Um detaillierte Informationen zu den einzelnen Teilschritten zu erhalten, klicken Sie bitte oben auf die entsprechenden Themen.
- Gesuch
Mit dem Gesuch wird geprüft, ob eine Anlage grundsätzlich förderwürdig ist. Sie erhalten von uns entweder
- eine Warteliste Verfügung
wenn Ihr Projekt die Anforderungen an die Förderung (Vorgaben aus der Energieförderungsverordnung EnFV) gemäss den Angaben in dem Gesuch voraussichtlich erfüllt. - eine abweisende Verfügung
wenn Ihr Projekt die Anforderungen an die Förderung (Vorgaben aus der Energieförderungsverordnung EnFV) nicht erfüllt.
Pronovo Kundenportal: Onlineeinreichung des Gesuches für Photovoltaik
Klicken Sie auf das Pronovo Kundenportal und füllen Sie alle erforderlichen Angaben aus. Es können nur im Pronovo Kundenportal erfasste Gesuche elektronisch eingereicht werden.
Onlinegesuch für andere Förderprogramme
Onlinegesuch für andere Förderprogramme
Folgende Dokumente müssen Sie für ein gültiges Gesuch einreichen:
- Gesuch mit Originalunterschrift (keine Kopien)
- Formular Bevollmächtigter (falls Sie das Gesuch im Auftrag des EVS-Empfängers vornehmen)
Falls Sie einen Bevollmächtigten für die Bearbeitung Ihres Gesuches ausgewählt haben, bitten wir Sie das Formular Vollmacht auszufüllen und uns zuzustellen. Diese Vollmacht bleibt gültig bis zum schriftlichen Widerruf oder längstens bis dem Gesuchsteller die Auszahlung von Fördergeldern für die betreffende Anlage definitiv verfügt wird. Das betrifft alle Dokumente bis auf die Zahlungsinformationen. Die Zahlung geht ausschliesslich an den Anlagebetreiber, ausser Sie unterzeichnen eine Abtretungserklärung/Zession.
Zusätzlich bei
Biomasse
Vorprojekt: Belegt, dass Mindestanforderungen erfüllt sind.
Wasserkraft
Wasserbaukosten: Wasserbaukostenaufstellung (PDF) des Projekts mit Aufteilung auf die Hauptkomponenten. Sie müssen insbesondere die Investitionskosten für den Wasserbau (inkl. Druckleitungen) separat aufführen.Projektbericht:
Nachweis, dass es sich um eine Neuanlage handelt.
Geothermie
Angaben zur projektierten Wärmenutzung und Zustimmung der voraussichtlichen Wärmeabnehmer.Achtung: Schicken Sie uns das von Ihnen unterzeichnete Gesuchsformular unbedingt per Post zu, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt (Vorgabe aus der Energieverordnung). Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch per Einschreiben zu schicken. Nicht per Post eingereichte Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Allfällige Änderungen können Sie handschriftlich auf dem Ausdruck vornehmen.
Aufnahme in das EVS
Das BFE legt sogenannte Kontingente fest. Ein solches Kontingent definiert, für wie viele Anlagen Mittel zur Verfügung stehen, um in das EVS aufgenommen zu werden. Anlagen, welche in einem solchen Kontingent berücksichtigt werden, erhalten eine „Zusicherung dem Grundsatz nach“. Die Anlagenbetreiber müssen dafür nicht selbst aktiv werden.
Erst wenn eine „Zusicherung dem Grundsatz nach“ für eine Anlage vorliegt, kann diese in die EVS-Förderung aufgenommen werden. Bis zum Erhalt dieses Schreibens verbleibt eine Anlage aber auf der Warteliste.
Bis Juli 2020 werden noch 147 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW (total 41 MW) in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen, die bis und mit 30. Juni 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat. Dies wird das letzte KEV-Kontingent für die Photovoltaik sein. Die KEV-Warteliste bei den übrigen Technologien wird nicht mehr weiter abgebaut.Änderung zum Gesuch
Änderungen können Sie uns schriftlich melden. Ändert der EVS-Empfänger, muss uns dieser Wechsel vom ursprünglichen EVS-Empfänger schriftlich mitgeteilt werden. Bitte verwenden Sie dafür das Formular «Anlagenbetreiberwechsel / Wechsel der berechtigten Person». Sollte sich der Standort der Anlage ändern, benötigen wir einen schriftlichen Antrag, in dem die Gründe für den Wechsel aufgeführt sind.
