Für Projekte mit einer Zusicherung dem Grundsatz nach für das EVS gelten folgende Regelungen:

 
Bevollmächtigte für ein Projekt

Falls Sie einen Bevollmächtigten für die Bearbeitung Ihres Projektes ausgewählt haben, bitten wir Sie das Formular «Bevollmächtiger» auszufüllen und uns zuzustellen. Diese Vollmacht bleibt gültig bis zum schriftlichen Widerruf. Das betrifft alle Dokumente bis auf die Zahlungsinformationen. Die Zahlung geht ausschliesslich an den Anlagebetreibenden, ausser Sie unterzeichnen eine Abtretungserklärung/Zession.

 Inbetriebnahmemeldung Eine vollständige Inbetriebnahmemeldung besteht aus einer «Voranzeige der Inbetriebnahme» und den «beglaubigten Anlagedaten».

Voranzeige der Inbetriebnahme

Die Voranzeige muss einen Monat vor der tatsächlichen Inbetriebnahme einer Anlage Pronovo zugestellt werden. Bitte verwenden Sie dafür das vorgesehene Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung».

Beglaubigte Anlagedaten

Für die beglaubigten Anlagedaten eines EVS-Projektes verwenden Sie bitte das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» für die jeweilige Technologie.

PV mit DC-Modulleistung bis 99.999 kW
Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
PV mit DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).

Wichtig: Reichen Sie die beglaubigten Anlagedaten bitte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme im Original ein. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird für Anlagen, welche bereits eine Verfügung dem Grundsatz nach erhalten haben, bis zum Nachreichen der Meldung nur der Marktpreis vergütet. Wir empfehlen Ihnen daher, die Dokumente per Einschreiben einzusenden.

Fristen für Anlagen mit einer Verfügung dem Grundsatz nach

Anlagenbetreibende müssen ihre Anlage innerhalb der in der Verfügung dem Grundsatz nach genannten Frist in Betrieb nehmen. Die beglaubigten Anlagedaten der in Betrieb genommenen Anlage sind auch dann erforderlich, wenn Ihre Anlage zum Zustellungszeitpunkt der Verfügung dem Grundsatz nach bereits in Betrieb war.

Falls Sie eine Fristverlängerung beantragen müssen, bitten wir Sie uns vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail an info@pronovo.ch oder mit der Post einzureichen.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Fristen für die Inbetriebnahme der einzelnen Technologien inkl. der für die vollständige Inbetriebnahme benötigten Dokumente:

Biomasse: 6 Jahre

Formular «

»
Einpoliges Anschluss-/Zählerschema (Single-Line-Schema, inkl. Einspeisepunkt und allfällig weitere angeschlossene Anlagen) mit Angabe der Zählerbezeichnung
Sicherheitsnachweis (SiNa) inkl. Mess- und Prüfprotokoll oder Abnahmeprotokoll
Foto des Datenschilds des Generators

Geothermie: 12 Jahre

Formular «Inbetriebnahme Voranzeige»
Formular beglaubigte Anlagedaten.

Wasserkraft: 12 Jahre

Formular «Inbetriebnahme Voranzeige»
Formular «

»
«» inkl. Baukostenabrechnung & Projektbericht

Windenergie: 12 Jahre

Formular «Inbetriebnahme Voranzeige»
Formular «

»

Für Windenergieprojekte mit einer EVS-Zusage, die nicht (mehr) im kantonalen Richtplan vorgesehen sind, können beim BFE einen Antrag auf Übertragung des positiven Bescheids auf ein anderes Windenergieprojekt, das im kantonalen Richtplan vorgesehen ist, beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

Projektfortschrittsmeldung Nach dem Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach (EVS-Zusage) müssen zwingend die in der Verfügung angegebenen Fristen für die Projektfortschrittsmeldung (PFM) eingehalten werden. Falls Sie eine Fristverlängerung beantragen müssen, bitten wir Sie uns vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail oder mit der Post einzureichen.

