Anlagenteile, welche eine Neigung von mind. 75 Grad aufweisen, haben Anrecht auf den Neigungswinkelbonus. Für integrierte Anlagenteile, die ab dem 01.01.2025 in Betrieb genommen werden, beträgt der Bonus 400 CHF/kW, während angebaute oder freistehende Anlagenteile 200 CHF/kW erhalten. Dieser Bonus wird zusätzlich zur EIV gewährt.
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