Für Projekte mit einer Zusicherung dem Grundsatz nach für das EVS gelten folgende Regelungen:
- Projektfortschrittsmeldung
Nach dem Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach (EVS-Zusage) müssen zwingend die in der Verfügung angegebenen Fristen für die Projektfortschrittsmeldung (PFM) eingehalten werden. Falls Sie eine Fristverlängerung beantragen müssen, bitten wir Sie uns vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail oder mit der Post einzureichen.
Die Laufzeit der Fristen beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Verfügung dem Grundsatz nach.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Fristen für die einzelnen Technologien sowie eine Auflistung der benötigten Dokumente für die PFM:Biomasse: 3 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Stellungnahme des Netzbetreiberin
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Geothermie: 6 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Stellungnahme des Netzbetreiberin
- Anschlussmöglichkeiten für thermische Energie
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Wasserkraft
PFM 1: 4 Jahre- Konzessions- oder Baugesuch
PFM 2: 10 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Konzession
- Stellungnahme des Netzbetreiberin
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Windenergie
PFM 1: 4 Jahre- Vom Standortkanton genehmigtes Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht
PFM 2: 10 Jahre
- Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
- Stellungnahme des Netzbetreiberin
- Formular für die Projektfortschrittsmeldung
Wir empfehlen Ihnen, die Dokumente per Einschreiben zu schicken.
Wichtig: Falls eine Anlage bereits in Betrieb ist und die vollständige Inbetriebnahmemeldung bei Pronovo eingereicht wurde, wird die PFM (PFM 1 & PFM 2) überflüssig und muss nicht mehr eingereicht werden. - Inbetriebnahmemeldung
Eine vollständige Inbetriebnahmemeldung besteht aus einer «Voranzeige der Inbetriebnahme» und den «beglaubigten Anlagedaten».
Voranzeige der InbetriebnahmeDie Voranzeige muss einen Monat vor der tatsächlichen Inbetriebnahme einer Anlage Pronovo zugestellt werden. Bitte verwenden Sie dafür das vorgesehene Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung».
Beglaubigte AnlagedatenFür die beglaubigten Anlagedaten eines EVS-Projektes verwenden Sie bitte das Formular «Beglaubigte Anlagedaten» für die jeweilige Technologie.
- PV mit DC-Modulleistung bis 99.999 kW
Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden). - PV mit DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
Wichtig: Reichen Sie die beglaubigten Anlagedaten bitte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme im Original ein. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird für Anlagen, welche bereits eine Verfügung dem Grundsatz nach erhalten haben, bis zum Nachreichen der Meldung nur der Marktpreis vergütet. Wir empfehlen Ihnen daher, die Dokumente per Einschreiben einzusenden.
Fristen für Anlagen mit einer Verfügung dem Grundsatz nachAnlagenbetreibende müssen ihre Anlage innerhalb der in der Verfügung dem Grundsatz nach genannten Frist in Betrieb nehmen. Die beglaubigten Anlagedaten der in Betrieb genommenen Anlage sind auch dann erforderlich, wenn Ihre Anlage zum Zustellungszeitpunkt der Verfügung dem Grundsatz nach bereits in Betrieb war.
Falls Sie eine Fristverlängerung beantragen müssen, bitten wir Sie uns vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail an info@pronovo.ch oder mit der Post einzureichen.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Fristen für die Inbetriebnahme der einzelnen Technologien inkl. der für die vollständige Inbetriebnahme benötigten Dokumente:Biomasse: 6 Jahre
- Formular «Beglaubigte Anlagedaten Biomasse»
- Einpoliges Anschluss-/Zählerschema (Single-Line-Schema, inkl. Einspeisepunkt und allfällig weitere angeschlossene Anlagen) mit Angabe der Zählerbezeichnung
- Sicherheitsnachweis (SiNa) inkl. Mess- und Prüfprotokoll oder Abnahmeprotokoll
- Foto des Datenschilds des Generators
Geothermie: 12 Jahre
- Formular «Inbetriebnahme Voranzeige»
- Formular beglaubigte Anlagedaten.
Wasserkraft: 12 Jahre
- Formular «Inbetriebnahme Voranzeige»
- Formular «Beglaubigte Anlagedaten Wasserkraft»
- «Wasserbaukostenaufstellung (PDF)» inkl. Baukostenabrechnung & Projektbericht
Windenergie: 12 Jahre
- Formular «Inbetriebnahme Voranzeige»
- Formular «Beglaubigte Anlagedaten Windenergie»
Für Windenergieprojekte mit einer EVS-Zusage, die nicht (mehr) im kantonalen Richtplan vorgesehen sind, können beim BFE einen Antrag auf Übertragung des positiven Bescheids auf ein anderes Windenergieprojekt, das im kantonalen Richtplan vorgesehen ist, beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
- PV mit DC-Modulleistung bis 99.999 kW
- Nach der Inbetriebnahme
Nach der Bearbeitung der vollständigen Inbetriebnahmemeldung erhalten Sie von Pronovo eine Verfügung über Ihren Vergütungstarif.
