Das Pronovo Kundenportal für Gesuche um Einmalvergütungen

Das Pronovo Kundenportal ermöglicht seit 15. April 2021, Gesuche um Einmalvergütung völlig papierlos abzuwickeln. Alle Beteiligten agieren in ihrer Rolle online und ergänzen gemeinsam ein Gesuch bis zu dessen digitaler Einreichung bei Pronovo.

Mit dem Pronovo Kundenportal wurde die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien effizienter: Den Anlagenbetreibenden oder ihren Bevollmächtigten, den Beglaubigenden und den Verteilnetzbetreibenden.

Nach einem einfachen Registrierungsprozess steht das Pronovo Kundenportal offen, und die Erfassung des Gesuches kann beginnen.

Die Registrierung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen und deren Mitarbeitende möglich. Im Falle von registrierten Firmen können sich deren Mitarbeitende individuell auf dem Pronovo Kundenportal registrieren und sich mit dem Firmenkonto verknüpfen lassen. Im Anschluss an die entsprechende Bestätigung durch die Firma verfügt der registrierte Mitarbeitende über eine Gesamtübersicht aller Gesuche aus seinem Unternehmen und kann diese bearbeiten.

Innerhalb des Pronovo Kundenportals steuern verschiedene Rollen die individuellen Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigungen.

Die Rollen im Einzelnen

Anlagenbetreibende

Diese Rolle ist berechtigt, ein eigenes Fördergesuch zur Einmalvergütung (EIV) von Photovoltaikanlagen (EIV-Fördergesuch) einzureichen.

Bevollmächtigte

Diese Rolle ist berechtigt, ein EIV-Fördergesuch stellvertretend für eine Drittpartei einzureichen. Dies erfordert eine schriftliche Vollmacht der Anlagebetreibenden.

Verteilnetzbetreibende (Messpunktverantwortliche)

Anlagenbetreibende oder Bevollmächtigte erfassen im Einmalvergütungs-Fördergesuch den zuständigen Verteilnetzbetreibenden. Diese*r wird per Mail gebeten, im entsprechenden Gesuch die Messpunkte etc. zu erfassen, damit die beglaubigende Stelle anschliessend die Beglaubigung vornehmen kann.

Akkreditierte*r Auditor*in / Beglaubigende Stelle (≥ 100 kW)

Anlagenbetreibende und/oder Bevollmächtigte bestimmen im EIV-Fördergesuch die beglaubigende Stelle ihrer Wahl und beauftragen diese per Mail mit der Beglaubigung der Anlage. Dieser Auftrag kann angenommen oder abgelehnt werden. Lehnt die beauftragte Stelle die Beglaubigung ab, wird der/die Gesuchsteller*in per Mail informiert und gebeten, eine andere beglaubigende Stelle zu beauftragen.

Bei Annahme des Auftrags ist die beglaubigende Stelle gebeten, die Beglaubigung vorzunehmen. Sobald dies erfolgt ist, wird der/die Gesuchsteller*in per Email darüber informiert, so dass sie/er das Gesuch einreichen kann.

Supportfunktion

In dieser Rolle können umfassende Datenerfassungen erfolgen, beispielsweise zur administrativen Unterstützung eines akkreditierten Auditors oder einer Bevollmächtigten. Die Berechtigung für die die finale Bestätigung «Beglaubigung abschliessen» oder «Gesuch einreichen» bleibt dieser Rolle aber verwehrt.

Prozessablauf

Grundsätzlich ist es in allen Rollen während des gesamten Erstellungsprozesses des PV EIV-Fördergesuches möglich, an einem entsprechenden Gesuch zu arbeiten.

Bei der erstmaligen Anwendung müssen sich sämtliche Rollen registrieren. Dabei werden die Zugriffsrechte für die verschiedenen Rollen festgelegt. Dies unter Berücksichtigung des Datenschutzes und auf der Basis der Nutzungsbedingungen.

Die Rollen Anlagenbetreiber*in oder Bevollmächtigte*r können vollständige Fördergesuche im Pronovo Kundenportal einreichen und übergeben diese damit zur Prüfung an Pronovo. Nach der Übermittlung des Gesuchs an Pronovo verfügt der/die Gesuchsteller*in nur noch über Leserechte dazu. Statusabfragen sind weiterhin über das Kundenportal möglich, auch können neue Gesuche weiter erfasst werden.

Bei einem positiven Resultat der Prüfung werden wie bis anhin die Grundsatzbestätigung und anschliessend die Verfügung versendet. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird die Auszahlung des Förderbetrages ausgelöst.

Neue EIV-Fördergesuche können nur im Pronovo Kundenportal eingereicht werden. EIV-Fördergesuche, welche vor dem 1. April 2021 online erfasst wurden, können weiterhin per Post eingereicht werden.

Das Pronovo Kundenportal ist selbsterklärend. Es ist mit Hilfetexten und Warnhinweisen ausgestattet, so dass der Gesuchsprozess ganz ohne Anleitung durchgeführt werden kann. Zusätzlich steht Ihnen selbstverständlich der Pronovo Kundendienst für die Beantwortung von Fragen und zur generellen Unterstützung gerne zur Verfügung.