EVS – Erweiterung

Bestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden (Ausnahme Wasserkraft 10 MW Grenze). Unter einer Erweiterung wird eine Steigerung der elektrischen Leistung einer bestehenden Anlage verstanden.

Eine Erweiterung hat jedoch immer eine Absenkung des Vergütungssatzes zur Folge.

  • Inbetriebnahmemeldung Erweiterung

    Bitte melden Sie uns die geplante Erweiterung mindestens einen Monat vor der Inbetriebnahme mit dem Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung».

    • PV mit DC Modulleistung bis 99.999 kW
      Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
    • PV mit einer DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
      Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).

    Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen

    Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators, während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 der EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und die nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.

    Reichen Sie die beglaubigten Anlagedaten bitte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme der Erweiterung ein. Ansonsten kann es bei Anlagen, die bereits durch das EVS vergütet werden, zu Verzögerungen in der Auszahlung kommen.

  • Wie ändert sich der Vergütungssatz bei einer Erweiterung?

    Photovoltaik

    Wird eine Anlage erweitert, so stehen dem Anlagebetreiber zwei Möglichkeiten offen:

    • Die Erweiterung wird hinter demselben Messpunkt wie die Grundanlage angeschlossen. In diesem Fall wird die Erweiterung mit 0 Rp./kWh vergütet. Daraus ergibt sich ein deutlich niedrigerer Vergütungssatz, welcher sich wie folgt berechnet:

    Kleinwasserkraft oder Biomasse

    Bei einer Erweiterung ab dem 01.01.2018 berechnet sich der Vergütungssatz wie folgt:

    Wobei:

    Tarif = Mit Gesamtproduktion berechneter Vergütungssatz

    PGrund = Leistung Grundanlage

    PGesamt = Leistung Gesamtanlage

    Produktionvor = Durchschnittliche Nettoproduktion der letzten 2 Jahre (Biomasse) oder 5 Jahre (Wasserkraft) vor der Erweiterung

    Produktiongesamt = Nettoproduktion nach Erweiterung

Inbetriebnahmemeldung Erweiterung Bitte melden Sie uns die geplante Erweiterung mindestens einen Monat vor der Inbetriebnahme mit dem Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung».

PV mit DC Modulleistung bis 99.999 kW
Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
PV mit einer DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).

Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen

Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators, während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 der EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und die nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.

Reichen Sie die beglaubigten Anlagedaten bitte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme der Erweiterung ein. Ansonsten kann es bei Anlagen, die bereits durch das EVS vergütet werden, zu Verzögerungen in der Auszahlung kommen. Wie ändert sich der Vergütungssatz bei einer Erweiterung?

Photovoltaik

Wird eine Anlage erweitert, so stehen dem Anlagebetreiber zwei Möglichkeiten offen:

Die Erweiterung wird hinter demselben Messpunkt wie die Grundanlage angeschlossen. In diesem Fall wird die Erweiterung mit 0 Rp./kWh vergütet. Daraus ergibt sich ein deutlich niedrigerer Vergütungssatz, welcher sich wie folgt berechnet:

Kleinwasserkraft oder Biomasse

Bei einer Erweiterung ab dem 01.01.2018 berechnet sich der Vergütungssatz wie folgt:

Wobei:

Tarif = Mit Gesamtproduktion berechneter Vergütungssatz

PGrund = Leistung Grundanlage

PGesamt = Leistung Gesamtanlage

Produktionvor = Durchschnittliche Nettoproduktion der letzten 2 Jahre (Biomasse) oder 5 Jahre (Wasserkraft) vor der Erweiterung

Produktiongesamt = Nettoproduktion nach Erweiterung

Vermarktung von Strom mit Herkunftsnachweisen (HKN)

Jede Anlagenbetreiberin und jeder Anlagenbetreiber, die/der ihre/seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) erfassen lässt, kann diese HKN frei vermarkten. Die HKN dienen dazu, die Qualität des gelieferten Stroms zu kennzeichnen und zu garantieren. Zur Vermarktung von zusätzlichen Qualitäten (wie z.B. ökologische Nachhaltigkeit) können Stromproduktelabels von anderen Organisationen auf dem HKN mitgeführt werden. Schweizerische HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard (EECS) und erfüllen die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung. Auf dieser Grundlage werden erneuerbare Energien bereits seit 2006 erfolgreich im In- und Ausland vermarktet und eingesetzt.

Das Herkunftsnachweis-System (HKN-System) selbst ist keine Vermarktungsplattform. Die Geschäfte werden ausserhalb des Systems abgeschlossen, entweder «over the counter» oder über die Vermarktungsplattform eines Drittanbieters. Nach erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts werden die HKN im HKN-System vom Verkäufer an die Käuferin weitergegeben. Informationen über die Möglichkeit einer automatischen Übertragung von HKN finden Sie unter folgendem Link.

