftige Herkunftsnachweis-System eingetragen werden können, wenn sie die ökologischen Anforderungen gemäss Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffen einhalten. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die "Positivliste" wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese "Positivliste" ist zu unterscheidend von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung.
  • Können auch mehrere Anlagen direkt im System erfasst werden, z.B. mittels einer Excel-Datei? Oder können mehrere HKN Mengen einem Händler überwiesen werden?

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    In einem ersten Schritt bei der Inbetriebnahme des neuen HKN-Systems müssen Energiedaten pro Anlage separat eingegeben werden. Es ist aber technisch möglich und organisatorisch auch vorgesehen, dass in einem zweiten Schritt Daten auch über eine Standardschnittstelle (REST-API) ins System eingespielt werden können.
  • Wird es möglich sein, Daten direkt über eine API in das HKN-System von Grexel einzuspielen?

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    In einem ersten Schritt bei der Inbetriebnahme des neuen HKN-Systems müssen Energiedaten pro Anlage separat eingegeben werden. Es ist aber technisch möglich und organisatorisch auch vorgesehen, dass in einem zweiten Schritt Daten auch über eine Standardschnittstelle (REST-API) ins System eingespielt werden können.
  • Was ist mit Treibstoffen, die gespeichert werden und verschiedene Einsatzzwecke haben (Treibstoff/Brennstoff/Rohstoff) haben können? Ist das Zertifikat proforma bei Produktion zu erstellen oder erst bei Auslieferung als Treibstoff?

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    Wenn bei Produktion bzw. Import eine Verwendung als Brenn- oder Treibstoff nicht klar ausgeschlossen werden kann, so ist der Stoff im HKN-System zu erfassen.
  • Was geschieht, wenn ein Stoff zwecks saisonaler Speicherung gelagert wird, diese dann aber 18 Monate übersteigt (bspw. in einem sehr warmen Winter)?

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    Wenn das Gas tatsächlich physisch langfristig eingelagert wird, gibt es die Möglichkeit, mittels Gesuch die Gültigkeit für die Dauer der Einlagerung sistieren zu lassen. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage wurde die Gültigkeitsdauer von 12 auf 18 Monate erhöht, u.a. um mehr Flexibilität bzgl. saisonalen Schwankungen zu gewährleisten.
  • Im SAF-Bereich gibt es die Beimischpflicht, die Mengen werden aber möglicherweise länger gelagert als 18 Monate. Welche Lösung gibt es dafür?

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    Die Entkoppelung zwischen HKN und Ware innerhalb der Schweiz ist zulässig. Diese erlaubt es, immer zuerst die ältesten HKN zu entwerten. In Absprache mit den betroffenen Akteuren (Carbura, Avenergy und Biofuels CH) wurde festgestellt, dass damit die Problematik der begrenzten Gültigkeitsdauer in Verbindung mit der Lagerung entschärft werden kann. Dennoch wurde die Möglichkeit vorgesehen, auf Gesuch hin die Frist von 18 Monaten für die Dauer der langfristigen Einlagerung der entsprechenden Brenn- oder Treibstoffe auszusetzen. Der Nachweis der langfristigen Einlagerung ist dem Gesuch beizulegen.
  • Muss nur grüner, also erneuerbarer, Wasserstoff im HKN-System erfasst werden oder auch andere Qualitäten?

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    Wasserstoff ist der einzige Energieträger, der im HKN-System voll erfasst wird - also in allen Qualitäten (z.B. grün, blau, grau etc.)
  • Wie wird bei der Vollerfassung von H2 grauer H2 verwaltet, wenn dieser keine erneuerbare kWh besitzt?

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    Wasserstoff wird ab dem 1.1.2025 an aus sämtlichen erneuerbaren und fossilen Produktionsarten (also jegliche «Farben» von Wasserstoff) erfasst, wohingegen bei den übrigen flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen nur die erneuerbaren Stoffe. Das heisst, es werden auch für den fossilen Wasserstoff HKN ausgestellt.
  • Wie wird beim Wasserstoff kontrolliert ob es sich um grünen Wasserstoff handelt?

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    Mit dem neuen CO2-Gesetz tritt auch Artikel 35d Umweltschutzgesetz in Kraft. Dieser stellt neu auch Anforderungen an die Inverkehrbringung von erneuerbaren und emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen, die aus anderen Energieträgern als aus Biomasse erzeugt wurden. Diese Anforderungen müssen eingehalten werden, damit der Stoff in Verkehr gebracht werden darf. Die Ausführungsbestimmungen dazu sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen geregelt, die voraussichtlich am 1.5.2025 in Kraft tritt. Auf dem HKN wird ersichtlich sein, wie der Wasserstoff produziert wurde (inkl. Stromquelle).
  • Welche Anforderungen gelten für H2-Zertifikate? Ist eine Anrechnung möglich?

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    Die Verordnung lässt den Import von ausländischen Zertifikaten für erneuerbare Gase nur für Mengen zu, die ins europäische Gasnetz eingespeist wurden. HKN für ausländische erneuerbare Gase sollen ins zukünftige Herkunftsnachweis-System eingetragen werden können, wenn sie die ökologischen Anforderungen gemäss Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffen einhalten. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die "Positivliste" wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese "Positivliste" ist zu unterscheidend von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung. Die Anrechnung von leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gasen wird in den Ausführungsbestimmungen zu Art. 15 Abs. 3 des revidierten CO2-Gesetzes geregelt. Wenn die Mengen physisch in die Schweiz importiert werden, gelten die ökologischen Anforderungen gemäss des revidierten Art. 35d des Umweltschutzgesetzes.
  • Muss H2 in jedem Fall im HKN-System erfasst werden? Selbst wenn bekannt ist, dass er nicht als Energieträger eingesetzt wird?

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    Wasserstoffproduzenten in der Schweiz müssen ihre Produktionsanlagen nach der Inbetriebnahme im Schweizer HKN-System registrieren und die produzierten Mengen regelmässig eintragen lassen. Auch Wasserstoffimporte müssen gemeldet werden. Wenn bei der Produktion/beim Import die Verwendung als Energieträger ausgeschlossen werden kann, muss der Betreiber der betreffenden Anlage oder der betreffende Importeur die entsprechenden Nachweise erbringen, um von der Meldepflicht befreit zu werden. Solange der Verwendungszweck des Wasserstoffs unbekannt ist, muss er im HKN-System erfasst werden.
  • Wenn man bei H2 das HKN an den Endkunden weitergibt, wie kann man sicher sein, dass der Endkunde nicht noch etwas über Klik erhält?

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    Wenn H2 an ein Instrument (z.B. die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure) zugeordnet bzw. angerechnet wird, dann wir dies auf dem HKN sichtbar. Weitere Zuordnung bzw. Anrechnung, die nicht kompatibel sind, werden vom System verhindert.

Kontakt rund um eTS/eBS

Für Fragen zum Projekt oder zum zukünftigen Betrieb des neuen HKN-Systems für flüssige und gasförmige Treib-und Brennstoffe eTS/eBS kontaktieren Sie uns bitte unter info@pronovo.ch (mit Betreff: «eTS/eBS»).

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