PV-Auktionen

Photovoltaik-Auktionen

 

Für 2024 sind insgesamt vier Gebotstermine vorgesehen: 1. Februar sowie jeweils anfangs Mai, August und November.

Alle Informationen finden Sie auf einen Blick in unserem PV-Auktionen Faktenblatt.

Die erste Auktionsrunde im Jahr 2024 wurde am 1. Februar erfolgreich abgeschlossen. In dieser Auktionsrunde wurden 129 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 60,8 MW eingereicht. 80 Gebote mit einer Gesamtleistung von 26,7 MW erhielten den Zuschlag.

Der zweite Gebotstermin im Jahr ist der 1. Mai 2024. Diese Auktionsrunde wird mit folgenden Auktionsbedingungen durchgeführt:

  • Gebote können vom 18. April bis 1. Mai 2024 eingereicht werden.
  • Der Gebotshöchstwert beträgt 630 CHF/kW.
  • Das ausgeschriebene Auktionsvolumen beträgt 60 MW.
  • Das Wichtigste in Kürze hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Weitere Informationen hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Teilnahmebedingungen hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Ablauf der PV-Auktionen hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Allgemeine Hinweise hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Notwendige Angaben und Unterlagen für die Teilnahme an einer PV-Auktion hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Hinweise zum Grundbuchauszug hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Hinweise zur Zustimmung der Grundeigentümerschaft hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Hinweise zur Vollmacht hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Das Wichtigste in Kürze

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    • Für 2024 sind insgesamt vier Gebotstermine vorgesehen: 1. Februar sowie je Anfang Mai, August und November.
    • Pronovo kommuniziert jeweils mindestens einen Monat vorher die Termine für die Gebotsabgabe, den zulässigen Gebotshöchstwert in CHF/kW sowie das Auktionsvolumen in MW.
    • Gebote können jederzeit im Pronovo Kundenportal vorerfasst, jedoch erst 14 Kalendertage vor dem Gebotstermin eingereicht werden.
    • Die günstigsten Gebote, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zuschlag, bis das ausgeschriebene Auktionsvolumen erreicht ist.
    • Unterschreitet die gesamte Leistung der Gebote, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, das ausgeschriebene Auktionsvolumen, so wird das Auktionsvolumen nachträglich automatisch auf 90 Prozent der angebotenen Leistung gekürzt.
    • Zusätzlich zur in der Auktion gewährten Einmalvergütung können für die Anlage oder die Anlagenteile, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, die ab 2023 verfügbaren Boni (Neigungswinkelund/oder Höhenbonus) beansprucht werden. Die entsprechende Anspruchsberechtigung ist mit der Beglaubigung nach der Inbetriebnahme nachzuweisen
  • Weitere Informationen

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    Für weitere Informationen zu den PV-Auktionen verweisen wir Sie auf:
  • Teilnahmebedingungen

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    • Die Photovoltaikanlage muss zum Zeitpunkt der Auktion baureif sein, darf sich aber vor der Erteilung des Zuschlags noch nicht in Realisierung befinden. Das heisst, die Baubewilligungen – sofern erforderlich – sollten vorliegen und sonstige Voraussetzungen für die Erstellung der Photovoltaikanlage geklärt sein (z.B. allenfalls nötige Netzverstärkungen und die Finanzierung). Andernfalls kann die Realisierungsfrist von 24 Monaten möglicherweise nicht eingehalten  werden.
    • Pro Grundstück kann nur ein Gebot pro Auktionsrunde abgegeben werden.
    • Die geplante (sowie die später realisierte) Anlagenleistung muss mindestens 150 kW betragen.
    • Die Anlage muss während mindestens 15 Jahren ohne Eigenverbrauch betrieben werden. Das heisst, der produzierte Strom muss vollumfänglich ins Netz eingespeist werden.
  • Ablauf der PV-Auktionen

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    Publikation der Auktionsbedingungen Mindestens einen Monat vor dem Gebotstermin jeder Auktionsrunde publiziert Pronovo die folgenden Auktionsbedingungen:
    • Termine für die Gebotsabgabe
    • Zulässiger Gebotshöchstwert in CHF/kW
    • Auktionsvolumen in MW
    Eingabe der Gebote Die Gebote können jederzeit im Pronovo Kundenportal vorbereitet und erfasst werden, jedoch frühestens 14 Kalendertage vor dem jeweiligen Gebotstermin für die Teilnahme an der Auktion eingereicht werden.
    Prüfung der Gebote, Einforderung Sicherheitsleistung und Zuschlagsverfügung Nach dem Gebotstermin prüft Pronovo alle Gebote. Gebote, die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine Abweisung. Von den verbleibenden Geboten erhalten die günstigsten einen «provisorischen» Zuschlag, bis das ausgeschriebene Auktionsvolumen erreicht ist. Werden mehrere Gebote mit dem gleichen Angebot pro kW Leistung abgegeben, und finden nicht alle diese Gebote im Auktionsvolumen Platz, so erhalten die Gebote mit der grössten noch ins Auktionsvolumen passenden Leistung einen «provisorischen» Zuschlag. Weisen mehrere dieser Gebote die exakt gleiche Leistung auf und finden nicht alle im Auktionsvolumen Platz, so wird keines dieser Gebote berücksichtigt. Die Projektanten der erfolgreichen Projekte werden von Pronovo innerhalb von maximal 14 Kalendertagen informiert und die Sicherheitsleistung wird in Rechnung gestellt. Die nicht erfolgreichen Gebote erhalten eine  Abweisung. Anschliessend wird für die Projekte, für welche die Sicherheitsleistung innert 21 Kalendertagen hinterlegt wurde, die Zuschlagsverfügung erteilt. Erfolgt die Hinterlegung der Sicherheitsleistung nicht fristgerecht, so muss das Gebot nachträglich zurückgewiesen werden.
    Publikation Auktions-Cockpit Pronovo publiziert auf der Webseite die wichtigsten Kennzahlen der abgeschlossenen Auktionsrunde.
    Realisierungsfrist Ab Eintritt der Rechtskraft der Zuschlagsverfügung haben die Projektanten 24 Monate Zeit, die Anlage in Betrieb zu nehmen.
    Meldung der Inbetriebnahme Nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt der Beglaubigungsprozess im Kundenportal, der innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden muss. Die Beglaubigung erfolgt durch den Auditor und kann anschliessend vom Gesuchsteller an Pronovo übermittelt werden. Dazu verweisen wir auf den «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten» und die «Richtlinie zur Energieförderungsverordnung (EnFV) – Photovoltaik» auf der Pronovo Webseite.
    Prüfung der Inbetriebnahmemeldung und Auszahlung der Einmalvergütung Nach Einreichung der Beglaubigung prüft Pronovo diese und zahlt die Einmalvergütung zuzüglich allfälliger Boni innerhalb von vier Wochen aus. Die Sicherheitsleistung bezahlt sie zusammen mit der Einmalvergütung zurück, sofern gemäss der Energieförderungsverordnung keine Gründe vorliegen, diese ganz oder teilweise einzubehalten.
  • Allgemeine Hinweise

