Dauerauftrag

Mit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.

Die Ausstellung von HKN ist für alle Energieerzeugungsanlagen, die im Herkunftsnachweissystem registriert sind, möglich. Einzige Ausnahme dazu sind Anlagen, die durch das Einspeisevergütungssystem (EVS) gefördert werden. Da die EVS-Anlagen bereits eine Vergütung pro in das öffentliche Netz eingespeiste kWh erhalten, ist der ökologische Mehrwert dieser Stromproduktion abgegolten. Eine zusätzliche Ausstellung von HKN würde eine doppelte Vergütung bedeuten.

Erfassung eines Dauerauftrages

Der Dauerauftrag kann direkt online im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Wenn der Dauerauftrag von allen Parteien bestätigt und akzeptiert wird, gilt der Dauerauftrag als abgeschlossen und ist im Herkunftsnachweissystem legitim registriert.

Ein Dauerauftrag wird entweder durch den Anlagenbetreiber über den Login bei «Mein Projekt» oder durch den Stromhändler/-lieferanten im Herkunftsnachweissystem erfasst.

Eine Anleitung zur Erfassung eines Dauerauftrags finden Sie hier:

HKN Mehrwertsteuerpraxis

Mehrwertsteuerpraxis

Pronovo ist nach Art. 63 Abs. 1 Bst. a EnG zuständig für den Vollzug im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Hierfür erhebt Pronovo Gebühren gemäss der geltenden Gebührenliste. Die ausgestellten Gebührenrechnungen stehen in Zusammenhang mit einer hoheitlichen Tätigkeit. Folglich haben diese mangels Leistung nicht Entgeltscharakter und sind nicht zu versteuern (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG). Die Rechnungsempfänger erhalten ihre Gebührenrechnung für Herkunftsnachweise (HKN) daher ohne Mehrwertsteuer.

Diese mehrwertsteuerliche Praxis gilt jedoch nur für Pronovo als Vollzugsstelle im Bereich Herkunftsnachweiswesen. Für die mehrwertsteuerliche Behandlung des Handels respektive des Verkaufs von Herkunftsnachweisen verweisen wir auf die Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), konkret die MWST-Branchen-Info Nr. 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen, Abschnitt 7.5 Verkauf von Herkunftsnachweisen und anderen Bescheinigungen und die MWST-Info Nr. 04 Steuerobjekt, Abschnitt 6.20 Geld- und Kapitalverkehr.

Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen HKN-Teilnehmenden, seine oder ihre eigene Mehrwertsteuerpflicht respektive die mehrwertsteuerliche Handhabung der eigenen Geschäftsvorfälle abzuklären. Dies gilt auch dann, wenn mittels eines Dauerauftrages die HKN einer Produktionsanlage an einen Stromhändler oder eine Stromlieferantin übertragen werden.

 

HKN – Prozess Einleitung

Die Pronovo AG führt die zentrale Datenbank für Schweizer Herkunftsnachweise und ist seit 2007, damals noch als Geschäftsbereich von Swissgrid, die dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms, zeigen also auf, von welchem Kraftwerk und welcher Energiequelle dieser stammt.

HKN – Erfassung bis Entwertung

  • Erfassen und Ändern eines Unternehmenskontos

    Dieser Teilschritt erklärt, wie ein Konto im Herkunftsnachweissystem erstellt werden kann und welches Konto für welche Tätigkeiten verwendet werden sollte.

    Ein Unternehmenskonto können Sie eröffnen, indem Sie auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems auf «Unternehmenskonto registrieren» klicken und uns die vollständigen Unterlagen zuschicken. Im Herkunftsnachweissystem werden folgende Unternehmenskonten geführt und erfasst:

    Anlagenbetreiberkonto Dieses Konto ist nur für die Betreiber einer Anlage. Auf diesem Konto werden alle HKN generiert, nachdem die Produktionsdaten der Anlagen eingetragen wurden. Die Herkunftsnachweise können manuell oder mittels Daueraufträgen weitergegeben werden.
    Händlerkonto Auf diesem Konto können HKN übernommen und weitergegeben werden. Zudem sind internationale Handel und das Entwerten von HKN möglich.
    Stromlieferantenkonto Dieses Konto ist Pflicht für jeden Stromlieferanten, da die jährliche Deklarierung des Stromlieferantenmixes über dieses Konto erfolgen muss. Des Weiteren ist das Übernehmen und das Entwerten von HKN möglich.
    Stromlieferanten-Dienstleisterkonto Dieses Konto ist für Energieversorgungsunternehmen oder Dienstleister, die im Auftrag eines anderen Unternehmens die Stromkennzeichnung vornehmen. Die Möglichkeiten sind dieselben, wie beim Lieferantenkonto.
    Spezielle Konten für Netzbetreiber, Netzbetreiber-Dienstleister und Auditoren Für die Eröffnung eines Unternehmenskontos dieser Rollen dient das Formular «Identifikationsdaten Netzbetreiber, EDM-Dienstleister und Auditor». Die Verträge werden Ihnen nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars umgehend zur Unterzeichnung zugestellt.