Rückzug des Gesuchs
- eine Warteliste Verfügung
- Warteliste
Die Nachfrage nach dem Einspeisevergütungssystem ist grösser als die zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat daher verfügt, dass neue Gesuche auf eine Warteliste gesetzt werden müssen. Es legt jährlich anhand der verfügbaren Mittel fest, wie viele Anlagen neu in das EVS aufgenommen werden können. Der Abbau der Warteliste findet somit nicht kontinuierlich, sondern in sogenannten jährlichen Zubaukontingenten statt. Sobald neue Projekte in das EVS aufgenommen werden können, erhalten die betroffenen EVS-Empfänger die „Verfügung dem Grundsatz nach“ von Pronovo zugestellt.
Das EVS kennt zwei getrennte Wartelisten:
Für Photovoltaikanlagen
Die Warteliste ist nach den rechtlichen Vorgaben der Energieförderungsverordnung sortiert. Massgebend für die Berücksichtigung eines Projekts ist das Gesuchdatum (Datum des Poststempels der vollständigen Gesuchsunterlagen).
Anlagen auf der EVS-Warteliste mit einer Leistung grösser 100 kWp haben bis zum 30.06.2018 das Wahlrecht zwischen EVS und GREIV. Wird das Wahlrecht innerhalb dieser Frist nicht ausgeübt, so wird das Gesuch automatisch in ein Gesuch um Einmalvergütung überführt. Ein späterer Wechsel zum EVS ist nicht mehr möglich. Wird das Wahlrecht zu Gunsten des Einspeisevergütungssystems ausgeübt, ist ein späterer Wechsel zur Einmalvergütung jederzeit möglich. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter EVS oder EIV?Für Wasserkraft, Wind, Geothermie und Biomasse
Projekte, welche die Inbetriebnahmemeldung oder die Projektfortschrittsmeldung oder, bei Kleinwasserkraftanlagen und Windenergie, die zweite Projektfortschrittsmeldung vollständig bei Pronovo eingereicht haben, gelten als sogenannte «Springer».
Diese Projekte werden auf einer Springerwarteliste geführt und springen auf der Warteliste nach vorne. In dieser neu sortierten Warteliste ist das Einreichedatum der entsprechenden Projektfortschritts- oder Inbetriebnahmemeldung massgebend für die Reihenfolge. Baureife und bereits realisierte Anlagen erhalten somit nicht automatisch eine „Verfügung dem Grundsatz nach“.
Nicht-«Springer»-Projekte werden nach dem Gesuchdatum (Poststempeldatum der vollständigen Gesuchsunterlagen) sortiert.Die EVS-Vergütungsdauer beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage. Die Auszahlung der Einspeisevergütung kann allerdings erst nach dem Erhalt der „Verfügung dem Grundsatz nach“ erfolgen. Die Zeit auf der Warteliste bis zum EVS-Eintritt wird nicht durch das EVS vergütet. Es wird somit keine rückwirkende Auszahlung getätigt.
Wichtig: Eine Anlage kann jederzeit in Betrieb genommen werden, auch wenn sie sich noch auf der Warteliste befindet. Bei einer Anschlussleistung von mehr als 30 kVA gilt eine Anlage als erfassungspflichtig und muss für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen registriert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Herkunftsnachweise.
- Projektfortschrittsmeldung
Nach dem Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach (EVS Zusage) müssen zwingend die in der Verfügung angegebenen Fristen für die Projektfortschrittsmeldung (PFM) eingehalten werden. Falls Sie eine Fristverlängerung beantragen müssen, bitten wir Sie uns vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail oder mit der Post einzureichen.
