Die Pronovo AG führt die zentrale Datenbank für Schweizer Herkunftsnachweise und ist seit 2007, damals noch als Geschäftsbereich von Swissgrid, die dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms, zeigen also auf, von welchem Kraftwerk und welcher Energiequelle dieser stammt.
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EVS – Einleitung
Die Einspeisevergütung (EVS) ist ein Förderprogramm für erneuerbare Energien das den Förderbeitrag quartalsweise für die eingespeiste Energie vergütet. Die Vergütungstarife werden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Der mit den EVS-Anlagen produzierte Strom wird in der Stromkennzeichnung als geförderter Strom ausgewiesen
Die EVS-Warteliste bei den übrigen Technologien wird seit 2020, diejenige der Photovoltaik seit 2021 nicht weiter abgebaut. Neue Gesuche für das Förderprogramm der EVS können nicht mehr eingereicht werden.
Eine Einspeisevergütung erhalten aktuell knapp 12’100 Photovoltaikanlagen, rund 670 Wasserkraftanlagen, über 40 Windenergieanlagen und ca. 320 Biomasseanlagen. Ausserdem verfügen über 60 Wasserkraft-, 420 Windenergie-, 30 Biomasse- und drei Geothermieprojekte noch eine Förderzusage für das EVS. Nach Inbetriebnahme der Anlagen werden sie durch das EVS gefördert. Quelle: BFE Medienmitteilung
Der zwischenzeitlich im Jahr 2022 angestiegene Referenzmarktpreis hat zu einer markanten Korrektur der ausbezahlten Fördergelder in diesem Förderprogramm geführt. War der Referenzmarktpreis für die geförderte Anlage höher als der Vergütungssatz, wurde der übersteigende Teil, bei Anlagen in der Direktvermarktung, in Rechnung gestellt. Pronovo hat die Möglichkeiten dem entgegenzuwirken beschrieben.
- Austritt aus dem EVS
- Anpassung der Messanordnung
HKN – Informationen zu HKN
Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen. Dies geschieht, indem bei der Stromproduktion Herkunftsnachweise generiert werden, welche später gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet werden.
Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Der HKN dient somit als rein buchhalterische Grösse, die aufzeigt, wie sich die Stromproduktion der Schweiz zusammensetzt.

Über das Herkunftsnachweissystem gelangt der HKN vom Anlagenbetreiber, auch über einen Händler, zu einem Stromlieferanten. Der Stromlieferant entwertet diese HKN. Nur mit dieser Entwertung dürfen die Mengen und Energieträger, die sich in Form von Zertifikaten auf dem Konto des Stromlieferanten befinden, in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden. Entwertete HKN stehen im Herkunftsnachweissystem nicht mehr für weitere Aktivitäten zur Verfügung. So wird eine Doppelzählung ausgeschlossen.
Auch für Anlagen, die sich auf der Warteliste befinden oder bereits die Einmalvergütung erhielten, können nach Eingang der Beglaubigung frei handelbare HKN ausgestellt werden.
- Informationen auf dem Herkunftsnachweis
Herkunftsnachweise (HKN) geben Auskunft über:
- Die produzierte Elektrizitätsmenge in kWh
- Die Energieträger, welche zur Produktion der Elektrizität eingesetzt werden
- Den Zeitraum und den Ort der Produktion
- Die Identifikationsdaten der Produktionsanlage
- Die technischen Daten der Produktionsanlage (Leistung, Art, etc.)
- Die produzierten Mengen an CO2 bei fossilen sowie an radioaktiven Abfällen bei Kernenergieanlagen
- Label wie beispielsweise «naturemade star», «TÜV SÜD Erzeugung EE»
- Auf den Entwertungsbestätigungen finden Sie die Herkunftsnachweisnummer, die sogenannte Cancellation Statement Nummer, sowie den Verifizierungscode (rote Markierung) zur Überprüfung der Echtheit dieses Dokuments. Diese Überprüfung können Sie unter «Verifizierung von Herkunftsnachweisen» auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems vornehmen.