  • Vermarktung von HKN in der Schweiz

    Zur Erleichterung von «over the counter»-Geschäften haben Händler die Möglichkeit, ihre Adressdaten auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems unter «Veröffentlichte Benutzer im System HKN CH» zu publizieren. Des Weiteren gibt es für das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage zahlreiche Internet-Plattformen, welche Ihnen diese Aufgabe abnehmen.

    BUYECO

    Bild zu Vermarktung zu Strom mit Herkunftsnachweisen BUYECO ist eine unabhängige Schweizer Plattform für den Kauf und Verkauf von erneuerbarer Energie.Die Plattform richtet sich an Produzenten, Lieferanten, private Firmen sowie grosse und mittlere Endverbraucher. BUYECO bietet die folgenden Möglichkeiten:

    • Kauf und Verkauf von Zertifikaten und Herkunftsnachweisen (HKN) zu transparenten Preisen
    • Durchführung und Teilnahme an Ausschreibungen zu individuellen Konditionen

    BUYECO hat das Ziel, Käufer und Verkäufer von erneuerbarer Energie zusammenzubringen. Die Plattform bringt Transparenz in die Preislage und vereinfacht die nationale und internationale Vermarktung von Zertifikaten und Herkunftsnachweisen.

    Stromallmend

    Die Stromallmend ist ein Netzwerk für Solarstrom Konsumenten und Produzenten. Sie betreibt kooperativ ein dezentrales Solarkraftwerk, bestehend aus vielen Solaranlagen verteilt auf vielen Hausdächern in der ganzen Schweiz. Die Energie Genossenschaft Schweiz ist mit der Administration der Stromallmend und der Führung der Elektrizitätsbuchhaltung unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Kennzeichnungs- und Informationspflicht beauftragt. Die Teilnehmenden der Stromallmend organisieren sich gemäss dem Stromallmend Reglement. Die Nutzungsregeln und Tarife werden von den Teilnehmenden demokratisch bestimmt. Beteiligen Sie sich auch an der Stromallmend. www.stromallmend.ch

    Möchten Sie auch Ihre Vermarktungsplattform auf der Pronovo Webseite publizieren?

    Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung, das Logo und den Link zu Ihrer Plattform auf die E-Mail-Adresse info@pronovo.ch. Wir werden Ihren Beitrag anschliessend prüfen und auf der Pronovo Webseite publizieren. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir publizieren die Beiträge chronologisch nach Eingangsdatum. Pronovo behält sich vor, unpassende Beiträge nicht zu publizieren.

  • Europäischer Handel von Herkunftsnachweisen

    Schweizerische HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard (EECS, European Energy Certificate System) und können innerhalb von Europa frei gehandelt werden. Der EECS-Standard stellt den europaweiten, elektronischen Handel von HKN gemäss den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2009/28/EG (Renewable Energy Directive I) sicher*.

    Der elektronische Austausch (Import/Export) von HKN ist mit allen Ländern möglich, welche Mitglied der Association of Issuing Bodies (AIB) sind, deren Herkunftsnachweis-System (HKN-System) mit dem Hub des AIB verknüpft ist und dementsprechend den EECS-Standard umgesetzt haben.

    Entwerten von HKN für die Stromkennzeichnung eines anderen Landes:

    HKN-Entwertungen im schweizerischen HKN-System für ein anderes Land sind nicht zulässig.

    Um HKN für ein anderes Land zu entwerten, müssen die HKN in das System des anderen Landes exportiert werden und können im System des anderen Landes für die Stromkennzeichnung entwertet werden.

    Für den Import und Export von HKN wird ein Händlerkonto im HKN-System von Pronovo benötigt.

    Mitgliederländer AIB:

    Österreich, Belgien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Litauen, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Luxemburg, Serbien, Lettland.

    *Ab dem 1. Juli 2021 können auf Grund der EU-Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II) Schweizerische HKN in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht mehr für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein elektronischer Export von HKN nur noch für den freiwilligen Markt, jedoch nicht mehr für die Stromkennzeichnung, möglich ist. Importe von ausländischen HKN in die Schweiz sind weiterhin auf elektronischem Weg über das HKN-System möglich.

 Vermarktung von HKN in der Schweiz Zur Erleichterung von «over the counter»-Geschäften haben Händler die Möglichkeit, ihre Adressdaten auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems unter «Veröffentlichte Benutzer im System HKN CH» zu publizieren. Des Weiteren gibt es für das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage zahlreiche Internet-Plattformen, welche Ihnen diese Aufgabe abnehmen.

