Bestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden (Ausnahme Wasserkraft 10 MW Grenze). Unter einer Erweiterung wird eine Steigerung der elektrischen Leistung einer bestehenden Anlage verstanden.
Eine Erweiterung hat jedoch immer eine Absenkung des Vergütungssatzes zur Folge. Eine Ausnahme dazu bilden separat gemessene Erweiterungen von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Modulleistung von mind. 2 kWp aufweisen. Weitere Informationen finden sie unter dem Tab “Wie ändert sich der Vergütungssatz bei einer Erweiterung”.
- Inbetriebnahmemeldung Erweiterung
Bitte melden Sie uns die geplante Erweiterung mindestens einen Monat vor der Inbetriebnahme mit dem Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung».
Bei Anlagen bis einschliesslich 99.99 kW Modulleistung
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage kann durch den Netzbetreiber (sofern dieser nicht mit dem Anlagenbetreiber rechtlich verbunden ist) oder einen akkreditierten Auditor beglaubigt werden (siehe Dokument «Liste der akkreditierten Auditoren»).Bei Anlagen ab 100 kW Modulleistung
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor beglaubigt werden (siehe Dokument «Liste der akkreditierten Auditoren»).Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen
Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators, während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 der EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und die nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.
Reichen Sie die beglaubigten Anlagedaten bitte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme der Erweiterung ein. Ansonsten kann es bei Anlagen, die bereits durch das EVS vergütet werden, zu Verzögerungen in der Auszahlung kommen.
- Wie ändert sich der Vergütungssatz bei einer Erweiterung?
Photovoltaik
Wird eine Anlage erweitert, so stehen dem Anlagebetreiber zwei Möglichkeiten offen:
- Die Erweiterung wird hinter demselben Messpunkt wie die Grundanlage angeschlossen. In diesem Fall wird die Erweiterung mit 0 Rp./kWh vergütet. Daraus ergibt sich ein deutlich niedrigerer Vergütungssatz, welcher sich wie folgt berechnet:
- Die Erweiterung wird nicht hinter demselben Messpunkt angeschlossen, sondern separat gemessen, kann die erhebliche Erweiterung den Leistungsbetrag der Einmalvergütung erhalten (Art. 31 Abs. 2 i.V.m. Art 28 Abs. 4 EnFV). Es muss sichergestellt sein, dass die von der Erweiterung produzierte Elektrizität nicht in die Abrechnung der Grundanlage einfliesst. Der bisherige Tarif bleibt für die Produktion der bestehenden EVS-Grundanlage unverändert. Die Möglichkeit einer Einmalvergütung steht nur für Erweiterungen von PV-Anlagen zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden.
- HKN-Erweiterung (ehemals Eigenverbrauchsanlage, EVA genannt):
Für Anlagen, die separat gemessen werden, aber die Voraussetzungen für eine Einmalvergütung nicht erfüllen oder eine solche nicht gewünscht ist, kann ebenfalls von einer Absenkung des EVS-Vergütungssatzes abgesehen werden. In diesem Fall wird für die Erweiterung eine reine HKN-Anlage angelegt.
Kleinwasserkraft oder Biomasse
Bei einer Erweiterung ab dem 01.01.2018 berechnet sich der Vergütungssatz wie folgt:
Wobei:
Tarif = Mit Gesamtproduktion berechneter Vergütungssatz
PGrund = Leistung Grundanlage
PGesamt = Leistung Gesamtanlage
Produktionvor = Durchschnittliche Nettoproduktion der letzten 2 Jahre (Biomasse) oder 5 Jahre (Wasserkraft) vor der Erweiterung
Produktiongesamt = Nettoproduktion nach Erweiterung
Alles zum Thema EVS
- Gesuch bis VergütungBeschreibung des Verfahrens zur Erlangung einer Vergütung
- VergütungDer Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse berechnet
- ErweiterungBestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden. Dabei kommt es jedoch zu einer Tarifreduktion.
- Netzbetreiber und AuditorenNetzbetreiber und Auditoren sind im Prozess der Erlangung einer Vergütung mehrfach beteiligt.
- Facts EVSGenerelle Informationen zum Einspeisevergütungssystem
- Herkunft FördergelderDas EVS wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.
- DirektvermarktungDie marktorientierte Einspeisevergütung.
- GeschäftsprozesseWelche Akteure sind an der Zahlung der Vergütung wie beteiligt?