- Label mit einem ökologischen Mehrwert
Label mit einem ökologischen Mehrwert werden auf dem Herkunftsnachweis aufgeführt. Derzeit gilt dies für die Label «naturemade basic/star» und «TÜV SÜD Erzeugung EE». Label können auch bei Transaktionen ins Ausland mitgeführt werden. Im Herkunftsnachweissystem entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Nutzer.
Sollen für eine bestimmte Anlage Label erfasst werden, nehmen Sie bitte mit den Herausgebern der Label direkt Kontakt auf.

- Verfallsdatum
Die Gültigkeit der Herkunftsnachweise (HKN) beschränkt sich auf 12 Monate ab der Ausstellung, mindestens aber bis Ende Mai des Folgejahres1. Dies ermöglicht dem Stromlieferanten, Herkunftsnachweise des Vorjahres bis Ende Mai des Folgejahrs in der Stromkennzeichnung einzusetzen.
Monats-HKN
Die HKN aus den Produktionsmonaten Januar bis Mai sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus den restlichen Produktionsmonaten sind 12 Monate gültig.

*JA = Jahresabschluss
Quartals-HKN
Die HKN aus dem ersten Quartal sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus dem zweiten, dritten und vierten Quartal sind jeweils 12 Monate gültig.

* JA = Jahresabschluss
Jahres-HKN
Die HKN sind gültig bis Ende Dezember des Folgejahres.

* JA = Jahresabschluss
1 gemäss Herkunftsnachweisverordnung HKNSV (Stand: 1. Januar 2018), Art. 1 Abs. 4
- Gebühren für HKN
Bei den geförderten Anlagen (EVS, EIV, MKF) werden die Gebühren für die Benutzung des Herkunftsnachweissystems (mit Ausnahme der Transaktionsgebühren bei EIV und MKF-Anlagen) vom Förderfonds getragen.
Detailliertere Informationen zu den Gebühren finden Sie unter Formulare und Dokumente > Dokumente > Herkunftsnachweise (HKN).
Die produzierte Elektrizitätsmenge in kWh
Die Energieträger, welche zur Produktion der Elektrizität eingesetzt werden
Den Zeitraum und den Ort der Produktion
Die Identifikationsdaten der Produktionsanlage
Die technischen Daten der Produktionsanlage (Leistung, Art, etc.)
Die produzierten Mengen an CO2 bei fossilen sowie an radioaktiven Abfällen bei Kernenergieanlagen
Label wie beispielsweise «naturemade star», «TÜV SÜD Erzeugung EE»
Auf den Entwertungsbestätigungen finden Sie die Herkunftsnachweisnummer, die sogenannte Cancellation Statement Nummer, sowie den Verifizierungscode (rote Markierung) zur Überprüfung der Echtheit dieses Dokuments. Diese Überprüfung können Sie unter «Verifizierung von Herkunftsnachweisen» auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems vornehmen. Label mit einem ökologischen Mehrwert Label mit einem ökologischen Mehrwert werden auf dem Herkunftsnachweis aufgeführt. Derzeit gilt dies für die Label «naturemade basic/star» und «TÜV SÜD Erzeugung EE». Label können auch bei Transaktionen ins Ausland mitgeführt werden. Im Herkunftsnachweissystem entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Nutzer.
Sollen für eine bestimmte Anlage Label erfasst werden, nehmen Sie bitte mit den Herausgebern der Label direkt Kontakt auf. Verfallsdatum Die Gültigkeit der Herkunftsnachweise (HKN) beschränkt sich auf 12 Monate ab der Ausstellung, mindestens aber bis Ende Mai des Folgejahres1. Dies ermöglicht dem Stromlieferanten, Herkunftsnachweise des Vorjahres bis Ende Mai des Folgejahrs in der Stromkennzeichnung einzusetzen.
Monats-HKN
Die HKN aus den Produktionsmonaten Januar bis Mai sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus den restlichen Produktionsmonaten sind 12 Monate gültig.
*JA = Jahresabschluss
Quartals-HKN
Die HKN aus dem ersten Quartal sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus dem zweiten, dritten und vierten Quartal sind jeweils 12 Monate gültig.
