Nach der Inbetriebnahme

Nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der Anlage beginnt die Vergütungsdauer, welche auf 20 Jahre festgesetzt ist und nicht unterbrochen werden kann.

Nach der Bearbeitung der vollständigen IBM verfügt die Vollzugsstelle Pronovo über den entsprechenden Vergütungssatz.

Der Vergütungssatz bestimmt sich anhand des Referenzanlagenprinzips. Die Windenergieanlagen werden gestützt auf die Höhenlage, auf der sie errichtet werden, in drei Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie I: < 1000 m über Meer;
  • Kategorie II: 1000-1700 m über Meer;
  • Kategorie III: >1700 m über Meer

Massgebend für die Bestimmung der Höhenlage ist die Oberkante des Fundaments der Anlage.

Die Auszahlung der gleitenden Marktprämie erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen. Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende des Folgequartals nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:

 

Produktion Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis Vergütung Anlagenbetreiber bis
1. Quartal spätestens Ende April Ende Juni
2. Quartal spätestens Ende Juli Ende September
3. Quartal spätestens Ende Oktober Ende Dezember
4. Quartal spätestens Ende Januar Ende März

Bei einer Grosswindanlage wird abhängig vom effektiven Ertrag nach frühestens fünf Jahren der Vergütungssatz für den Rest der Vergütungsdauer abgesenkt. Im Rahmen dieser Überprüfung wird der definitive Tarif für die verbleibenden Jahre berechnet.

Wurde vom Bundesamt für Energie ein Projektierungsbeitrag ausbezahlt, so ist dieser mit der Aufnahme ins Förderprogramm GMP wieder zurückzuerstatten.

 

Q&As

Ich möchte aus der Gleitenden Marktprämie austreten. Bis zu welchem Zeitpunkt ist das möglich?
Ein Austritt aus dem System der gleitenden Marktprämie ist nicht möglich: Die gleitende Marktprämie sichert den Betreibenden während der Vergütungsdauer gegen die wesentlichen Marktrisiken ab und sorgt für stabile Geldflüsse (Einnahmen sinken nicht unter den Vergütungssatz).

Ich habe einen Projektierungsbeitrag erhalten. Ist dieser mit der gleitenden Marktprämie kombinierbar?
Bei einer Förderung durch die gleitende Marktprämie muss der Projektierungsbeitrag zurückgezahlt werden.

Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung?
Falls eine Frist aus unverschuldeten Gründen nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Ein Fristverlängerungsgesuch kann nur vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Die Fristverlängerung ist schriftlich mit einer Begründung und Belegen per E-Mail oder per Post einzureichen. Es wird empfohlen, die Dokumente per Einschreiben zu versenden.

Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen GMP erhalten hat, zur Verfügung?
Der ökologische Mehrwert ist mit der GMP nicht abgegolten. Neben dem Vergütungssatz stehen den Anlagenbetreibenden die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage zur Verfügung. Die HKN können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.

Gesuch

Das Gesuch um eine gleitende Marktprämie ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) einzureichen.

Das Gesuchsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Ein Gesuch kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder – sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist – die Baureife des Projekts nachgewiesen ist.
  • Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
  • Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
  • Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).

Mit dem Gesuch wird die Förderwürdigkeit der Anlage geprüft. Gesuchstellende erhalten nach der Prüfung von Pronovo eine

  • zusichernde Verfügung, wenn das Projekt die Anforderungen an die Förderung gemäss EnFV und den Angaben auf dem Gesuch erfüllt

oder eine

  • abweisende Verfügung, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.

Reichen die Mittel nicht für eine sofortige Berücksichtigung aller Gesuche aus, so werden die Projekte in eine Warteliste aufgenommen.

Inbetriebnahme / Beglaubigung

Die Neuanlage, die erhebliche Erweiterung oder die erhebliche Erneuerung ist innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach in Betrieb zu nehmen. Spätestens ein Monat nach Inbetriebnahme muss eine Inbetriebnahmemeldung (IBM) eingereicht werden. Diese muss enthalten:

  • Inbetriebnahmedatum
  • Änderungen zum Gesuchsformular
  • Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis inkl. Mess- und Prüfprotokollen
  • Beglaubigung der Anlagedaten

Dazu ist das Formular zur Beglaubigung von Biomasseanlagen zu verwenden und sich mit einer akkreditierten Auditorin oder einem akkreditierten Auditoren in Verbindung zu setzen.

Es wird empfohlen, die Beglaubigung mit ihren Anhängen per Einschreiben zu versenden.

Nach der Inbetriebnahme

Nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der Anlage beginnt die Vergütungsdauer, welche auf 20 Jahre festgesetzt ist und nicht unterbrochen werden kann.