Die Laufzeit der Fristen beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Verfügung dem Grundsatz nach.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Fristen für die einzelnen Technologien sowie eine Auflistung der benötigten Dokumente für die PFM:
Photovoltaik
- Es ist keine PFM notwendig
Biomasse: 3 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Stellungnahme des Netzbetreibers
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Geothermie: 6 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Stellungnahme des Netzbetreibers
- Anschlussmöglichkeiten für thermische Energie
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Wasserkraft
PFM 1: 4 Jahre- Konzessions- oder Baugesuch
PFM 2: 10 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Konzession
- Stellungnahme des Netzbetreibers
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Windenergie
PFM 1: 4 Jahre- Vom Standortkanton genehmigtes Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht
PFM 2: 10 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Stellungnahme des Netzbetreibers
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Wir empfehlen Ihnen, die Dokumente per Einschreiben zu schicken.
Wichtig: Falls eine Anlage bereits in Betrieb ist und die vollständige Inbetriebnahmemeldung bei Pronovo eingereicht wurde, wird die PFM (PFM 1 & PFM 2) überflüssig und muss nicht mehr eingereicht werden.
- Inbetriebnahmemeldung
Eine vollständige Inbetriebnahmemeldung besteht aus einer «Voranzeige der Inbetriebnahme» und den «beglaubigten Anlagedaten».
Voranzeige der Inbetriebnahme
Die Voranzeige muss einen Monat vor der tatsächlichen Inbetriebnahme einer Anlage der Vollzugsstelle (Pronovo) zugestellt werden. Bitte verwenden Sie dafür das vorgesehene Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung».
Beglaubigte Anlagedaten
Für die beglaubigten Anlagedaten eines EVS-Projektes verwenden Sie bitte das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» für die jeweilige Technologie.
- Für Anlagen mit einer Installierten nominalen DC-Modulleistung bis einschliesslich 99.99 kW
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage kann durch Ihren Netzbetreiber (sofern dieser nicht mit dem Anlagenbetreiber rechtlich verbunden ist) oder einen akkreditierten Auditor beglaubigt werden.
- Für Anlagen mit einer Installierten nominalen DC-Modulleistung ab 100 kW
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich anerkannten Auditor beglaubigt werden.
Wichtig: Reichen Sie die beglaubigten Anlagedaten bitte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme im Original ein. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird für Anlagen, welche bereits eine Verfügung dem Grundsatz nach erhalten haben, bis zum Nachreichen der Meldung nur der Marktpreis vergütet. Wir empfehlen Ihnen daher, die Dokumente per Einschreiben einzusenden.
Fristen für Anlagen mit einer Verfügung dem Grundsatz nach
Anlagenbetreiber müssen ihre Anlage innerhalb der in der Verfügung dem Grundsatz nach genannten Frist in Betrieb nehmen. Die beglaubigten Anlagedaten der in Betrieb genommenen Anlage sind auch dann erforderlich, wenn Ihre Anlage zum Zustellungszeitpunkt der Verfügung dem Grundsatz nach bereits in Betrieb ist.
Falls Sie eine Fristverlängerung beantragen müssen, bitten wir Sie uns vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail oder mit der Post einzureichen.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Fristen für die Inbetriebnahme der einzelnen Technologien inkl. der für die vollständige Inbetriebnahme benötigten Dokumente:
Photovoltaik: 12 Monate
- Formular Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung
- Formular Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik
- Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung.
Zusätzlich bei integrierten Anlagen: Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators, während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und die nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.
Biomasse: 6 Jahre
- Formular Beglaubigte Anlagedaten Biomasse
- Einpoliges Anschluss-/Zählerschema (Single-Line-Schema, inkl. Einspeisepunkt und allfällig weitere angeschlossene Anlagen) mit Angabe der Zählerbezeichnung
- Sicherheitsnachweis (SiNa) inkl. Mess- und Prüfprotokoll oder Abnahmeprotokoll
- Foto des Datenschilds des Generators
Geothermie: 12 Jahre
- Formular beglaubigte Anlagedaten.
Wasserkraft: 12 Jahre
- Formular Beglaubigte Anlagedaten Wasserkraft
- Wasserbaukostenaufstellung (PDF) inkl. Baukostenabrechnung & Projektbericht
Windenergie: 12 Jahre
- Formular Beglaubigte Anlagedaten Windenergie
- Für Anlagen mit einer Installierten nominalen DC-Modulleistung bis einschliesslich 99.99 kW
- Nach der Inbetriebnahme
Nach der Bearbeitung der vollständigen Inbetriebnahmemeldung erhalten Sie von Pronovo eine Verfügung über Ihren Vergütungstarif.
