Seit 2013 haben Betreiber von Anlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA die Pflicht, ihr Kraftwerk im von Pronovo betriebenen Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen. Dies betrifft auch fossile Kraftwerke und Kernkraftwerke. Die im Herkunftsnachweissystem erfassten Kraftwerksdaten müssen von einem für diesen Kraftwerkstyp durch die SAS akkreditierten Auditor beglaubigt werden.
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Melden der erfassungspflichtigen Anlage
Kontaktieren Sie einen für diesen Kraftwerkstyp akkreditierten Auditor Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Termin für das Audit Ihres Kraftwerks. Liste der akkreditierten Auditoren
Schritt 2: Erfassung der Anlage im Herkunftsnachweissystem
- Der Auditor erhebt die relevanten Daten Ihres Kraftwerks im Rahmen einer Kraftwerksbegehung und beglaubigt diese.
- Der Auditor erfasst für Sie die beglaubigten Kraftwerksdaten. Die Beglaubigung muss spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen.
- Nach Erhalt der vollständigen Beglaubigung wird das Kraftwerk von Pronovo im Herkunftsnachweissystem freigeschaltet.
Schritt 3: Melden der Produktionsdaten
- Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber (Betreiber der Messstelle) und vereinbaren Sie mit ihm, wie die elektrische Nettoproduktion Ihres Kraftwerks jeden Monat an das Herkunftsnachweissystem übermittelt wird.
- Die Möglichkeiten bezüglich der Meldung der Produktionsdaten finden Sie unter Downloads.
- Pronovo empfiehlt die automatisierte Meldung der Produktionsdaten direkt von der Messstelle aus. Weitere Informationen zur elektronischen Meldung von Produktionsdaten finden Sie unter Formulare und Dokumente.
Alles zum Thema Herkunftsnachweise
- Facts StromkennzeichnungSchweizer Stromlieferanten müssen Ihren Endkunden mindestens einmal jährlich eine Stromkennzeichnung ausweisen.
- Informationen zu HKNDer Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen.
- DauerauftragMit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.
- Informationen zu ErsatznachweisenErsatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt.
- Vermarktung von StromJeder Anlagenbetreiber, welcher seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfassen lässt, kann diese frei vermarkten.
- EigenverbrauchsregelungAlle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen.
- MehrwertsteuerpraxisMehrwertsteuer in Kombination mit Herkunftsnachweise
- Erfassung bis zur EntwertungVollständiger Prozessbeschrieb für die Erfassung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- Erfüllung der ErfassungspflichtBetreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.