Die Laufzeit der Fristen beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Verfügung dem Grundsatz nach.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Fristen für die einzelnen Technologien sowie eine Auflistung der benötigten Dokumente für die PFM:

Biomasse: 3 Jahre

Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
Stellungnahme des Netzbetreiberin
 Formular für die

Geothermie: 6 Jahre

Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
Stellungnahme des Netzbetreiberin
Anschlussmöglichkeiten für thermische Energie
Formular für die

Wasserkraft


PFM 1: 4 Jahre

Konzessions- oder Baugesuch

PFM 2: 10 Jahre

Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
Konzession
Stellungnahme des Netzbetreiberin
Formular für die

Windenergie


PFM 1: 4 Jahre

Vom Standortkanton genehmigtes Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht

PFM 2: 10 Jahre

Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
Stellungnahme des Netzbetreiberin
Formular für die

Wir empfehlen Ihnen, die Dokumente per Einschreiben zu schicken.

Wichtig: Falls eine Anlage bereits in Betrieb ist und die vollständige Inbetriebnahmemeldung bei Pronovo eingereicht wurde, wird die PFM (PFM 1 & PFM 2) überflüssig und muss nicht mehr eingereicht werden. Nach der Inbetriebnahme Nach der Bearbeitung der vollständigen Inbetriebnahmemeldung erhalten Sie von Pronovo eine Verfügung über Ihren Vergütungstarif.

Anlagen mit einer Lastgangmessung oder einem intelligenten Messsystem, welche nicht in der Direktvermarktung sind, werden in die Bilanzgruppe der Erneuerbaren Energien (BG-EE) aufgenommen. Der Bilanzgruppenverantwortliche der BG-EE, die Firma swenex (swiss energy exchange Ltd.), wird den Anlagenbetreibenden kontaktieren und die Bilanzgruppenaufnahme koordinieren. Der Anlagenbetreibende muss die Richtlinien der BG-EE akzeptieren.

Anlagen ohne Lastgangmessung oder intelligentes Messsystem verbleiben bei ihrer angestammten Bilanzgruppe. Die Betreibenden dieser Anlagen müssen nichts unternehmen.

Anlagen in der Direktvermarktung werden ebenfalls nicht in die BG-EE aufgenommen. Die Anlagenbetreibenden wählen ihre Bilanzgruppe selbständig und organisieren einen allfälligen Wechsel.

Abrechnung des EVS

Die Auszahlung der Vergütungssumme erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Bitte teilen Sie Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für das Einspeisevergütungssystem (EVS)» das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls Ihre Mehrwertsteuernummer mit.

Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Bei Anlagen mit Lastgangmessung oder einem intelligenten Messsystem, welche nicht in der Direktvermarktung sind, muss der Anlagenbetreibende zusätzlich die Richtlinie der BG-EE akzeptieren. Fehlen diese Informationen, so entfällt der Anspruch auf Vergütung, bis diese Informationen vorliegen und die Richtlinie akzeptiert wurde.

Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende Folgequartal nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:

Produktion
Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis
Vergütung Anlagenbetreiber bis

1. Quartal
spätestens Ende April
Ende Juni

2. Quartal
spätestens Ende Juli
Ende September

3. Quartal
spätestens Ende Oktober
Ende Dezember

4. Quartal
spätestens Ende Januar
Ende März

Über den Link «Mein Projekt» können Sie sich jederzeit über den Stand der gemeldeten Stromproduktion Ihrer Anlage informieren. Sie sehen ausserdem, ob die Quartalsabrechnung bereits stattgefunden hat.

Wiederaufbau einer PV-Anlage

Die Anlage muss grundsätzlich am gleichen Standort wieder aufgebaut werden, damit der Anspruch auf die Förderung bestehen bleibt. Das bedeutet, dass die Anlage auf dem gleichen Grundstück und vor dem gleichen Netzanschlusspunkt installiert werden muss, wie die bisherige Anlage.

EVS-Anlagen werden nach Einreichung der neuen Beglaubigung für die bisherige Leistung grundsätzlich mit dem bestehenden Vergütungssatz weitervergütet. Von diesem Grundsatz besteht folgende Ausnahme: Sofern die bestehende Anlage der Kategorie integriert angehörte, die neue Anlage jedoch als angebaute Anlage erstellt wird, wird der Vergütungssatz entsprechend reduziert.

Falls die Anlage mehr Leistung erbringt, als die bisherige Anlage, wird für diese zusätzliche Leistung der aktuelle Vergütungssatz festgesetzt (nach dem im Zeitpunkt der NEU-Inbetriebnahme geltenden Recht). Mit diesem Satz wird ein Mischtarif für die Gesamtanlage berechnet. Austritt aus dem EVS Für Anlagenbetreibende, die aus dem EVS austreten möchten, haben wir in einem Merkblatt die notwendigen Informationen zusammengestellt.