    Sobald Pronovo die vollständigen Unterlagen (Anmeldeformular und Vertrag) erhalten hat, senden wir Ihnen als Hauptansprechpartner die Logindaten für den Onlinezugang auf das Unternehmenskonto zu. Der Benutzername wird per E-Mail und das Passwort per Einschreiben zugestellt.

    Netzbetreiberkonto Netzbetreiber mit EVS-, MKF- oder HKN-Anlagen oder auch Anlagen der Einmalvergütung in ihrem Netzgebiet sind verpflichtet, ein Unternehmenskonto als Netzbetreiber einzurichten. In diesem Konto werden die Produktionsdaten eingetragen, reine HKN-Anlagen erfasst und Messpunktbezeichnungen verwaltet.
    Netzbetreiber-Dienstleisterkonto Diese Rolle ist für Netzbetreiber oder Dienstleister, die die gesamte oder teilweise Verwaltung für andere Netzbetreiber übernehmen.
    Auditorenkonto Diese Rolle ist nur für Auditoren. In diesem Konto können Sie reine HKN-Anlagen erfassen und Produktionsdaten freigeben.

    Änderung der Stammdaten und Erfassung weiterer Benutzer

    Die Stammdaten können Sie teilweise direkt im Herkunftsnachweissystem ändern.

    Daten, die im Herkunftsnachweissystem grau hinterlegt sind, können Sie nicht selbst ändern. Bitte senden Sie eine E-Mail an info@pronovo.ch.

    Sie können online weitere Benutzer erfassen, die Zugriff auf das rollenspezifische Unternehmenskonto benötigen. Die neuen Benutzer erhalten ihren Benutzernamen per E-Mail und das Passwort per Einschreiben.

  • Erfassen der Anlagedaten

    Hier wird erklärt, wie Anlagen, welche nicht für die Einspeisevergütung (KEV) oder die Einmalvergütung (EIV) angemeldet sind, für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfasst werden können.

    • Für Anlagen mit einer Installierten nominalen DC-Modulleistung bis einschliesslich 99.99 kW und MKF-Anlagen reicht eine Beglaubigung der Anlagedaten durch den Netzbetreiber (Betreiber der Messstelle) aus. Der Netzbetreiber muss jedoch vom Anlagenbetreiber rechtlich entflochten sein.
    • Für Anlagen mit einer Installierten nominalen DC-Modulleistung ab 100 kW muss die Beglaubigung durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor erfolgen.

    Im ersten Fall kann die Anlage durch den zuständigen Netzbetreiber, im zweiten Fall durch einen unabhängigen Auditor online über das Herkunftsnachweissystem im Unternehmenskonto erfasst werden. Nach der Erfassung kann das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» direkt ausgedruckt und muss unterschrieben an Pronovo gesendet werden.

    Sollte eine Anlage für das EVS oder die EIV angemeldet sein, finden Sie alle Informationen zur Beglaubigung der Anlagedaten unter «Informationen für den Netzbetreiber/Auditor».

    Ab wann die Produktionsdaten erfasst werden können, sehen Sie als Netzbetreiber in der automatischen E-Mail, die Sie umgehend nach der Bearbeitung der Beglaubigung erhalten.

    Erst mit dem Beginn der Produktionsdatenmeldung werden Herkunftsnachweise ausgestellt, für die der Anlagenbetreiber entweder eine Einspeisevergütung erhält oder die Herkunftsnachweise handeln kann.

  • Erfassen von Produktionsdaten und Ausstellen von Herkunftsnachweisen

    Produktionsdaten können nur durch Netzbetreiber, Netzbetreiber-Dienstleister oder Auditoren erfasst werden.