Erfüllt die Anlage auch nach der Inbetriebnahme die Anspruchsvoraussetzungen, so verfügt die Vollzugsstelle Pronovo über den entsprechenden provisorischen Vergütungssatz.

Die Auszahlung der gleitenden Marktprämie erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen. Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende des Folgequartals nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:

 

Produktion Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis Vergütung Anlagenbetreiber bis
1. Quartal spätestens Ende April Ende Juni
2. Quartal spätestens Ende Juli Ende September
3. Quartal spätestens Ende Oktober Ende Dezember
4. Quartal spätestens Ende Januar Ende März

Bei Biomasseanlagen wird anhand der von der Verteilnetzbetreiberin gemeldeten Energiedaten im Rahmen einer jährlichen Überprüfung die gleitende Marktprämie für das vergangene Jahr festgesetzt. Deren Höhe gilt ebenso als provisorischer Vergütungssatz für das nachfolgende Kalenderjahr. Die Vergütung wird vierteljährlich ausgezahlt.

Q&As

Ich möchte aus der gleitenden Marktprämie austreten. Auf welchen Zeitpunkt ist das möglich?
Ein Austritt aus dem System der gleitenden Marktprämie ist nicht möglich: Die gleitende Marktprämie sichert den Betreibenden während der Vergütungsdauer gegen die wesentlichen Marktrisiken ab und sorgt für stabile Geldflüsse (Einnahmen sinken nicht unter den Vergütungssatz).

Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung?
Falls eine Fristverlängerung beantragt werden muss, ist vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail an info@pronovo.ch oder per Post einzureichen.

Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen GMP erhalten hat, zur Verfügung?
Der ökologische Mehrwert ist mit der GMP nicht abgegolten. Neben dem Vergütungssatz stehen den Anlagenbetreibenden die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage zur Verfügung. Die HKN können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.

Gesuch

Gesuche um einen Investitionsbeitrag für Biogasanlagen, Holzkraftwerke und Klärgasanlagen sind bei Pronovo einzureichen. Gesuche um einen Investitionsbeitrag für Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sind beim BFE einzureichen. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschliesslich auf Gesuche für Biogasanlagen, Holzkraftwerke und Klärgasanlagen.

Das Gesuchsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Ein Gesuch kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder – sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist – die Baureife des Projekts nachgewiesen ist.
  • Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
  • Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
  • Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).

Zusicherung dem Grundsatz nach

Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, so sichert die Vollzugsstelle den Investitionsbeitrag per Verfügung dem Grundsatz nach zu.

In der Verfügung ist die maximale Höhe des Investitionsbeitrags festgesetzt sowie der Zahlungsplan, der an Projektfortschritte gebunden ist.

Gesuch

Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) einzureichen. Pro Windturbine muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden.

Das Gesuchsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Für den Projektperimeter der geplanten Windenergieanlagen müssen die Resultate einer oder mehrerer Windmessungen vorliegen. Zusätzlich muss für die geplante(n) Anlage(n) ein Ertragsgutachten erstellt worden sein. Die Windmessung und das Ertragsgutachten müssen den Anforderungen von Anhang 2.4 Ziffer 2 EnFV genügen.
  • Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
  • Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
  • Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).

Zusicherung dem Grundsatz nach

Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, so sichert die Vollzugsstelle den Investitionsbeitrag dem Grundsatz nach zu und setzt die voraussichtliche Höhe des Investitionsbeitrags aufgrund der geplanten Anlagenleistung fest.

Baubeginn

Der Baubeginn wird mittels Formular an Pronovo gemeldet. Das vollständig ausgefüllte Formular ist hierbei per Post unterschrieben und im Original mit allen erforderlichen Beilagen an Pronovo zu senden.

Nach Erhalt und Prüfung der Meldung des Baubeginns sowie des Zahlungsformulars löst Pronovo die Zahlung der ersten Tranche des Investitionsbeitrags aus.

Projektfortschrittsmeldung (PFM)

Für das Windenergieprojekt muss bis zur Frist von zehn Jahren nach Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach eine Projektfortschrittsmeldung (PFM) eingereicht werden.

Folgende Dokumente müssen dazu eingereicht werden:

  • Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
  • Meldung des Projekts bei der Netzbetreiberin sowie deren Stellungnahme
  • Formular für die Projektfortschrittsmeldung

Nach dem Einreichen der Projektfortschrittsmeldung werden die voraussichtliche Höhe des Investitionsbeitrags und der Höchstbetrag, welche in der Zusicherung dem Grundsatz nach festgesetzt wurden, aufgrund der gemäss rechtskräftiger Baubewilligung geplanten Anlagenleistung neu festgesetzt.