Der Transfer von Zertifikaten aus Ländern, die über kein HKN-System verfügen, soll ebenfalls ermöglicht werden. Er wird für die Importeure aufwändiger, da sie neben den ökologischen Anforderungen auch den Ausschluss von Doppelzählungen nachweisen müssen. Auf Basis der Dokumente (Nachweis ökol. Anforderungen, Nachweis Ausschluss Doppelzählungen) stellt Pronovo in der Schweiz HKN aus.
FAQ Category: eTS-eBS-de
Gibt es eine gesetzliche Erfassungspflicht für importiertes erneuerbares Gas, obwohl keine Anerkennung in der Schweiz erfolgt?
Ja. Ausländische Zertifikate und HKN für erneuerbares Gas müssen im HKN-System erfasst werden.
Können Schweizer HKN, die auf Basis von ausländischen Zertifikaten ausgestellt wurden, für die erneuerbare Strom- und Wärmeproduktion eingesetzt werden?
Nein. Gemäss revidiertem CO2-Gesetz ist eine Anrechnung nur im EHS und im Rahmen einer Verminderungsverpflichtung möglich.
Was genau versteht das HKN-System unter massenbilanzierten Importen?
Massenbilanzierte Importe von erneuerbaren Brenn- oder Treibstoffen zeichnen sich dadurch aus, dass erneuerbare Stoffe mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften und aus verschiedenen Anlagen gemischt werden. Es werden nur erneuerbare Stoffe, die physisch über die Grenze kommen, darunter verstanden – bei leitungsgebundenen Importen gasförmiger erneuerbarer Stoffe ist dies nicht der Fall.
Erhalten massenbilanzierte Importe ab dem 1.1.2025 eine Mineralölsteuererleichterung?
Nein. Massenbilanzierte erneuerbare Treibstoffe sind zwar an klima- und energiepolitische Instrumente anrechenbar, erhalten aber keine Mineralölsteuererleichterung, da für eine Mineralölsteuererleichterung die Nachhaltigkeitseigenschaften physisch und nicht rein bilanziell vorliegen müssen.
Wie wird der massenbilanzierte Import abgewickelt?
Die importierten Mengen werden vom BAZG dem HKN-System gemeldet. Das HKN-System stellt die HKN erst aus, wenn die erforderliche Dokumentation vorliegt. Bei physischen massenbilanzierten Importen muss die Begleitdokumentation (PoS) hochgeladen werden, damit ein HKN ausgestellt werden kann.
Bioheizöl unterliegt nicht der CO2-Abgabe. Warum unterliegen massenbilanzierte Bioheizöle der CO2-Abgabe?
Der CO2-Abgabe unterliegen fossile Brennstoffe. Massenbilanzierte erneuerbare Brennstoffe unterliegen somit nicht der CO2-Abgabe.
Ist es richtig, dass im Fall «Freiwilliger Markt» nicht zwingend der Name des Endverbrauchers angegeben werden muss und die Zuweisung im freiwilligen Markt auch gebündelt für mehrere Kunden gemacht werden kann?
Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe angegeben werden. Eine endkundenspezifische Entwertung ist also nicht mehr vorgesehen.
Wer erhält in Zukunft die Klik-Vergütungen (Importeur/Inverkehrsbringer)?
Im HKN-System werden nur die Energieflüsse resp. die HKN-Flüsse abgebildet. Geldflüssen bildet das System nicht ab. An diesen wird sich aber mit der Einführung des HKN-System nichts ändern. Die HKN werden je nach Instrument allenfalls zu Änderungen im Monitoringprozess führen.