    Herkunftsnachweise werden für Zeiträume von einem Monat, einem Quartal oder einem Jahr erfasst und ausgestellt. Entsprechend dem Zeitraum des Herkunftsnachweises müssen auch die Produktionsdaten gemeldet werden:

    Monats-Herkunftsnachweise

    Die Produktionsdaten müssen bis spätestens Ende des Folgemonats nach dem Produktionsmonat gemeldet werden. Bsp. Der Monat Januar muss bis Ende Februar gemeldet werden.

    Quartals-Herkunftsnachweise

    Die Produktionsdaten müssen bis spätestens Ende des Monats nach Quartalsende gemeldet werden. Bsp. Das erste Quartal (Januar bis März) muss bis Ende April gemeldet werden.

    Jahres-Herkunftsnachweise

    Die Produktionsdaten müssen bis spätestens Ende Februar nach Jahresende gemeldet werden.

    Für erfassungspflichtige Anlagen (Netzanschlussleistung über 30 kVA) sind Monats-Herkunftsnachweise vorgeschrieben, d.h. die Produktionsdaten müssen monatlich gemeldet werden.

    Bei kleineren Anlagen (Netzanschlussleistung bis 30 kVA) kann die Produktion entweder in einem Zeitraum von 1, 3 oder 12 Monaten gemessen und im Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Somit ist z.B. eine halbjährliche Meldung der Produktion gemäss der Verordnung für den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) nicht zulässig.

    Erst nachdem die Produktionsdaten beglaubigt1 worden sind, werden von Pronovo Herkunftsnachweise ausgestellt, welche daraufhin dem Anlagenbetreiber im Herkunftsnachweissystem zur Verfügung stehen.

    Zulässige Verfahren2 für die Meldung von Produktionsdaten

    Automatisierte Meldung der Produktionsdaten

    Dieses Verfahren wird von Pronovo empfohlen. Bei der automatisierten Meldung der Produktionsdaten gelten diese unmittelbar als beglaubigt. Damit die elektronische Meldung von Produktionsdaten an Pronovo reibungslos funktioniert, müssen folgende 3 Bedingungen erfüllt sein:

    1. Die Anlage muss mit einer fernauslesbaren Messvorrichtung zur elektronischen Meldung der Produktionsdaten ausgerüstet sein

    Um eine möglichst reibungslose Abwicklung bezüglich der elektronischen Meldung von Produktionsdaten zu gewährleisten, wird empfohlen, eine fernauslesbare Messvorrichtung zu installieren.

    2. Die Anlage muss im Herkunftsnachweissystem von Pronovo erfasst sein

    Erst nach Erhalt der automatischen E-Mail, die Sie als Netzbetreiber nach Bearbeitung der Beglaubigung durch Pronovo erhalten, kann die Meldung der Produktionsdaten beginnen. Bitte senden Sie keine Daten, bevor Sie diese E-Mail nicht erhalten haben. Die Daten können nicht verarbeitet werden und werden daher vom Pronovo EDM-System abgelehnt.

    Allfällige Änderungen an der Anlage müssen Pronovo umgehend mitgeteilt werden, wobei wesentliche Änderungen erneut beglaubigt werden müssen.

    3. Fristgerechte Meldung der Produktionsdaten an Pronovo

    Der Netzbetreiber hat die Aufgabe, die Produktionsdaten gemäss dem standardisierten Datenaustausch (SDAT-CH) an Pronovo zu übermitteln:

    • Monatlicher Versand: Hierzu müssen jeweils die Werte eines vollen Kalendermonats bis zum 5. Tag des Folgemonats gesendet werden. Es ist notwendig, dass die Daten vollständig und plausibel sind um vom Pronovo EDM-System verarbeitet werden zu können. Sollte die Anlage in einer gewissen Zeit nichts produziert haben, muss eine «0» eintragen und beglaubigt werden.
    • Quartalsweiser Versand: Hierzu müssen jeweils die Werte eines vollen Quartals bis zum 5. Tag des Folgequartals gesendet werden. Es ist notwendig, dass die Daten vollständig und plausibel sind um vom Pronovo EDM-System verarbeitet werden zu können. Sollte die Anlage in einer gewissen Zeit nichts produziert haben, muss eine «0» eintragen und beglaubigt werden.

    Werden Daten einer Anlage gesendet, welche nicht freigeschaltet oder für die kein korrekter Messpunkt hinterlegt ist, so werden diese vom Pronovo EDM-System abgewiesen. In diesem Fall bitten wir den Netzbetreiber, mit Pronovo Kontakt aufzunehmen.

    Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann für die produzierte Elektrizitätsmenge Herkunftsnachweise ausgestellt werden, die dem Anlagenbetreiber für die weitere Verwendung zur Verfügung stehen

    Manuelle Meldung der Produktionsdaten

    Bei der manuellen Meldung der Produktionsdaten über das Herkunftsnachweissystem von Pronovo müssen die Produktionswerte vom Netzbetreiber oder vom Auditor über deren Onlinezugang erfasst werden. Bei diesem Verfahren gelten für die Beglaubigung der Produktionsdaten die nachfolgenden Regeln.

    • Der Netzbetreiber (Betreiber der Messstelle) kann, wenn dieser vom Anlagenbetreiber rechtlich entflochten ist und die Anlage bis einschliesslich 30 kVA ist, die Produktionsdaten beglaubigen.
    • Alle Auditoren (akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) können die Produktionsdaten beglaubigen.

    1 Die Beglaubigung von Produktionsdaten wird im Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten geregelt.
    2 gemäss Verordnung für den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung HKSV (Stand: 1. November 2017)), Art. 4 Abs. 1 und dem Branchendokument SDAT-CH.

  • Weitergabe von Herkunftsnachweisen

    Herkunftsnachweise (HKN) können gehandelt werden, z.B. von einem Anlagenbetreiber an einen Händler, von einem Händler an einen anderen Händler oder von einem Händler an einen Stromlieferanten. Im Herkunftsnachweissystem entspricht dies einer «Weitergabe» von HKN.

    Dies geschieht online in zwei Schritten:

    • Zuerst muss Marktakteur A die HKN «bereitstellen», die er an Marktakteur B verkaufen will.
    • Dann kann Marktakteur B – sein Einverständnis vorausgesetzt – die von Marktakteur A bereitgestellten HKN übernehmen.

    Nach erfolgter Übernahme durch den Marktakteur B stehen die HKN somit Marktakteur A nicht mehr zur Verfügung. Eine Doppelzählung wird damit ausgeschlossen.

    Internationale Weitergaben von Herkunftsnachweisen

    Der internationale Handel ist nur von einem Händlerkonto aus möglich. Sie benötigen dazu die AIB-Nummer des Empfängers der HKN.

  • Erfassen eines Dauerauftrags für die Weitergabe von Herkunftsnachweisen

    Mit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise ihrer Anlagen an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten. Wie beim E-Banking können Sie Daueraufträge für die Weitergabe von HKN online über Ihr Anlagenbetreiber- oder Händlerkonto anlegen.

    Falls Sie kein Benutzerkonto im Herkunftsnachweissystem besitzen, Ihre HKN aber für die Zeit auf der EVS-Warteliste oder dauerhaft dem regionalen Netzbetreiber oder einem Dritten abtreten möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    EVS-Anlagen auf der Warteliste

    Das physische Formular für die Einrichtung eines HKN-Dauerauftrages, das wir in der Vergangenheit verwendet haben, werden wir noch bis zum 31. März 2021 akzeptieren. Anschliessend ist nur noch die Online-Erfassung von Daueraufträgen möglich.

    Anlagen, welche direkt als HKN-Anlage angemeldet werden

    Mit der Anmeldung der HKN-Anlage muss gleichzeitig einen HKN-Dauerauftrag erfasst werden. Diesen Dauerauftrag kann der Netzbetreiber oder Auditor direkt erfassen.

  • Entwerten von Herkunftsnachweisen

    Hier wird erklärt, wie ein Stromlieferant die Herkunftsnachweise zugunsten der Stromkennzeichnung verwenden kann. Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier.

    Damit Sie diese Herkunftsnachweise verwenden können, ist die sogenannte Entwertung der HKN im Herkunftsnachweissystem notwendig. Das Entwerten muss über das Händler- oder Stromlieferantenkonto durchgeführt werden. Weitere Details finden Sie hier. Nach der Entwertung der HKN stehen diese nicht mehr im Herkunftsnachweissystem zur Verfügung. Eine Doppelzählung ist ausgeschlossen. Erst die entwerteten HKN dürfen in der Stromkennzeichnung verwendet werden.

    Ein Herkunftsnachweiszertifikat der entwerteten Menge wird dem Händler/Stromlieferanten je nach Wunsch elektronisch oder physisch zugestellt. bzw. kann von unserem System heruntergeladen werden. Die zugestellten HKN-Zertifikate können hier durch den entsprechenden Verbraucher über den Verifizierungscode im Zertifikat auf ihre Echtheit überprüft werden.