* JA = Jahresabschluss
Jahres-HKN
Die HKN sind gültig bis Ende Dezember des Folgejahres.
* JA = Jahresabschluss
1 gemäss Herkunftsnachweisverordnung HKNSV (Stand: 1. Januar 2018), Art. 1 Abs. 4 Gebühren für HKN Bei den geförderten Anlagen (EVS, EIV, MKF) werden die Gebühren für die Benutzung des Herkunftsnachweissystems (mit Ausnahme der Transaktionsgebühren bei EIV und MKF-Anlagen) vom Förderfonds getragen.
Detailliertere Informationen zu den Gebühren finden Sie unter Formulare und Dokumente > Dokumente > Herkunftsnachweise (HKN).
HKN – Facts Stromkennzeichnung
Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern, müssen diese gemäss der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) mindestens einmal im Jahr über folgende Punkte informieren:
- Prozentualer Anteil der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität
- Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- und Ausland)
- Das Bezugsjahr
- An Endverbraucher gelieferte Gesamtstrommenge
Ab dem Lieferjahr 2025 (Deklaration des Lieferantenmixes im Kalenderjahr 2026) muss die Stromkennzeichnung ausserdem Angaben zu CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall enthalten.
Eine Auflistung der relevanten Emissionswerte je Technologie ist im Dokument CO2-Werte für Stromkennzeichnung zu finden.
Die HKSV legt fest, dass die Stromlieferanten den Endverbrauchern diese Stromkennzeichnung bis spätestens Ende des folgenden Kalenderjahres zustellen müssen.
Pronovo publiziert jährlich anfangs September das Cockpit Stromkennzeichnung mit den zum Vorjahr gemeldeten Zahlen.
Der VSE als Branchendachverband sowie die Pronovo AG betreiben gemeinsam die Internetplattform «Stromkennzeichnung», auf welcher sämtliche Stromlieferanten bis spätestens Ende Juni des Folgejahres ihren Lieferantenmix veröffentlichen müssen. Die Lieferantenmixe werden im Herkunftsnachweissystem deklariert und von dort an die Internetplattform übertragen. Dadurch können Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Stromkennzeichnungen der einzelnen Stromlieferanten einsehen und miteinander vergleichen.
Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie im Leitfaden zur Stromkennzeichnung des BFE.
Das Diagramm zeigt den Schweizer Liefermix – Lieferjahr 2024
HKN – Einleitung
Pronovo ist seit 2018 die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung, Überwachung der Weitergabe, Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen (HKN) für Strom im Sinne der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität.
Ab dem 1. Januar 2025 wird Pronovo neben den Herkunftsnachweisen für Strom auch das Herkunftsnachweissystem für erneuerbare Treib- und Brennstoffe (eTS/eBS-System) betreiben.
Die regelmässige Auditierung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) garantiert, dass weder die Geschäftsleitung noch die Eigentümer der Pronovo AG einen Einfluss auf die Abwicklung der Herkunftsnachweise sowie die verschiedenen Förderprogramme ausüben. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die verantwortliche Aufsichtsbehörde.
EVS – Direktvermarktung
Was ist die Direktvermarktung?
Die Direktvermarktung hat zum Ziel, das Einspeisevergütungssystem marktorientiert auszugestalten. Die Produzenten sind dabei selber für den Absatz ihres produzierten Stroms verantwortlich. Dazu schliessen sie mit Versorgungsunternehmen oder Energiedienstleister individuelle Abnahmeverträge ab. Dadurch entsteht ein Anreiz, Anlagen so zu konzipieren und zu betreiben, dass sie bedarfsgerecht produzieren.
Zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf erhalten die Anlagenbetreiber eine technologiespezifische Einspeiseprämie. Diese ist so ausgestaltet, dass sie langfristige Marktpreisschwankungen abfedert und damit den Produzenten eine weitgehende Investitionssicherheit gibt.
Zur Entschädigung des Aufwandes für die direkte Stromvermarktung erhalten die Produzenten ein ebenfalls technologiespezifisches Bewirtschaftungsentgelt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Faktenblättern des BFE.
