Was muss ein EHS Unternehmen konkret vom EU-Zertifikat-Biogas-Lieferant verlangen, damit diese im EHS anerkannt werden?

Für die Antwort auf diese Frage sind die Ausführungsbestimmungen zu Art. 15 Abs. 3 des revidierten CO2-Gesetzes massgebend. Gemäss Art. 92f der Vernehmlassungsversion der CO2-Verordnung muss der EHS-Teilnehmer nachweisen, dass a) die Anteile des leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gases auf den Rechnungen ausgewiesen sind und dass b) das BAFU in genügendem Umfang internationale Bescheinigungen für leitungsgebundenes ausländisches erneuerbares Gas ausgestellt hat.

Muss für den Import von virtuellen E-Fuels ein Staatsvertrag vorhanden sein?

Der Zertifikatimport von E-Fuels, die weder physisch in die Schweiz importiert werden noch ins europäische Netz eingespeist wurden, ist nicht zulässig.
Die neue Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT)
lässt den Import von ausländischen Zertifikaten für erneuerbare Gase nur für Mengen zu, die ins europäische Gasnetz eingespeist wurden.
Artikel 15 Abs. 3 und Art. 31 Abs. 5 des revidierten CO2-Gesetzes regeln die Anrechnung vom leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gasen. Für die verbrauchte Menge an Erdgas muss erneuerbares Gas im Ausland produziert, eingekauft und ins europäische Netz eingespeist werden. Wenn diese Bedingung erfüllt ist und eine Anrechnung an Unternehmen mit einer Verminderungsverpflichtung oder im Emissionshandelssystem gewollt ist, dann ist ein Staatsvertrag nötig.

Mit welchen Ländern gibt es schon Staatsverträge? Wo ist die Liste mit den Staatsverträgen zu finden?

Es gibt bereits bilaterale Staatsverträge. Diese Verträge wurden in erster Linie für Kompensationsprojekte im Rahmen der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure abgeschlossen. Sie können jedoch auch für den Transfer der Emissionsreduktion von leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gas genutzt werden. Dazu braucht es Projekte, welche gemäss den Ausführungsbestimmungen zum revidierten CO2-Gesetz bewilligt werden. Eine Liste der heute existierenden Staatsverträge finden Sie auf der Webseite des BAFU: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Fachinformationen > Internationales > Bilaterale Vereinbarungen.

Wer schliesst die Staatsverträge ab? Was macht der Bund, um zu zwischenstaatlichen Abkommen zu kommen?

Für Abkommen im Rahmen von Art. 6 des Pariser Übereinkommen hat das BAFU den Lead und bezieht das EDA und das SECO mit ein. Wie kommt es zum Vertrag? Es braucht ein klar formuliertes Bedürfnis der Branche, mit welchen Ländern Staatsverträge ausgearbeitet werden sollen. Dieses Bedürfnis muss bereits mit sehr konkreten Projektideen unterlegt sein. Nur in solchen Fällen wird die Verwaltung den aufwändigen Prozess für einen Staatsvertrag einleiten – nachdem sie vorgängig die Erfolgsaussichten validiert hat (zusammen mit Expertise von EDA und SECO).

Mit welchem Herstellungsdatum werden die aktuell bei der Clearingstelle bestehenden HKN in das neue System übertragen und wie lange sind diese gültig? 

  • Im Inland hergestellte Mengen mit Produktionsjahr 2024, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 in der CS lagern: Es werden per 1.1.2025 HKN ausgestellt, die 60 Monate gültig sind.
  • Ausländische Zertifikate, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 in der CS erfasst und noch nicht verwendet wurden: Es werden per 1.1.2025 HKN mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ausgestellt.

Über welches System wird das Q4/24 abgewickelt?

Inländische Mengen aus Q4/24 werden noch in der Clearingstelle erfasst. Diese führt den Betrieb bis mindestens Ende Februar 2025 weiter, damit sie das Geschäftsjahr 2024 ordnungsgemäss abschliessen kann. Ausländische Zertifikate mit Produktionsdatum 2024 werden gemäss regulärem Meldefenster Q4 2024 der Clearingstelle gemeldet und anschliessend ins HKN-System übertragen.

Welche Übergangsfristen gelten für Lager im Ausland?

Ausländische Zertifikate, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 im Ausland lagern: Wurde der Stoff zwischen dem 1.4.2021 und 31.12.2024 hergestellt, stellt die Vollzugsstelle beim Import der Zertifikate HKN aus, die maximal bis zum 31.12.2026 gültig sind, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass die ökologischen Anforderungen gemäss Branchengrundsätzen eingehalten wurden.