    Die Entwertung von HKN im schweizerischen Herkunftsnachweis-System ist nur dann erlaubt, wenn der Verbrauch in der Schweiz stattfindet. Falls der Herkunftsnachweis ins Ausland verkauft wird, müssen die HKN zuerst ins betreffende Land transferiert werden. Danach findet im jeweiligen Land die Entwertung statt.

    Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir gerne weiter.

HKN – Informationen zu HKN

Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen. Dies geschieht, indem bei der Stromproduktion Herkunftsnachweise generiert werden, welche später gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet werden.

Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Der HKN dient somit als rein buchhalterische Grösse, die aufzeigt, wie sich die Stromproduktion der Schweiz zusammensetzt.

Über das Herkunftsnachweissystem gelangt der HKN vom Anlagenbetreiber, auch über einen Händler, zu einem Stromlieferanten. Der Stromlieferant entwertet diese HKN. Nur mit dieser Entwertung dürfen die Mengen und Energieträger, die sich in Form von Zertifikaten auf dem Konto des Stromlieferanten befinden, in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden. Entwertete HKN stehen im Herkunftsnachweissystem nicht mehr für weitere Aktivitäten zur Verfügung. So wird eine Doppelzählung ausgeschlossen.

Auch für Anlagen, die sich auf der Warteliste befinden oder bereits die Einmalvergütung erhielten, können nach Eingang der Beglaubigung frei handelbare HKN ausgestellt werden.

 

 

 

  • Informationen auf dem Herkunftsnachweis

    Herkunftsnachweise (HKN) geben Auskunft über:

    • Die produzierte Elektrizitätsmenge in kWh
    • Die Energieträger, welche zur Produktion der Elektrizität eingesetzt werden
    • Den Zeitraum und den Ort der Produktion
    • Die Identifikationsdaten der Produktionsanlage
    • Die technischen Daten der Produktionsanlage (Leistung, Art, etc.)
    • Die produzierten Mengen an CO2 bei fossilen sowie an radioaktiven Abfällen bei Kernenergieanlagen
    • Label wie beispielsweise «naturemade star», «TÜV SÜD Erzeugung EE»
    • Auf den Entwertungsbestätigungen finden Sie die Herkunftsnachweisnummer, die sogenannte Cancellation Statement Nummer, sowie den Verifizierungscode (rote Markierung) zur Überprüfung der Echtheit dieses Dokuments. Diese Überprüfung können Sie unter «Verifizierung von Herkunftsnachweisen» auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems vornehmen.
  • Label mit einem ökologischen Mehrwert

    Label mit einem ökologischen Mehrwert werden auf dem Herkunftsnachweis aufgeführt. Derzeit gilt dies für die Label «naturemade basic/star» und «TÜV SÜD Erzeugung EE». Label können auch bei Transaktionen ins Ausland mitgeführt werden. Im Herkunftsnachweissystem entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Nutzer.

    Sollen für eine bestimmte Anlage Label erfasst werden, nehmen Sie bitte mit den Herausgebern der Label direkt Kontakt auf.

  • Verfallsdatum

    Die Gültigkeit der Herkunftsnachweise (HKN) beschränkt sich auf 12 Monate ab der Ausstellung, mindestens aber bis Ende Mai des Folgejahres1. Dies ermöglicht dem Stromlieferanten, Herkunftsnachweise des Vorjahres bis Ende Mai des Folgejahrs in der Stromkennzeichnung einzusetzen.

    Monats-HKN

    Die HKN aus den Produktionsmonaten Januar bis Mai sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus den restlichen Produktionsmonaten sind 12 Monate gültig.

    *JA = Jahresabschluss

    Quartals-HKN

    Die HKN aus dem ersten Quartal sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus dem zweiten, dritten und vierten Quartal sind jeweils 12 Monate gültig.

    * JA = Jahresabschluss

    Jahres-HKN

    Die HKN sind gültig bis Ende Dezember des Folgejahres.

