Habe ich Anspruch auf den Neigungswinkelbonus?

Anlagenteile, welche eine Neigung von mind. 75 Grad aufweisen, haben Anrecht auf den Neigungswinkelbonus. Für integrierte Anlagenteile, die ab dem 01.01.2025 in Betrieb genommen werden, beträgt der Bonus 400 CHF/kW, während angebaute oder freistehende Anlagenteile 200 CHF/kW erhalten. Dieser Bonus wird zusätzlich zur EIV gewährt.

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