Muss für den Import von virtuellen E-Fuels ein Staatsvertrag vorhanden sein?

Der Zertifikatimport von E-Fuels, die weder physisch in die Schweiz importiert werden noch ins europäische Netz eingespeist wurden, ist nicht zulässig.
Die neue Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT)
lässt den Import von ausländischen Zertifikaten für erneuerbare Gase nur für Mengen zu, die ins europäische Gasnetz eingespeist wurden.
Artikel 15 Abs. 3 und Art. 31 Abs. 5 des revidierten CO2-Gesetzes regeln die Anrechnung vom leitungsgebundenen ausländischen erneuerbaren Gasen. Für die verbrauchte Menge an Erdgas muss erneuerbares Gas im Ausland produziert, eingekauft und ins europäische Netz eingespeist werden. Wenn diese Bedingung erfüllt ist und eine Anrechnung an Unternehmen mit einer Verminderungsverpflichtung oder im Emissionshandelssystem gewollt ist, dann ist ein Staatsvertrag nötig.

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