Für Abkommen im Rahmen von Art. 6 des Pariser Übereinkommen hat das BAFU den Lead und bezieht das EDA und das SECO mit ein. Wie kommt es zum Vertrag? Es braucht ein klar formuliertes Bedürfnis der Branche, mit welchen Ländern Staatsverträge ausgearbeitet werden sollen. Dieses Bedürfnis muss bereits mit sehr konkreten Projektideen unterlegt sein. Nur in solchen Fällen wird die Verwaltung den aufwändigen Prozess für einen Staatsvertrag einleiten – nachdem sie vorgängig die Erfolgsaussichten validiert hat (zusammen mit Expertise von EDA und SECO).
Category:
eTS-eBS-de