    * JA = Jahresabschluss

    1 gemäss Herkunftsnachweisverordnung HKNSV (Stand: 1. Januar 2018), Art. 1 Abs. 4

  • Gebühren für HKN

    Bei den geförderten Anlagen (EVS, EIV, MKF) werden die Gebühren für die Benutzung des Herkunftsnachweissystems (mit Ausnahme der Transaktionsgebühren bei EIV und MKF-Anlagen) vom Förderfonds getragen.
    Detailliertere Informationen zu den Gebühren finden Sie unter Formulare und Dokumente > Dokumente > Herkunftsnachweise (HKN).

HKN – Facts Stromkennzeichnung

Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern, müssen diese gemäss der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) mindestens einmal im Jahr über folgende Punkte informieren:

  • Prozentualer Anteil der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität
  • Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- und Ausland)
  • Das Bezugsjahr
  • An Endverbraucher gelieferte Gesamtstrommenge

Die HKSV legt zudem fest, dass die Stromlieferanten den Endverbrauchern diese Stromkennzeichnung bis spätestens Ende des folgenden Kalenderjahres zustellen müssen.

Pronovo publiziert jährlich anfangs September das Cockpit Stromkennzeichnung mit den zum Vorjahr gemeldeten Zahlen.

Der VSE als Branchendachverband sowie die Pronovo AG betreiben gemeinsam die Internetplattform «Stromkennzeichnung», auf welcher sämtliche Stromlieferanten bis spätestens Ende Juni des Folgejahres ihren Lieferantenmix veröffentlichen müssen. Die Lieferantenmixe werden im Herkunftsnachweissystem deklariert und von dort an die Internetplattform übertragen. Dadurch können Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Stromkennzeichnungen der einzelnen Stromlieferanten einsehen und miteinander vergleichen.

Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie im Leitfaden zur Stromkennzeichnung des BFE.

Das Diagramm zeigt den Schweizer Liefermix – Lieferjahr 2022

HKN – Erfassungspflicht

Die Betreiber von Stromproduktionsanlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihre Anlage im von Pronovo betriebenen Herkunftsnachweissystem (SHKN) erfassen zu lassen. Die im Herkunftsnachweissystem erfassten Anlagedaten müssen von einem für diesen Anlagentyp durch die SAS akkreditierten Auditor beglaubigt werden. PV-Anlagen bis 100 kW dürfen auch durch die Betreiberin der Messstelle (Netzbetreiberin) oder kontrollberechtigte Person (unabhängiges Kontrollorgan) beglaubigt werden.

Die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Melden der erfassungspflichtigen Anlage

Kontaktieren Sie einen für diesen Anlagentyp zur Beglaubigung berechtigte Stelle Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Termin für das Audit Ihrer Anlage.

Für die Beglaubigung Ihrer Anlage sind die folgenden beglaubigende Stellen autorisiert:

Schritt 2: Erfassung der Anlage im Herkunftsnachweissystem

  • Die beglaubigende Stelle erhebt die relevanten Daten Ihrer Anlage im Rahmen einer Begehung vor Ort und beglaubigt diese.
  • Die beglaubigende Stelle erfasst für Sie die beglaubigten Anlagendaten entweder im SHKN (für reine HKN-Anlagen), oder im Pronovo Kundenportal (für Einmalvergütungsanlagen) bzw. auf dem physischen Beglaubigungsformular (bei EVS- bzw. MKF-Anlagen). Die Beglaubigung muss spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen.
  • Nach Erhalt der vollständigen Beglaubigung wird das Kraftwerk von Pronovo im SHKN freigeschaltet.

Schritt 3: Melden der Produktionsdaten

  • Kontaktieren Sie Ihre Netzbetreiberin (Betreiberin der Messstelle) und vereinbaren Sie mit ihr, wie die Energiedaten der gesamten produzierten Energiemenge jeden Monat an das SHKN übermittelt werden.
  • Die Netzbetreiberin ist dafür zuständig die Energiedaten der gesamten produzierten Energiemenge an Pronovo zu übertragen.
  • Bei Anlagen über 30 kVA wechselstromseitiger Nennleistung ist die automatisierte Meldung der Produktionsdaten direkt von der Messstelle aus verpflichtend. Pronovo empfiehlt diese Messung auch bei Anlagen unter 30 kVA einzusetzen. Weitere Informationen zur elektronischen Meldung von Produktionsdaten finden Sie im «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten«.

HKN – Einleitung

Swissgrid ist seit 2007 die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung, Überwachung der Weitergabe, Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen im Sinne der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität.

Seit dem 1. Januar 2018 führt Pronovo diese Akkreditierung fort.

