Facts EVS

Die Stromerzeugung aus neuen erneuerbaren Energien soll bis im Jahr 2035 bei mindestens 11.4 TWh liegen (EnG Art. 2, Abs 1). Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Schweiz seit 2009 verschiedene Förderprogramme eingeführt. Dazu zählt auch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die per 1. Januar 2018 in das Einspeisevergütungssystem (EVS) überführt wurde.

Die wichtigsten Zahlen und Fakten zu EVS

Seit Beginn der KEV übertraf die Anzahl der Anmeldungen die Erwartungen. Aus diesem Grund konnten nicht alle Anmeldungen unmittelbar in einem Förderprogramm berücksichtigt werden und es wurde eine Warteliste eingeführt. Um die stetig ansteigende Warteliste wieder abzubauen, wurde 2014 die Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen eingeführt. Der Abbau der Warteliste erfolgte über sogenannte Zubaukontingente. Diese wurden vom BFE jährlich aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel definiert.

Im Oktober 2019 hat das Bundesamt für Energie (BFE) kommuniziert, dass keine weiteren Anlagen mehr in das EVS aufgenommen werden (Link Medienmitteilung).

  • Anlagen im EVS

    Anzahl Anlagen

    • Die grosse Mehrheit der Anlagen im EVS sind Photovoltaikanlagen.
    • Windkraftanlagen sind am seltensten vertreten.
    • Bisher werden keine Geothermieanlagen gefördert.
    • Seit 2020 werden keine neuen EVS-Förderzusagen vergeben. Es werden nur noch jene Anlagen in das EVS aufgenommen, welche bereits eine Zusicherung dem Grundsatz nach erhalten haben und nun in Betrieb gehen.
    	
    	

    Installierte Leistung

    Dabei bemisst sich die Leistung bei

    • Photovoltaik:
      nach der normierten Gleichstrom-Spitzenleistung (Watt Peak unter Standard Test Conditions (STC))
    • Allen anderen Technologien:
      nach der Nennleistung des Stromgenerators

    Jahresproduktion

    Wasserkraft und Biomasse machen im Jahr 2022 zusammen etwa 80% der Gesamtproduktion aus.

  • Vergütung

    Gesamtvergütung

    Erstmals seit der Einführung des EVS sank diese dabei im Vergleich zum Vorjahr. Der Hauptgrund dafür war der stark angestiegene Referenzmarktpreis, wodurch Anlagen mit referenzmarktpreisgekoppelten Vergütungstarifen wesentlicher geringer vergütet wurde.

    Fördereffizienz

    Die Fördereffizienz gibt an, wie viel Vergütung die jeweilige Technologie pro eingespeiste Kilowattstunde im Schnitt erhält.

    • Die grösste Fördereffizienz weist die Kleinwasserkraft auf.
    • Die Photovoltaik hat sich bezüglich Fördereffizienz seit Beginn der KEV deutlich verbessert.
    • Im Jahr 2022 hat sich vor allem die Fördereffizienz der Grossanlagen (Wasserkraft, Biomasse, Windkraft) stark verbessert, da diese einen referenzmarktpreisgekoppelten Vergütungstarif besitzen

    Netzzuschlagsfonds

    Der Netzzuschlagsfonds wird durch einen Zuschlag auf das Netznutzungsentgelt geäuffnet. Mit diesem Netzzuschlag werden zu einem Anteil auch die Vergütungen für das EVS finanziert. Zusätzlich zu diesem Anteil am Netzzuschlag finanziert sich das EVS über die Einnahmen der Marktpreise, bei Anlagen, die im Modell zum Referenzmarktpreis einspeisen.

    Die Vergütungsbeträge für Anlagen im EVS müssen daher vom Netzzuschlagsfonds und über die Marktpreiseinnahmen finanziert werden.

    Marktpreis

    Während sich der Strommarktpreis seit 2009 meist zwischen 25 und 80 CHF/MWh befand, stieg dieser im Jahr 2022 zeitweise auf über 400 CHF/MWh für Photovoltaik sowie für die übrigen erneuerbaren Technologien an.