Import von Gas-HKN

Import von Gas-HKN

Pronovo ist seit Anfang 2025 Mitglied des European Renewable Gas Registry (ERGaR) sowie seit Juni 2025 Mitglied der Gas Scheme Group (GSG) der Association of Issuing Bodies (AIB).Auf Grundlage der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT) kann Pronovo sowohl den AIB‑ als auch den ERGaR‑Hub nutzen, um europäische Herkunftsnachweise zu importieren. Diese Mitgliedschaften und Anbindungen ermöglichen der Schweiz die Zusammenarbeit mit den europäischen Systemen für Gas‑Herkunftsnachweise.

Import von EECS‑Zertifikaten über den AIB‑Hub

Der Import von Gas‑Zertifikaten aus dem European Energy Certificate System (EECS) ist aus folgenden Ländern möglich:

  • Österreich (E‑Control)
  • Belgien (Brugel)
  • Tschechien (OTE)
  • Finnland (Gasgrid Finland)
  • Italien (GSE)
  • Lettland (Conexus Baltic Grid)
  • Niederlande (Verticer)
  • Portugal (REN)
  • Spanien (Enagás GTS)

Import von CoO über den ERGaR‑Hub

Der Import von Certificates of Origin (CoO) ist aus folgenden Ländern möglich:

  • Deutschland (Dena Bioregister)
  • Slowakei (SPP Distribúcia)
  • England (GGCS)
  • Dänemark (Energinet)

HKN Mehrwertsteuerpraxis

Pronovo ist nach Art. 63 Abs. 1 Bst. a EnG zuständig für den Vollzug im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Hierfür erhebt Pronovo Gebühren gemäss der geltenden Gebührenliste. Die ausgestellten Gebührenrechnungen stehen in Zusammenhang mit einer hoheitlichen Tätigkeit. Folglich haben diese mangels Leistung nicht Entgeltscharakter und sind nicht zu versteuern (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG). Die Rechnungsempfänger erhalten ihre Gebührenrechnung für Herkunftsnachweise (HKN) daher ohne Mehrwertsteuer.

Diese mehrwertsteuerliche Praxis gilt jedoch nur für Pronovo als Vollzugsstelle im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Für die mehrwertsteuerliche Behandlung des Handels respektive des Verkaufs von Herkunftsnachweisen verweisen wir auf die Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), konkret die MWST-Branchen-Info Nr. 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen, Abschnitt 7.5 Verkauf von Herkunftsnachweisen und anderen Bescheinigungen und die MWST-Info Nr. 04 Steuerobjekt, Abschnitt 6.20 Geld- und Kapitalverkehr.

Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen HKN-Teilnehmenden, seine oder ihre eigene Mehrwertsteuerpflicht respektive die mehrwertsteuerliche Handhabung der eigenen Geschäftsvorfälle abzuklären. Dies gilt auch dann, wenn mittels eines Dauerauftrages die HKN einer Produktionsanlage an einen Stromhändler oder eine Stromlieferantin übertragen werden.