HKN Mehrwertsteuerpraxis

Mehrwertsteuerpraxis

Pronovo ist nach Art. 63 Abs. 1 Bst. a EnG zuständig für den Vollzug im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Hierfür erhebt Pronovo Gebühren gemäss der geltenden Gebührenliste. Die ausgestellten Gebührenrechnungen stehen in Zusammenhang mit einer hoheitlichen Tätigkeit. Folglich haben diese mangels Leistung nicht Entgeltscharakter und sind nicht zu versteuern (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG). Die Rechnungsempfänger erhalten ihre Gebührenrechnung für Herkunftsnachweise (HKN) daher ohne Mehrwertsteuer.

Diese mehrwertsteuerliche Praxis gilt jedoch nur für Pronovo als Vollzugsstelle im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Für die mehrwertsteuerliche Behandlung des Handels respektive des Verkaufs von Herkunftsnachweisen verweisen wir auf die Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), konkret die MWST-Branchen-Info Nr. 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen, Abschnitt 7.5 Verkauf von Herkunftsnachweisen und anderen Bescheinigungen und die MWST-Info Nr. 04 Steuerobjekt, Abschnitt 6.20 Geld- und Kapitalverkehr.

Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen HKN-Teilnehmenden, seine oder ihre eigene Mehrwertsteuerpflicht respektive die mehrwertsteuerliche Handhabung der eigenen Geschäftsvorfälle abzuklären. Dies gilt auch dann, wenn mittels eines Dauerauftrages die HKN einer Produktionsanlage an einen Stromhändler oder eine Stromlieferantin übertragen werden.

 

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Bei Fragen oder Anliegen erreichen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 08:00–12:00 Uhr sowie 13:00–16:30 Uhr.

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Fördermittel Einleitung

Erneuerbare Energien sind Energien aus Quellen, die sich kurzfristig von selbst wieder erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt. Neben der in der Schweiz traditionell stark genutzten Wasserkraft werden auch Biomasse, Geothermie, Sonnen- und Windenergie als «erneuerbare Energien» bezeichnet. Mit Ausnahme der Wasserkraft ist heute der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch der Schweiz noch bescheiden.

In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, und damit das Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 angenommen. Das neue Energiegesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieses schreibt vor, dass bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, ein Ausbau anzustreben ist, der

  • im Jahr 2020 bei mindestens 4.4 TWh und
  • im Jahr 2035 bei mindestens 11.4 TWh liegt.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz verschiedene Förderprogramme vor:

Auftrag

Unsere Vision

Wir unterstützen die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiestrategie 2050 als effizientes und kundennahes Kompetenzzentrum für die Bereiche Herkunftsnachweise und Förderung erneuerbarer Energien.

Unsere Mission

  • Durch unsere Kundenorientierung schlagen wir Brücken zwischen der öffentlichen Hand und unseren Kunden.
  • Wir bereiten Zahlen, Daten und Fakten zielgruppengerecht auf und ermöglichen so fundierte Entscheide durch die politischen Organe, sowie von unseren Kunden und Partnern.
  • Im Rahmen unserer Kernkompetenzen pflegen wir laufend unser umfassendes Knowhow, unsere effiziente Arbeitsweise, sowie ausbaufähige IT-Systeme.

Unser Auftrag

Pronovo ist für das Inkasso des Netzzuschlags, die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien zuständig. Zu diesen Förderprogrammen zählen die Mehrkostenfinanzierung, das Einspeisevergütungssystem und die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen.

Pronovo erlässt Verfügungen zum Einspeisevergütungssystem und den Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen. Gegen diese kann innert 30 Tagen Einsprache bei Pronovo erhoben werden. Die übrigen Verfügungen von Pronovo sowie deren Einspracheentscheide können mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Pronovo ist seit 2007 nach der Norm ISO/IEC-17065 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle akkreditiert. Die Stellennummer ist SCESp 0104.