Anlagen mit einer Lastgangmessung oder einem intelligenten Messsystem, welche nicht in der Direktvermarktung sind, werden in die Bilanzgruppe der Erneuerbaren Energien (BG-EE) aufgenommen. Der Bilanzgruppenverantwortliche der BG-EE, die Firma swenex (swiss energy exchange Ltd.), wird den Anlagenbetreibenden kontaktieren und die Bilanzgruppenaufnahme koordinieren. Der Anlagenbetreibende muss die Richtlinien der BG-EE akzeptieren.
Anlagen ohne Lastgangmessung oder intelligentes Messsystem verbleiben bei ihrer angestammten Bilanzgruppe. Die Betreibenden dieser Anlagen müssen nichts unternehmen.
Anlagen in der Direktvermarktung werden ebenfalls nicht in die BG-EE aufgenommen. Die Anlagenbetreibenden wählen ihre Bilanzgruppe selbständig und organisieren einen allfälligen Wechsel.
Abrechnung des EVSDie Auszahlung der Vergütungssumme erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Bitte teilen Sie Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für das Einspeisevergütungssystem (EVS)» das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls Ihre Mehrwertsteuernummer mit.
Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Bei Anlagen mit Lastgangmessung oder einem intelligenten Messsystem, welche nicht in der Direktvermarktung sind, muss der Anlagenbetreibende zusätzlich die Richtlinie der BG-EE akzeptieren. Fehlen diese Informationen, so entfällt der Anspruch auf Vergütung, bis diese Informationen vorliegen und die Richtlinie akzeptiert wurde.
Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende Folgequartal nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:Produktion Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis Vergütung Anlagenbetreiber bis 1. Quartal spätestens Ende April Ende Juni 2. Quartal spätestens Ende Juli Ende September 3. Quartal spätestens Ende Oktober Ende Dezember 4. Quartal spätestens Ende Januar Ende März Über den Link «Mein Projekt» können Sie sich jederzeit über den Stand der gemeldeten Stromproduktion Ihrer Anlage informieren. Sie sehen ausserdem, ob die Quartalsabrechnung bereits stattgefunden hat.
Wiederaufbau einer PV-AnlageDie Anlage muss grundsätzlich am gleichen Standort wieder aufgebaut werden, damit der Anspruch auf die Förderung bestehen bleibt. Das bedeutet, dass die Anlage auf dem gleichen Grundstück und vor dem gleichen Netzanschlusspunkt installiert werden muss, wie die bisherige Anlage.
EVS-Anlagen werden nach Einreichung der neuen Beglaubigung für die bisherige Leistung grundsätzlich mit dem bestehenden Vergütungssatz weitervergütet. Von diesem Grundsatz besteht folgende Ausnahme: Sofern die bestehende Anlage der Kategorie integriert angehörte, die neue Anlage jedoch als angebaute Anlage erstellt wird, wird der Vergütungssatz entsprechend reduziert.
Falls die Anlage mehr Leistung erbringt, als die bisherige Anlage, wird für diese zusätzliche Leistung der aktuelle Vergütungssatz festgesetzt (nach dem im Zeitpunkt der NEU-Inbetriebnahme geltenden Recht). Mit diesem Satz wird ein Mischtarif für die Gesamtanlage berechnet. - Austritt aus dem EVS
Für Anlagenbetreibende, die aus dem EVS austreten möchten, haben wir in einem Merkblatt die notwendigen Informationen zusammengestellt.
Bevollmächtigte für ein Projekt
Falls Sie einen Bevollmächtigten für die Bearbeitung Ihres Projektes ausgewählt haben, bitten wir Sie das Formular «Bevollmächtiger» auszufüllen und uns zuzustellen. Diese Vollmacht bleibt gültig bis zum schriftlichen Widerruf. Das betrifft alle Dokumente bis auf die Zahlungsinformationen. Die Zahlung geht ausschliesslich an den Anlagebetreibenden, ausser Sie unterzeichnen eine Abtretungserklärung/Zession.
Alles zum Thema EVS
- Weiteres Vorgehen für geförderte ProjekteBeschreibung des Verfahrens zur Erlangung einer Vergütung
- VergütungDer Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse berechnet
- ErweiterungBestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden. Dabei kommt es jedoch zu einer Tarifreduktion.
- Beglaubigende StellenNetzbetreiber und Auditoren sind im Prozess der Erlangung einer Vergütung mehrfach beteiligt.
- Facts EVSGenerelle Informationen zum Einspeisevergütungssystem
- Herkunft FördergelderDas EVS wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.
- DirektvermarktungDie marktorientierte Einspeisevergütung.
- GeschäftsprozesseWelche Akteure sind an der Zahlung der Vergütung wie beteiligt?