Beglaubigende Stellen

  • Gesuch

    Wird ein Projekt zu Stromerzeugung geplant, hat der EVS/EIV-Empfänger die Pflicht, die Netzbetreiberin darüber zu informieren.

  • Projektfortschritt

    Die Netzbetreiberin nimmt zum Projekt Stellung, indem sie das Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) bewilligt. Dieses Formular muss der EVS-Empfänger der Projektfortschrittsmeldung beilegen.

    Für Photovoltaikanlagen braucht es keine Projektfortschrittsmeldung.

  • Inbetriebnahme
    • PV mit DC-Modulleistung bis 99.999 kW
      Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
    • PV mit DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
      Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).

    Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen

    Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und welche nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.

    Die Beglaubigung der Anlagedaten muss am Ort der Produktionsanlage vorgenommen werden. Dafür ist das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie zu verwenden.

    Mehr Informationen zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten finden Sie im Leitfaden unter «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten»

  • Nach der Inbetriebnahme

    Die Netzbetreiberin ist verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Des Weiteren ist die Netzbetreiberin für das Messwesen und damit für die Datenlieferung der Produktionsdaten an Pronovo verantwortlich. Die Datenlieferung kann automatisiert (nach VSE Branchendokument SDAT CH) oder über das Energieportal erfolgen.

    Hilfreiche Dokumente sind der Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten, das Handbuch «Eigenverbrauchsregelung des VSE», das Branchendokument SDAT CH, sowie die Regelung der Anschlussbedingungen. Sie finden diese Dokumente unter Downloads Formulare & Dokumente.