Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern, müssen diese gemäss der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) mindestens einmal im Jahr über folgende Punkte informieren:
- Prozentualer Anteil der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität
- Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- und Ausland)
- Das Bezugsjahr
- An Endverbraucher gelieferte Gesamtstrommenge
Die HKSV legt zudem fest, dass die Stromlieferanten den Endverbrauchern diese Stromkennzeichnung bis spätestens Ende des folgenden Kalenderjahres zustellen müssen.
Der VSE als Branchendachverband sowie die Pronovo AG betreiben gemeinsam die Internetplattform «Stromkennzeichnung», auf welcher sämtliche Stromlieferanten bis spätestens Ende Juni des Folgejahres ihren Lieferantenmix veröffentlichen müssen. Die Lieferantenmixe werden im Herkunftsnachweissystem deklariert und von dort an die Internetplattform übertragen. Dadurch können Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Stromkennzeichnungen der einzelnen Stromlieferanten einsehen und miteinander vergleichen.
Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie im Leitfaden zur Stromkennzeichnung des BFE.
Das Diagramm zeigt den Schweizer Liefermix – Lieferjahr 2021
Alles zum Thema Herkunftsnachweise
- Facts StromkennzeichnungSchweizer Stromlieferanten müssen Ihren Endkunden mindestens einmal jährlich eine Stromkennzeichnung ausweisen.
- Informationen zu HKNDer Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen.
- DauerauftragMit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.
- Informationen zu ErsatznachweisenErsatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt.
- Vermarktung von StromJeder Anlagenbetreiber, welcher seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfassen lässt, kann diese frei vermarkten.
- EigenverbrauchsregelungAlle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen.
- MehrwertsteuerpraxisMehrwertsteuer in Kombination mit Herkunftsnachweise
- Erfassung bis zur EntwertungVollständiger Prozessbeschrieb für die Erfassung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- Erfüllung der ErfassungspflichtBetreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.