Der ökologische Mehrwert der produzierten Energie ist mit der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem abgegolten. Die Herkunftsnachweise stehen dem Anlagenbetreiber für Anlagen in der Direktvermarktung nicht zum Verkauf zur Verfügung.
Eine Auflistung von einigen Direktvermarktern finden Sie in untenstehender Rubrik «Kontaktdaten zu Direktvermarktern».
Infobox
| Vergütungssatz: | Technologieabhängiger Tarif pro produzierte Energiemenge |
| Marktpreis: | Preis an der Strombörse für den Folgetag im Marktgebiet Schweiz |
| Referenzmarktpreis: | Durchschnitt des Marktpreises |
| Einspeiseprämie: | Differenz zwischen Vergütungssatz und Referenzmarktpreis |
| Bewirtschaftungsentgelt: | Technologiespezifische Aufwandentschädigung |
- Einspeisung zum Referenzmarktpreis (Vergütungsmodell ohne Direktvermarktung)
Der gesamte Vergütungssatz (violett) wird konstant und unabhängig vom gegenwärtigen Marktpreis ausbezahlt. Es besteht kein Anreiz zu einem bedarfs- und marktgerechtem Produktionsverhalten.

- Vergütung mit Direktvermarktung
Der Referenzmarktpreis wird nicht mehr ausbezahlt. Stattdessen wird lediglich die sogenannte Einspeiseprämie vergütet, welche sich aus dem Vergütungssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises ergibt. Der Referenz-Marktpreis wird durch das BFE angepasst, womit sich auch die Einspeiseprämie ändert. Der Referenzmarktpreis wird seit Juli 2023 für Kleinwasserkraftwerke, Photovoltaik-, Windenergie- und Biomasseanlagen getrennt ermittelt. Für Anlagen in der Direktvermarktung, deren Energiemengen monatlich vorliegen, gilt ein monatlicher Referenzmarktpreis.
Den Marktpreis selbst muss der Anlagenbetreibende eigenverantwortlich auf dem Strommarkt erwirtschaften. Dazu schliesst der Anlagenbetreibende mit Versorgungsunternehmen oder Energiedienstleistern (Direktvermarkter) Abnahmeverträge nach kommerziellen Regeln ab.Im Schnitt ergeben der erwirtschaftete Marktpreis und die Einspeiseprämie zusammen wiederum den Vergütungssatz.

Spezialfall-Referenzmarktpreis höher als Vergütungssatz
Übersteigt der Referenzmarktpreis den Vergütungssatz, so wird der übersteigende Teil vierteljährlich durch Pronovo in Rechnung gestellt.

- Anreizmechanismus der Direktvermarktung
Die Abbildung verdeutlicht den Anreizmechanismus der Direktvermarktung über einen Zeitraum von 24 Stunden. Es ergeben sich zwei Marktsituationen:
- Marktpreis höher als Referenzmarktpreis
Anreiz zur Einspeisung von Strom bei grosser Nachfrage (hoher Marktpreis), da Mehrerlös gegenüber klassischem Vergütungsmodell - Marktpreis tiefer als Referenzmarktpreis
Kein Anreiz zur Einspeisung bei tiefer Nachfrage (tiefer Marktpreis), da Mindererlös gegenüber klassischem Vergütungsmodell

Quelle: BFE-Workshop Direktvermarktung, 3. März 2014
- Marktpreis höher als Referenzmarktpreis
- Wer muss teilnehmen?
Sämtliche Neuanlagen mit einer Anlagenleistung von 100 kW oder mehr sind verpflichtet in der Direktvermarktung teilzunehmen.
