Gesuche um einen Investitionsbeitrag für Biogasanlagen, Holzkraftwerke und Klärgasanlagen sind bei Pronovo einzureichen. Gesuche um einen Investitionsbeitrag für Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sind beim BFE einzureichen. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschliesslich auf Gesuche für Biogasanlagen, Holzkraftwerke und Klärgasanlagen.
Das Gesuchsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Ein Gesuch kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder – sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist – die Baureife des Projekts nachgewiesen ist.
- Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
- Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
- Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).
Zusicherung dem Grundsatz nach
Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, so sichert die Vollzugsstelle den Investitionsbeitrag per Verfügung dem Grundsatz nach zu.
In der Verfügung ist die maximale Höhe des Investitionsbeitrags festgesetzt sowie der Zahlungsplan, der an Projektfortschritte gebunden ist.