Im Rahmen einer hohen Einmalvergütung (HEIV) werden bis zu 60% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet. Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung einer HEIV erfüllt sein:
- Die Anlage muss eine Leistung von 2 kW bis 149.99 kW aufweisen
- Die gesamte produzierte Elektrizität muss eingespeist werden
- Die Anlage muss 20 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden
- Die Anlage muss ein Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2023 aufweisen
Im Jahr 2023 wird für die hohe Einmalvergütung eine Vergütung in Höhe von 450 Franken je kW Leistung gewährt. Falls die PV-Anlage zusätzlich für einen Neigungswinkelbonus berechtigt ist, wird dieser Bonus zusätzlich gewährt.