Anlagen mit einer Lastgangmessung oder einem intelligenten Messsystem, welche nicht in der Direktvermarktung sind, werden in die Bilanzgruppe der Erneuerbaren Energien (BG-EE) aufgenommen. Der Bilanzgruppenverantwortliche der BG-EE, die Firma swenex (swiss energy exchange Ltd.), wird die Anlagenbetreiber kontaktieren und die Bilanzgruppenaufnahme koordinieren. Der Anlagenbetreiber muss die Richtlinien der BG-EE akzeptieren.
Anlagen ohne Lastgangmessung oder intelligentes Messsystem verbleiben bei ihrer angestammten Bilanzgruppe. Die Betreiber dieser Anlagen müssen nichts unternehmen.
Anlagen in der Direktvermarktung werden ebenfalls nicht in der BG-EE aufgenommen. Die Anlagenbetreiber wählen ihre Bilanzgruppe selbständig und organisieren einen allfälligen Wechsel.
Abrechnung der EVS
Die Auszahlung der Vergütungssumme erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Bitte teilen Sie Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für das Einspeisevergütungssystem (EVS)» das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls Ihre Mehrwertsteuernummer mit.
Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Bei Anlagen mit Lastgangmessung oder einem intelligenten Messsystem, welche nicht in der Direktvermarktung sind, muss der Anlagenbetreiber zusätzlich die Richtlinie der BG-EE akzeptieren. Fehlen diese Informationen, so entfällt der Anspruch auf Vergütung, bis diese Informationen vorliegen und die Richtlinie akzeptiert wurde.
Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende
Folgequartal nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:
Produktion Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis Vergütung Anlagenbetreiber bis 1. Quartal spätestens Ende April Ende Juni 2. Quartal spätestens Ende Juli Ende September 3. Quartal spätestens Ende Oktober Ende Dezember 4. Quartal spätestens Ende Januar Ende März Über den Link «Mein EVS-Projekt» können Sie sich jederzeit über den Stand der gemeldeten Stromproduktion Ihrer Anlage informieren. Sie sehen ausserdem, ob die Quartalsabrechnung bereits stattgefunden hat.
Sofern ein Abbau einer durch Pronovo resp. Swissgrid geförderten PV-Anlage erforderlich wird, ist folgendes zu beachten:
Die Anlage muss grundsätzlich am gleichen Standort wieder aufgebaut werden, damit der Anspruch auf die Förderung bestehen bleibt. Das bedeutet, dass die Anlage auf dem gleichen Grundstück und vor dem gleichen Netzanschlusspunkt installiert werden muss, wie die bisherige Anlage.
EVS Anlagen werden nach Einreichung der neuen Beglaubigung für die bisherige Leistung grundsätzlich mit dem bestehenden Vergütungssatz weitervergütet. Von diesem Grundsatz besteht folgende Ausnahme: Sofern die bestehende Anlage der Kategorie integriert angehörte, die neue Anlage jedoch als angebaute Anlage erstellt wird, wird der Vergütungssatz entsprechend reduziert.
Falls die Anlage mehr Leistung erbringt, als die bisherige Anlage, wird für diese zusätzliche Leistung der aktuelle Vergütungssatz festgesetzt (nach dem im Zeitpunkt der NEU-Inbetriebnahme geltenden Recht). Mit diesem Satz wird ein Mischtarif für die Gesamtanlage berechnet.
Alles zum Thema EVS
- Gesuch bis VergütungBeschreibung des Verfahrens zur Erlangung einer Vergütung
- VergütungDer Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse berechnet
- ErweiterungBestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden. Dabei kommt es jedoch zu einer Tarifreduktion.
- Netzbetreiber und AuditorenNetzbetreiber und Auditoren sind im Prozess der Erlangung einer Vergütung mehrfach beteiligt.
- Facts EVSGenerelle Informationen zum Einspeisevergütungssystem
- Herkunft FördergelderDas EVS wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.
- DirektvermarktungDie marktorientierte Einspeisevergütung.
- GeschäftsprozesseWelche Akteure sind an der Zahlung der Vergütung wie beteiligt?