Die jährliche Zulassung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) garantiert, dass weder die Geschäftsleitung noch die Eigentümer der Pronovo AG einen Einfluss auf die Abwicklung der Herkunftsnachweise sowie die Förderprogramme der Einspeise- resp. Einmalvergütung ausüben. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die verantwortliche Aufsichtsbehörde.

  • Facts Herkunftsnachweise

    Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt.

    Seit dem 1. Januar 2013 besteht die gesetzliche Pflicht, dass die gesamte schweizerische Elektrizitätsproduktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA mittels Herkunftsnachweisen erfasst werden muss. Weiter müssen alle vorhandenen Nachweise für die Stromkennzeichnung verwendet werden. Dies bedeutet, dass der Stromlieferant dem Endverbraucher den gelieferten Strommix einmal jährlich mit der Rechnung deklarieren und auf der Basis von Herkunftsnachweisen garantieren muss. Damit wird nicht nur auf der Produktionsseite, sondern auch auf der Seite des Endverbrauchers eine hohe Transparenz erreicht.

    Herkunftsnachweise werden auch für konventionelle Kraftwerke und Kernkraftwerke ausgestellt. Bei Kraftwerken mit erneuerbaren Energiequellen können zwecks Garantie von zusätzlichen Qualitäten (wie z.B. ökologische Nachhaltigkeit) Stromproduktelabels von anderen Organisationen auf dem Herkunftsnachweis mitgeführt werden.

HKN – Eigenverbrauchsregelung HKN

Alle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen. Es gibt also keine Pflicht, den gesamten produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dieses Recht auf Eigenverbrauch ist im Energiegesetz festgehalten.

Die Eigenverbrauchsregelung ermöglicht es Anlagenbetreibern, mit ihrem Netzbetreiber so abzurechnen, dass nicht der gesamte produzierte Strom ins Netz eingespeist wird, sondern nur die Elektrizität, die nicht am Ort der Produktion verbraucht wird. Dadurch verringert sich der zusätzliche Strombedarf aus dem öffentlichen Netz, d.h. der Anlagenbetreiber kann Strombezugskosten sparen.

Auch ist es möglich, sich zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenzuschliessen. Die Eigenverbräuchler dürfen aber nicht durch das öffentliche Netz miteinander verbunden sein.

Rechte und Pflichten

Die Eigenverbrauchsregelung hat Auswirkungen auf die Energiemessung, die Abrechnung mit dem Netzbetreiber bzw. dem Energieversorgungsunternehmen sowie auf die Ausstellung und die Entwertung von Herkunftsnachweisen. Hierbei ist zu beachten:

  • Wenn Sie als Anlagenbetreiber von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch machen möchten, ist Ihr zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Eigenverbrauchsregelung zu ermöglichen.
  • Sie müssen im Gegenzug Ihrem zuständigen Netzbetreiber 3 Monate im Voraus mitteilen, wenn Sie beabsichtigen, von der Nettomessung zur Eigenverbrauchsmessung (oder umgekehrt) zu wechseln.
  • Änderungen bei der Energiedatenmeldung müssen Pronovo vom Netzbetreiber mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden.
  • Findet bei der Umstellung von der Nettomessung zur Eigenverbrauchsregelung (oder umgekehrt) eine Änderung der Messanordnung statt, muss dafür eine Beglaubigung der Messstrecke bei Pronovo eingereicht werden. Sofern keine anderen Änderungen an der Anlage vorgenommen werden, kann für diesen Zweck das vereinfachte Formular «Beglaubigung der Änderung der Messanordnung» verwendet werden.

Vermarktung von Strom mit Herkunftsnachweisen (HKN)

Jede Anlagenbetreiberin und jeder Anlagenbetreiber, die/der ihre/seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) erfassen lässt, kann diese HKN frei vermarkten. Die HKN dienen dazu, die Qualität des gelieferten Stroms zu kennzeichnen und zu garantieren. Zur Vermarktung von zusätzlichen Qualitäten (wie z.B. ökologische Nachhaltigkeit) können Stromproduktelabels von anderen Organisationen auf dem HKN mitgeführt werden. Schweizerische HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard (EECS) und erfüllen die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung. Auf dieser Grundlage werden erneuerbare Energien bereits seit 2006 erfolgreich im In- und Ausland vermarktet und eingesetzt.

