Pronovo
Herkunftsnachweise
Swissgrid ist seit 2007 die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung, Überwachung der Weitergabe, Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen im Sinne der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität.
Seit dem 1. Januar 2018 führt Pronovo diese Akkreditierung fort.
Die jährliche Zulassung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) garantiert, dass weder die Geschäftsleitung noch die Eigentümer der Pronovo AG einen Einfluss auf die Abwicklung der Herkunftsnachweise sowie die Förderprogramme der Einspeise- resp. Einmalvergütung ausüben. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die verantwortliche Aufsichtsbehörde.
- Facts Herkunftsnachweise
Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt.
Seit dem 1. Januar 2013 besteht die gesetzliche Pflicht, dass die gesamte schweizerische Elektrizitätsproduktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA mittels Herkunftsnachweisen erfasst werden muss. Weiter müssen alle vorhandenen Nachweise für die Stromkennzeichnung verwendet werden. Dies bedeutet, dass der Stromlieferant dem Endverbraucher den gelieferten Strommix einmal jährlich mit der Rechnung deklarieren und auf der Basis von Herkunftsnachweisen garantieren muss. Damit wird nicht nur auf der Produktionsseite, sondern auch auf der Seite des Endverbrauchers eine hohe Transparenz erreicht.
Herkunftsnachweise werden auch für konventionelle Kraftwerke und Kernkraftwerke ausgestellt. Bei Kraftwerken mit erneuerbaren Energiequellen können zwecks Garantie von zusätzlichen Qualitäten (wie z.B. ökologische Nachhaltigkeit) Stromproduktelabels von anderen Organisationen auf dem Herkunftsnachweis mitgeführt werden.
Alles zum Thema Herkunftsnachweise
- Facts StromkennzeichnungSchweizer Stromlieferanten müssen Ihren Endkunden mindestens einmal jährlich eine Stromkennzeichnung ausweisen.
- Informationen zu HKNDer Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen.
- DauerauftragMit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.
- Informationen zu ErsatznachweisenErsatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt.
- Vermarktung von StromJeder Anlagenbetreiber, welcher seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfassen lässt, kann diese frei vermarkten.
- EigenverbrauchsregelungAlle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen.
- MehrwertsteuerpraxisMehrwertsteuer in Kombination mit Herkunftsnachweise
- Erfassung bis zur EntwertungVollständiger Prozessbeschrieb für die Erfassung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- Erfüllung der ErfassungspflichtBetreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.