Die Stromerzeugung aus neuen erneuerbaren Energien soll bis im Jahr 2035 bei mindestens 11.4 TWh liegen (EnG Art. 2, Abs 1). Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Schweiz seit 2009 verschiedene Förderprogramme eingeführt. Dazu zählt auch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die per 1. Januar 2018 in das Einspeisevergütungssystem (EVS) überführt wurde.
Die wichtigsten Zahlen und Fakten zu EVS
Seit Beginn der KEV übertraf die Anzahl der Anmeldungen die Erwartungen. Aus diesem Grund konnten nicht alle Anmeldungen unmittelbar in einem Förderprogramm berücksichtigt werden und es wurde eine Warteliste eingeführt. Um die stetig ansteigende Warteliste wieder abzubauen, wurde 2014 die Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen eingeführt. Der Abbau der Warteliste erfolgte über sogenannte Zubaukontingente. Diese wurden vom BFE jährlich aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel definiert.
Im Oktober 2019 hat das Bundesamt für Energie (BFE) kommuniziert, dass keine weiteren Anlagen mehr in das EVS aufgenommen werden (Link Medienmitteilung).
- Anlagen im EVS
Anzahl Anlagen
- Die grosse Mehrheit der Anlagen im EVS sind Photovoltaikanlagen.
- Windkraftanlagen sind am seltensten vertreten.
- Bisher werden keine Geothermieanlagen gefördert.
- Seit 2020 werden keine neuen EVS-Förderzusagen vergeben. Es werden nur noch jene Anlagen in das EVS aufgenommen, welche bereits eine Zusicherung dem Grundsatz nach erhalten haben und nun in Betrieb gehen.
Installierte Leistung
Dabei bemisst sich die Leistung bei
- Photovoltaik:
nach der normierten Gleichstrom-Spitzenleistung (Watt Peak unter Standard Test Conditions (STC)) - Allen anderen Technologien:
nach der Nennleistung des Stromgenerators
Jahresproduktion
Wasserkraft und Biomasse machen im Jahr 2024 zusammen 81% der Gesamtproduktion aus.
- Vergütung
Gesamtvergütung
Erstmals seit der Einführung des EVS sank diese im Jahr 2021 und wurde im Jahr 2022 gesamthaft sogar negativ. Diese Entwicklung ist auf den in diesen Jahren stark angestiegenen Referenz-Marktpreise zurückzuführen, der so zu einem deutlichen Rückgang der Vergütungen für EVS-Anlagen geführt hat, deren Vergütungssätze an den Referenz-Marktpreis (RMP) gekoppelt sind.
Fördereffizienz
Die Fördereffizienz gibt an, wie viel Vergütung die jeweilige Technologie pro eingespeiste Kilowattstunde im Schnitt erhält.
- Die grösste Fördereffizienz weist die Wasserkraft auf.
- Die Photovoltaik hat sich bezüglich Fördereffizienz seit Beginn des EVS (früher KEV) deutlich verbessert. Bis auf das Jahr 2022, in dem die RMP historisch hoch waren, befindet sie sich auf einem mehr oder weniger ähnlichen Niveau.
- Mit Ausnahme des Jahres 2022 hat sich die Fördereffizienz der Grossanlagen (Wasserkraft, Biomasse, Windkraft) stark verbessert, da diese einen referenzmarktpreisgekoppelten Vergütungstarif besitzen.
Netzzuschlagsfonds
Der Netzzuschlagsfonds wird durch einen Zuschlag auf das Netznutzungsentgelt geäufnet. Mit diesem Netzzuschlag werden zu einem Anteil auch die Vergütungen für das EVS finanziert. Zusätzlich zu diesem Anteil am Netzzuschlag finanziert sich das EVS über die Einnahmen der Marktpreise, bei Anlagen, die im Modell zum Referenzmarktpreis einspeisen.
Die Vergütungsbeträge für Anlagen im EVS müssen daher vom Netzzuschlagsfonds und über die Marktpreiseinnahmen finanziert werden.Marktpreis
Die Referenz-Marktpreise erreichten 2022 zum ersten Mal seit Einführung des Förderprogramms ihren historischen Höchststand. Seitdem ist der RMP wieder deutlich gesunken, aber volatiler geworden und hat das Niveau vor 2021 nicht erreicht.
Alles zum Thema EVS
- Weiteres Vorgehen für geförderte ProjekteBeschreibung des Verfahrens zur Erlangung einer Vergütung
- VergütungDer Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse berechnet
- ErweiterungBestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden. Dabei kommt es jedoch zu einer Tarifreduktion.
- Beglaubigende StellenNetzbetreiber und Auditoren sind im Prozess der Erlangung einer Vergütung mehrfach beteiligt.
- Facts EVSGenerelle Informationen zum Einspeisevergütungssystem
- Herkunft FördergelderDas EVS wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.
- DirektvermarktungDie marktorientierte Einspeisevergütung.
- GeschäftsprozesseWelche Akteure sind an der Zahlung der Vergütung wie beteiligt?