Das Herkunftsnachweis-System (HKN-System) selbst ist keine Vermarktungsplattform. Die Geschäfte werden ausserhalb des Systems abgeschlossen, entweder «over the counter» oder über die Vermarktungsplattform eines Drittanbieters. Nach erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts werden die HKN im HKN-System vom Verkäufer an die Käuferin weitergegeben. Informationen über die Möglichkeit einer automatischen Übertragung von HKN finden Sie unter folgendem Link.

  • Vermarktung von HKN in der Schweiz

    Zur Erleichterung von «over the counter»-Geschäften haben Händler die Möglichkeit, ihre Adressdaten auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems unter «Veröffentlichte Benutzer im System HKN CH» zu publizieren. Des Weiteren gibt es für das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage zahlreiche Internet-Plattformen, welche Ihnen diese Aufgabe abnehmen.

    BUYECO

    BUYECO ist eine unabhängige Schweizer Plattform für den Kauf und Verkauf von erneuerbarer Energie. Die Plattform richtet sich an Produzenten, Lieferanten, private Firmen sowie grosse und mittlere Endverbraucher. BUYECO bietet die folgenden Möglichkeiten:

    • Kauf und Verkauf von Zertifikaten und Herkunftsnachweisen (HKN) zu transparenten Preisen
    • Durchführung und Teilnahme an Ausschreibungen zu individuellen Konditionen

    BUYECO hat das Ziel, Käufer und Verkäufer von erneuerbarer Energie zusammenzubringen. Die Plattform bringt Transparenz in die Preislage und vereinfacht die nationale und internationale Vermarktung von Zertifikaten und Herkunftsnachweisen.

    Stromallmend

    Die Stromallmend ist ein Netzwerk für Solarstrom Konsumenten und Produzenten. Sie betreibt kooperativ ein dezentrales Solarkraftwerk, bestehend aus vielen Solaranlagen verteilt auf vielen Hausdächern in der ganzen Schweiz. Die Energie Genossenschaft Schweiz ist mit der Administration der Stromallmend und der Führung der Elektrizitätsbuchhaltung unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Kennzeichnungs- und Informationspflicht beauftragt. Die Teilnehmenden der Stromallmend organisieren sich gemäss dem Stromallmend Reglement. Die Nutzungsregeln und Tarife werden von den Teilnehmenden demokratisch bestimmt. Beteiligen Sie sich auch an der Stromallmend. www.stromallmend.ch

    Möchten Sie auch Ihre Vermarktungsplattform auf der Pronovo Webseite publizieren?

    Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung, das Logo und den Link zu Ihrer Plattform auf die E-Mail-Adresse info@pronovo.ch. Wir werden Ihren Beitrag anschliessend prüfen und auf der Pronovo Webseite publizieren. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir publizieren die Beiträge chronologisch nach Eingangsdatum. Pronovo behält sich vor, unpassende Beiträge nicht zu publizieren.

  • Europäischer Handel von Herkunftsnachweisen

    Schweizerische HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard (EECS, European Energy Certificate System) und können innerhalb von Europa frei gehandelt werden. Der EECS-Standard stellt den europaweiten, elektronischen Handel von HKN gemäss den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2009/28/EG (Renewable Energy Directive I) sicher*.

    Der elektronische Austausch (Import/Export) von HKN ist mit allen Ländern möglich, welche Mitglied der Association of Issuing Bodies (AIB) sind, deren Herkunftsnachweis-System (HKN-System) mit dem Hub des AIB verknüpft ist und dementsprechend den EECS-Standard umgesetzt haben.

    Entwerten von HKN für die Stromkennzeichnung eines anderen Landes:

    HKN-Entwertungen im schweizerischen HKN-System für ein anderes Land sind nicht zulässig.

    Um HKN für ein anderes Land zu entwerten, müssen die HKN in das System des anderen Landes exportiert werden und können im System des anderen Landes für die Stromkennzeichnung entwertet werden.

    Für den Import und Export von HKN wird ein Händlerkonto im HKN-System von Pronovo benötigt.

    Mitgliederländer AIB:

    Österreich, Belgien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Litauen, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Luxemburg, Serbien, Lettland.

    *Ab dem 1. Juli 2021 können auf Grund der EU-Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II) Schweizerische HKN in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht mehr für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein elektronischer Export von HKN nur noch für den freiwilligen Markt, jedoch nicht mehr für die Stromkennzeichnung, möglich ist. Importe von ausländischen HKN in die Schweiz sind weiterhin auf elektronischem Weg über das HKN-System möglich.