Gesuch

Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) einzureichen. Pro Windturbine muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden.

Das Gesuchsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Für den Projektperimeter der geplanten Windenergieanlagen müssen die Resultate einer oder mehrerer Windmessungen vorliegen. Zusätzlich muss für die geplante(n) Anlage(n) ein Ertragsgutachten erstellt worden sein. Die Windmessung und das Ertragsgutachten müssen den Anforderungen von Anhang 2.4 Ziffer 2 EnFV genügen.
  • Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
  • Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
  • Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).

Zusicherung dem Grundsatz nach

Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, so sichert die Vollzugsstelle den Investitionsbeitrag dem Grundsatz nach zu und setzt die voraussichtliche Höhe des Investitionsbeitrags aufgrund der geplanten Anlagenleistung fest.

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