Q&As

Ich möchte aus der gleitenden Marktprämie austreten. Auf welchen Zeitpunkt ist das möglich?
Ein Austritt aus dem System der gleitenden Marktprämie ist nicht möglich: Die gleitende Marktprämie sichert den Betreibenden während der Vergütungsdauer gegen die wesentlichen Marktrisiken ab und sorgt für stabile Geldflüsse (Einnahmen sinken nicht unter den Vergütungssatz).

Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung?
Falls eine Fristverlängerung beantragt werden muss, ist vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail an info@pronovo.ch oder per Post einzureichen.

Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen GMP erhalten hat, zur Verfügung?
Der ökologische Mehrwert ist mit der GMP nicht abgegolten. Neben dem Vergütungssatz stehen den Anlagenbetreibenden die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage zur Verfügung. Die HKN können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.

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