Von der Pflicht zur Direktvermarktung ab dem 01.01.2020 ausgenommen sind Neuanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sowie Anlagen, welche bereits eine Vergütung nach bisherigem Recht erhalten und eine Leistung von unter 500 kW aufweisen.Definitiver KEV-Bescheid <100 kW 100 kW-500kW ≥500kW vor 2018 Vergütung zum
Referenz-Marktpreisab 2018 Direktvermarktung
ab 01.01.2020Ein freiwilliger Wechsel in die Direktvermarktung ist für sämtliche Anlagenbetreiber im Einspeisevergütungssystem möglich. Dafür kann das Formular "Wechsel in die Direktvermarktung" verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Meldefrist von einem Monat vor Ablauf eines Quartals einzuhalten ist. Nach dem Eintritt in die Direktvermarktung ist keine Rückkehr zum System der Einspeisung zum Referenzmarktpreis möglich.
- Kontaktdaten zu Direktvermarktern
Den Produzenten in der Direktvermarktung steht es grundsätzlich frei, die Vermarktung ihres Stroms selbst vorzunehmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Produzenten einen spezialisierten Dritten mit der Vermarktung beauftragen werden (einen sogenannten „Direktvermarkter“). Das Verhältnis zwischen dem Produzenten und seinem Direktvermarkter wird privatrechtlich geregelt.
Im Folgenden finden Sie eine alphabetisch sortierte, nicht abschliessende Liste an Direktvermarktern.- AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, Postfach, 5001 Aarau, Mail
- Alpiq AG, Bahnhofquai 12, 4601 Olten, Mail
- Axpo Solutions AG, Parkstrasse 23, 5401 Baden, Mail
- Azienda Elettrica Ticinese (AET), El Stradún 74, 6513 Monte Carasso, Mail
- BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, , Mail
- CKW, Postfach, 6002 Luzern , Mail
- Elektrizitätswerk Altdorf, Herrengasse 1, 6460 Altdorf, Mail
- Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz), Mail
- Elektrizitätswerk des Kantons Zürich (EKZ), Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich
- Energieplattform AG, Vadianstrasse 50, 9000 St.Gallen, Mail
- Fleco Power AG, Technoparkstrasse 2, 8406 Winterthur, Mail
- FMV SA, Rue de la Dixence 9, CP 570, 1951 Sion, Mail
- Groupe E AG, Rte de Morat 135, 1763 Granges-Paccot, Mail
- IWB Industrielle Werke Basel, Verkauf, Margarethenstrasse 40, Postfach, 4002 Basel, Mail
- Primeo Energie, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein, Mail
- Repower AG, Via da Clalt 12, 7742 Poschiavo, Mail
- SN Energie AG, Vadianstrasse 59, 9000 St. Gallen, Mail
- SRM Swiss Renewables Marketplace AG, Löwenstrasse 66, 8001 Zürich, Mail
- Suisse Next GmbH, Rue du Jura 11, c/o Impact Hub, 1004 Lausanne, Mail
Für Details zu den Vertragsbedingungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem entsprechenden Unternehmen auf.
Bieten Sie die Direktvermarktung als Dienstleistung an und möchten ebenfalls in der Liste aufgeführt werden, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Einspeisung zum Referenzmarktpreis (Vergütungsmodell ohne Direktvermarktung) Der gesamte Vergütungssatz (violett) wird konstant und unabhängig vom gegenwärtigen Marktpreis ausbezahlt. Es besteht kein Anreiz zu einem bedarfs- und marktgerechtem Produktionsverhalten. Vergütung mit Direktvermarktung Der Referenzmarktpreis wird nicht mehr ausbezahlt. Stattdessen wird lediglich die sogenannte Einspeiseprämie vergütet, welche sich aus dem Vergütungssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises ergibt. Der Referenz-Marktpreis wird durch das BFE angepasst, womit sich auch die Einspeiseprämie ändert. Der Referenzmarktpreis wird seit Juli 2023 für Kleinwasserkraftwerke, Photovoltaik-, Windenergie- und Biomasseanlagen getrennt ermittelt. Für Anlagen in der Direktvermarktung, deren Energiemengen monatlich vorliegen, gilt ein monatlicher Referenzmarktpreis.
Den Marktpreis selbst muss der Anlagenbetreibende eigenverantwortlich auf dem Strommarkt erwirtschaften. Dazu schliesst der Anlagenbetreibende mit Versorgungsunternehmen oder Energiedienstleistern (Direktvermarkter) Abnahmeverträge nach kommerziellen Regeln ab.
