Ich möchte aus der Gleitenden Marktprämie austreten. Bis zu welchem Zeitpunkt ist das möglich?
Ein Austritt aus dem System der gleitenden Marktprämie ist nicht möglich: Die gleitende Marktprämie sichert den Betreibenden während der Vergütungsdauer gegen die wesentlichen Marktrisiken ab und sorgt für stabile Geldflüsse (Einnahmen sinken nicht unter den Vergütungssatz).
Ich habe einen Projektierungsbeitrag erhalten. Ist dieser mit der gleitenden Marktprämie kombinierbar?
Bei einer Förderung durch die gleitende Marktprämie muss der Projektierungsbeitrag zurückgezahlt werden.
Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung?
Falls eine Frist aus unverschuldeten Gründen nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Ein Fristverlängerungsgesuch kann nur vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Die Fristverlängerung ist schriftlich mit einer Begründung und Belegen per E-Mail oder per Post einzureichen. Es wird empfohlen, die Dokumente per Einschreiben zu versenden.
Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen GMP erhalten hat, zur Verfügung?
Der ökologische Mehrwert ist mit der GMP nicht abgegolten. Neben dem Vergütungssatz stehen den Anlagenbetreibenden die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage zur Verfügung. Die HKN können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.