Einmalvergütung (EIV)

Einmalvergütung (EIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp und die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaikanlagen (2 kW bis 149.99 kW) ohne Eigenverbrauch.

Weitere Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen

Förderung der erneuerbaren Stromproduktion 2023: 600 Millionen Franken für Photovoltaikanlagen

Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Ihre Photovoltaikanlage kann mehr produzieren als nur Strom!

 

Herkunftsnachweise