BUYECO

BUYECO ist eine unabhängige Schweizer Plattform für den Kauf und Verkauf von erneuerbarer Energie.Die Plattform richtet sich an Produzenten, Lieferanten, private Firmen sowie grosse und mittlere Endverbraucher. BUYECO bietet die folgenden Möglichkeiten:

Kauf und Verkauf von Zertifikaten und Herkunftsnachweisen (HKN) zu transparenten Preisen
Durchführung und Teilnahme an Ausschreibungen zu individuellen Konditionen

BUYECO hat das Ziel, Käufer und Verkäufer von erneuerbarer Energie zusammenzubringen. Die Plattform bringt Transparenz in die Preislage und vereinfacht die nationale und internationale Vermarktung von Zertifikaten und Herkunftsnachweisen.

Stromallmend

Die Stromallmend ist ein Netzwerk für Solarstrom Konsumenten und Produzenten. Sie betreibt kooperativ ein dezentrales Solarkraftwerk, bestehend aus vielen Solaranlagen verteilt auf vielen Hausdächern in der ganzen Schweiz. Die Energie Genossenschaft Schweiz ist mit der Administration der Stromallmend und der Führung der Elektrizitätsbuchhaltung unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Kennzeichnungs- und Informationspflicht beauftragt. Die Teilnehmenden der Stromallmend organisieren sich gemäss dem Stromallmend Reglement. Die Nutzungsregeln und Tarife werden von den Teilnehmenden demokratisch bestimmt. Beteiligen Sie sich auch an der Stromallmend. www.stromallmend.ch

Möchten Sie auch Ihre Vermarktungsplattform auf der Pronovo Webseite publizieren?

Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung, das Logo und den Link zu Ihrer Plattform auf die E-Mail-Adresse info@pronovo.ch. Wir werden Ihren Beitrag anschliessend prüfen und auf der Pronovo Webseite publizieren. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir publizieren die Beiträge chronologisch nach Eingangsdatum. Pronovo behält sich vor, unpassende Beiträge nicht zu publizieren. Europäischer Handel von Herkunftsnachweisen Schweizerische HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard (EECS, European Energy Certificate System) und können innerhalb von Europa frei gehandelt werden. Der EECS-Standard stellt den europaweiten, elektronischen Handel von HKN gemäss den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2009/28/EG (Renewable Energy Directive I) sicher*.

Der elektronische Austausch (Import/Export) von HKN ist mit allen Ländern möglich, welche Mitglied der Association of Issuing Bodies (AIB) sind, deren Herkunftsnachweis-System (HKN-System) mit dem Hub des AIB verknüpft ist und dementsprechend den EECS-Standard umgesetzt haben.

Entwerten von HKN für die Stromkennzeichnung eines anderen Landes:

HKN-Entwertungen im schweizerischen HKN-System für ein anderes Land sind nicht zulässig.

Um HKN für ein anderes Land zu entwerten, müssen die HKN in das System des anderen Landes exportiert werden und können im System des anderen Landes für die Stromkennzeichnung entwertet werden.

Für den Import und Export von HKN wird ein Händlerkonto im HKN-System von Pronovo benötigt.

Mitgliederländer AIB:

Österreich, Belgien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Litauen, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Luxemburg, Serbien, Lettland.

*Ab dem 1. Juli 2021 können auf Grund der EU-Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II) Schweizerische HKN in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht mehr für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein elektronischer Export von HKN nur noch für den freiwilligen Markt, jedoch nicht mehr für die Stromkennzeichnung, möglich ist. Importe von ausländischen HKN in die Schweiz sind weiterhin auf elektronischem Weg über das HKN-System möglich.

Auftrag

Unsere Vision

Wir unterstützen die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiestrategie 2050 als effizientes und kundennahes Kompetenzzentrum für die Bereiche Herkunftsnachweise und Förderung erneuerbarer Energien.

Unsere Mission

  • Durch unsere Kundenorientierung schlagen wir Brücken zwischen der öffentlichen Hand und unseren Kunden.
  • Wir bereiten Zahlen, Daten und Fakten zielgruppengerecht auf und ermöglichen so fundierte Entscheide durch die politischen Organe, sowie von unseren Kunden und Partnern.
  • Im Rahmen unserer Kernkompetenzen pflegen wir laufend unser umfassendes Knowhow, unsere effiziente Arbeitsweise, sowie ausbaufähige IT-Systeme.

Unser Auftrag

Pronovo ist für das Inkasso des Netzzuschlags, die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien zuständig. Zu diesen Förderprogrammen zählen die Mehrkostenfinanzierung, das Einspeisevergütungssystem und die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen.

Pronovo erlässt Verfügungen zum Einspeisevergütungssystem und den Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen. Gegen diese kann innert 30 Tagen Einsprache bei Pronovo erhoben werden. Die übrigen Verfügungen von Pronovo sowie deren Einspracheentscheide können mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Pronovo ist seit 2007 nach der Norm ISO/IEC-17065 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle akkreditiert. Die Stellennummer ist SCESp 0104.