Im Schnitt ergeben der erwirtschaftete Marktpreis und die Einspeiseprämie zusammen wiederum den Vergütungssatz.
Spezialfall-Referenzmarktpreis höher als Vergütungssatz
Übersteigt der Referenzmarktpreis den Vergütungssatz, so wird der übersteigende Teil vierteljährlich durch Pronovo in Rechnung gestellt. Anreizmechanismus der Direktvermarktung Die Abbildung verdeutlicht den Anreizmechanismus der Direktvermarktung über einen Zeitraum von 24 Stunden. Es ergeben sich zwei Marktsituationen:
Marktpreis höher als Referenzmarktpreis
Anreiz zur Einspeisung von Strom bei grosser Nachfrage (hoher Marktpreis), da Mehrerlös gegenüber klassischem Vergütungsmodell
Marktpreis tiefer als Referenzmarktpreis
Kein Anreiz zur Einspeisung bei tiefer Nachfrage (tiefer Marktpreis), da Mindererlös gegenüber klassischem Vergütungsmodell
Quelle: BFE-Workshop Direktvermarktung, 3. März 2014 Wer muss teilnehmen? Sämtliche Neuanlagen mit einer Anlagenleistung von 100 kW oder mehr sind verpflichtet in der Direktvermarktung teilzunehmen.
Von der Pflicht zur Direktvermarktung ab dem 01.01.2020 ausgenommen sind Neuanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sowie Anlagen, welche bereits eine Vergütung nach bisherigem Recht erhalten und eine Leistung von unter 500 kW aufweisen.
Definitiver KEV-Bescheid
<100 kW
100 kW-500kW
≥500kW
vor 2018
Vergütung zum
Referenz-Marktpreis
ab 2018
Direktvermarktung
ab 01.01.2020
Ein freiwilliger Wechsel in die Direktvermarktung ist für sämtliche Anlagenbetreiber im Einspeisevergütungssystem möglich. Dafür kann das Formular «Wechsel in die Direktvermarktung» verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Meldefrist von einem Monat vor Ablauf eines Quartals einzuhalten ist. Nach dem Eintritt in die Direktvermarktung ist keine Rückkehr zum System der Einspeisung zum Referenzmarktpreis möglich. Kontaktdaten zu Direktvermarktern Den Produzenten in der Direktvermarktung steht es grundsätzlich frei, die Vermarktung ihres Stroms selbst vorzunehmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Produzenten einen spezialisierten Dritten mit der Vermarktung beauftragen werden (einen sogenannten „Direktvermarkter“). Das Verhältnis zwischen dem Produzenten und seinem Direktvermarkter wird privatrechtlich geregelt.
Im Folgenden finden Sie eine alphabetisch sortierte, nicht abschliessende Liste an Direktvermarktern.
AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, Postfach, 5001 Aarau, Mail
Alpiq AG, Bahnhofquai 12, 4601 Olten, Mail
Axpo Solutions AG, Parkstrasse 23, 5401 Baden, Mail
Azienda Elettrica Ticinese (AET), El Stradún 74, 6513 Monte Carasso, Mail
BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, , Mail
CKW, Postfach, 6002 Luzern , Mail
Elektrizitätswerk Altdorf, Herrengasse 1, 6460 Altdorf, Mail
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz), Mail
Elektrizitätswerk des Kantons Zürich (EKZ), Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich
Energieplattform AG, Vadianstrasse 50, 9000 St.Gallen, Mail
Fleco Power AG, Technoparkstrasse 2, 8406 Winterthur, Mail
FMV SA, Rue de la Dixence 9, CP 570, 1951 Sion, Mail
Groupe E AG, Rte de Morat 135, 1763 Granges-Paccot, Mail
IWB Industrielle Werke Basel, Verkauf, Margarethenstrasse 40, Postfach, 4002 Basel, Mail
Primeo Energie, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein, Mail
Repower AG, Via da Clalt 12, 7742 Poschiavo, Mail
SN Energie AG, Vadianstrasse 59, 9000 St. Gallen, Mail
SRM Swiss Renewables Marketplace AG, Löwenstrasse 66, 8001 Zürich, Mail
Suisse Next GmbH, Rue du Jura 11, c/o Impact Hub, 1004 Lausanne, Mail
Für Details zu den Vertragsbedingungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem entsprechenden Unternehmen auf.
