EVS – Netzverstärkung

Gemäss Energieverordnung (EnV) sind die Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Einspeisepunkt ans Netz anzuschliessen. Die Anschlussbedingungen (wie Anschlusskosten, Anlageleistung, Einspeisepunkt, usw.) legen die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber vertraglich fest. Die Kosten für die Erstellung der dazu notwendigen Erschliessungsleitungen bis zum Einspeisepunkt sowie allfällig notwendige Transformationskosten gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers.

Netzanschlüsse von Anlagenbetreiber können ab dem Einspeisepunkt Netzverstärkungen notwendig machen. Der Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich den Netzbetreiber rechtzeitig über eine allfällige Netzverstärkung zu informieren. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) beurteilt die Anlastung von Kosten für notwendige Netzverstärkungen über die allgemeinen Systemdienstleistungen auf Gesuch des Netzbetreibers, bei dem die Kosten angefallen sind. Über das Gesuch wird nach Inbetriebnahme der die Netzverstärkung verursachenden Produktionsanlage entschieden. Swissgrid vergütet den Netzbetreibern gestützt auf eine Bewilligung der ElCom die Kosten für die notwendigen Netzverstärkungen.

Netzbetreiber und Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, mit einer schriftlichen Voranfrage und unter Vorlage aller relevanten Informationen (insbesondere Netzschemen, Art und Grösse der Anlage, potenzielle Varianten) bereits vor der Realisierung einer Netzverstärkung eine summarische und unverbindliche Prüfung und Beurteilung des Fachsekretariates der ElCom betreffend Varianten und Einspeisepunkt einzuholen. Die summarische Prüfung beinhaltet keine Bewilligung der Netzverstärkungskosten.