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    • Nach der Gebotseinreichung ist es nicht mehr möglich, an den Daten und Dokumenten Änderungen vorzunehmen. Deshalb ist es wichtig, die notwendigen Unterlagen vollständig und mit den erforderlichen Unterschriften mit der Gebotsabgabe einzureichen.
    • Stellen Sie sicher, dass Sie die Zusammenstellung «Notwendige Angaben und Unterlagen für die Teilnahme an einer PV Auktion» weiter unten sorgfältig lesen und einhalten.
    • Die Projektanten, deren Gebote erfolgreich waren, haben innerhalb von 21 Kalendertagen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent der zu erwartenden Gesamtfördersumme für ihre Anlage zu hinterlegen. Die Zuschlagsverfügung (Förderzusage) wird erst nach der erfolgten Hinterlegung der Sicherheitsleistung erlassen. Wird die Sicherheitsleistung nicht fristgerecht hinterlegt, wird für das fragliche Gebot kein Zuschlag erteilt.
    • Nicht erfolgreiche Gebote können in einer nächsten Auktionsrunde neu eingereicht werden oder die Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) auf dem üblichen Weg beantragen.
  • Notwendige Angaben und Unterlagen für die Teilnahme an einer PV-Auktion

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    • Name/Adresse des künftigen Anlagenbetreibers
    • Gebot in CHF/kW
    • Projektierte Leistung (mindestens 150 kW)
    • Standort der Anlage (Adresse und Grundstücksnummer)
    • Grundbuchauszug
    • Ggf. Zustimmung der Grundeigentümerschaft, sofern diese nicht identisch ist dem/der zukünftigen Anlagenbetreiber/In, der/die das Gebot abgibt
    • Ggf. Vollmacht, falls das Gebot nicht vom zukünftigen Anlagenbetreiber, sondern durch eine Drittpartei eingebracht wird
  • Hinweise zum Grundbuchauszug

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    • Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung der Gemeinde, des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt.
    • Das Dokument darf zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe nicht älter als ein Jahr sein.
    • Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden.
  • Hinweise zur Zustimmung der Grundeigentümerschaft

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    • Falls das Gebot nicht vom Grundeigentümer oder der Grundeigentümerin eingereicht wird, wird die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümerschaft benötigt.
    • Das Formular für die Zustimmung der Grundeigentümerschaft wird im Kundenportal generiert.
    • Sofern die/der künftige Anlagenbetreibende gleichzeitig Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sich die Anlage befindet, ist keine Zustimmung notwendig. Bei Grundstücken, welche sich im Mit- oder Gesamteigentum von mehreren Personen befinden, wird  keine Zustimmung der weiteren Eigentümerinnen oder Eigentümer verlangt.
    • Wenn die Anlage einer Firma und das Grundstück einer Person mit Firmenzugehörigkeit gehört, ist die Zustimmung dieser Person ebenfalls notwendig. Beispiel: Wenn auf dem Grundstück von Frau Meier durch deren Firma Meier AG eine PV-Anlage gebaut wird, so muss Frau Meier der Meier AG eine schriftliche Zustimmung dafür ausstellen. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn das Grundstück der AG gehört und die PV- Anlage der Privatperson.
  • Hinweise zur Vollmacht

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    • Wenn eine Drittperson das Gesuch für die/den künftige/n Anlagenbetreibende/n einreicht, muss eine unterzeichnete Vollmacht übermittelt werden.
    • Das Formular für die Vollmacht wird im Kundenportal generiert.
    • Dabei ist es wichtig, dass die Angaben vom Bevollmächtigten im Kundenportal mit den Daten auf der Vollmacht übereinstimmen.
    • Falls die Korrespondenz bezüglich der Auktion (z.B. Zuschlagsverfügung, Rückweisung, Abweisung, o.a.) der Liegenschaftsverwaltung statt direkt dem Anlagenbetreiber zugestellt werden soll, müssen zusätzlich Kopien der entsprechenden Verwaltungsverträge eingereicht werden.

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