Bieten Sie die Direktvermarktung als Dienstleistung an und möchten ebenfalls in der Liste aufgeführt werden, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
EVS – Netzbetreiber und Auditoren
- Gesuch
Wird ein Projekt zu Stromerzeugung geplant, hat der EVS/EIV-Empfänger die Pflicht, die Netzbetreiberin darüber zu informieren.
- Projektfortschritt
Die Netzbetreiberin nimmt zum Projekt Stellung, indem sie das Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) bewilligt. Dieses Formular muss der EVS-Empfänger der Projektfortschrittsmeldung beilegen.
Für Photovoltaikanlagen braucht es keine Projektfortschrittsmeldung. - Inbetriebnahme
- PV mit DC-Modulleistung bis 99.999 kW
Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden). - PV mit DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen
Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und welche nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.
Die Beglaubigung der Anlagedaten muss am Ort der Produktionsanlage vorgenommen werden. Dafür ist das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie zu verwenden.
Mehr Informationen zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten finden Sie im Leitfaden unter «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten» - PV mit DC-Modulleistung bis 99.999 kW
- Nach der Inbetriebnahme
Die Netzbetreiberin ist verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Des Weiteren ist die Netzbetreiberin für das Messwesen und damit für die Datenlieferung der Produktionsdaten an Pronovo verantwortlich. Die Datenlieferung kann automatisiert (nach VSE Branchendokument SDAT CH) oder über das Energieportal erfolgen.
Hilfreiche Dokumente sind der Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten, das Handbuch «Eigenverbrauchsregelung des VSE», das Branchendokument SDAT CH, sowie die Regelung der Anschlussbedingungen. Sie finden diese Dokumente unter Downloads Formulare & Dokumente.
Für Photovoltaikanlagen braucht es keine Projektfortschrittsmeldung. Inbetriebnahme PV mit DC-Modulleistung bis 99.999 kW
Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
PV mit DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen
Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und welche nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.
Die Beglaubigung der Anlagedaten muss am Ort der Produktionsanlage vorgenommen werden. Dafür ist das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie zu verwenden.
Mehr Informationen zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten finden Sie im Leitfaden unter «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten» Nach der Inbetriebnahme Die Netzbetreiberin ist verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Des Weiteren ist die Netzbetreiberin für das Messwesen und damit für die Datenlieferung der Produktionsdaten an Pronovo verantwortlich. Die Datenlieferung kann automatisiert (nach VSE Branchendokument SDAT CH) oder über das Energieportal erfolgen.
Hilfreiche Dokumente sind der Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten, das Handbuch «Eigenverbrauchsregelung des VSE», das Branchendokument SDAT CH, sowie die Regelung der Anschlussbedingungen. Sie finden diese Dokumente unter Downloads Formulare & Dokumente.
EVS – Herkunft Fördergelder
Das Einspeisevergütungssystem wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jede/r Endverbraucher/in zur Förderung der erneuerbaren Energien bei. Der Zuschlag ist aktuell per Gesetz auf maximal 2.3 Rp./kWh begrenzt. Mit dem aktuellen Stromverbrauch in der Schweiz stehen damit maximal rund 1.38 Mia. Franken jährlich als Fördermittel zur Verfügung. (Annahme: Jährlicher Schweizerischer Stromendverbrauch 60TWh).
Pronovo wickelt das Inkasso des Netzzuschlags ab und legt die Gelder in den Netzzuschlagsfonds ein.
Der Netzzuschlag teilt sich in folgende Verwendungszwecke auf:
Weitere Informationen zur Herkunft der Fördergelder und zum Zuschlag finden Sie auf der Informationsseite des BFE.
