Erneuerbare Treib- und Brennstoffe (eTS/eBS)

Erneuerbare Treib- und Brennstoffe (eTS/eBS)

 

Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft der in der Schweiz gehandelten biogenen Treib- und Brennstoffe. Sie zeigen auf, aus welcher Produktionsanlage und aus welcher Energiequelle ein Treib- oder Brennstoff stammt.

Ab dem 1. Januar 2025 besteht die gesetzliche Pflicht, dass die schweizerische Produktion sowie der Import von erneuerbaren Treib- und Brennstoffen mittels Herkunftsnachweisen in einem Herkunftsnachweissystem erfasst werden muss.

Herkunftsnachweise werden nur für erneuerbare Treib- und Brennstoffe ausgestellt. Es ist möglich, die Herkunftsnachweise mit behördlichen Förder- und Steuerinstrumenten zu verknüpfen.

Zeitplan Realisierung

Das Projekt eTS/eBS arbeitet darauf hin, das neue Herkunftsnachweissystem (HKN-System) für erneuerbare flüssige und gasförmige Brenn- und Treibstoffe ab dem 1. Januar 2025 für die Erfassung von produzierten oder importierten erneuerbaren Stoffen freischalten zu können. Das Projekt verfolgt einen agilen Ansatz und entwickelt bzw. optimiert einen bereits bestehenden Prototyp in den kommenden Monaten kontinuierlich weiter. Im Speziellen integriert das Projekt in den kommenden Monaten Stammdaten aus der Clearingstelle des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) und wenn möglich auch aus anderen Systemen ins HKN-System. Zwei Testrunden für zukünftige Nutzerinnen und Nutzer – im August und ab Oktober – sind vorgesehen. Ziel dieser Testrunden ist es, eine strukturierte Rückmeldung zu erhalten, um das HKN-System in der Bedienung so einfach wie möglich auszugestalten.

Im August 2019 hat der Bundesrat den wegweisenden Entscheid für Netto-Null getroffen: Bis 2050 soll die Energieversorgung der Schweiz CO2-neutral sein. Vor diesem Hintergrund errichten das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Energie (BFE) ein nationales Herkunftsnachweissystem (SHKN) für erneuerbare gasförmige und flüssige Brenn- und Treibstoffe (eTS/eBS). Dieses System hat zum Ziel, die Umsetzung der verschiedenen klima- und energiepolitischen Massnahmen zu koordinieren, Doppelzählungen bei der Anrechnung des ökologischen Mehrwerts zu verhindern, den ökologischen Mehrwert sichtbar zu machen und Transparenz für die Endkunden zu schaffen.

Häufige Fragen zu eTS und eBS

  • Wer schliesst die Staatsverträge ab? Was macht der Bund, um zu zwischenstaatlichen Abkommen zu kommen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gibt es derzeit solche zwischenstaatliche Abkommen bereits? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie ist der Stand bezüglich der Anerkennung von erneuerbaren Gasen im Schweizer Treibhausgasinventar? Wurden die Verhandlungen über bilaterale Staatsverträge initiiert? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie ist es geregelt, wenn es kein nationales HKN-System im Ursprungsland gibt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Art von Nachweis wird bei den Zertifikatsimporten erwartet? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Bis wohin (Produzent, Zwischenhändler, Lieferant, Versorger, Endverbraucher) und wie (manuell, automatisch) müssen Biogas-Herkunftsnachweise im HKN-System rückverfolgbar sein? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche HKN-Systeme in Europa sind zugelassen bzw. sind mit Pronovo systemtechnisch ver-bunden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Aus welchen Ländern sind Importe in die CH bzw. ist der HKN-Handel mit der CH zugelassen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wann und wie ist eine Rückerstattung der CO2-Abgabe für importierte erneuerbare Gase möglich? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Verfallen HKN, welche in ausländischen HKN-Systemen gebunkert sind? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Aktuell wird die Unionsdatenbank der EU entwickelt und soll 2024 in Betrieb gehen. Ist mit dem neuen Schweizer-HKN-System eine Anbindung an die Unionsdatenbank der EU vorgesehen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Bisher spielten die «voluntary schemes» nach Art. 30 Abs. 4 der RED in der Schweiz keine Rolle. Dementsprechend sind auch langjährige Verträge mit Lieferanten in Europa ohne Notwendigkeit für eine solche Zertifizierung abgeschlossen worden. Werden wir künftig solche Biogasmengen über das neue HKN-System weiterhin importieren können? Oder allgemeiner formuliert: können künftig Biogas-Herkunftsnachweise (PoO) ohne Nachhaltigkeitsnachweis (PoS) importiert werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Können HKN für die erneuerbare Strom- und Wärmeproduktion eingesetzt werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche ausländischen HKN und Ausgabestellen werden vom HKN-System akzeptiert? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche HKN werden für massenbilanzierte Importe anerkannt? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Anlagen müssen registriert werden bei einem Import? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Kann etwas zu Höhe der Gebühren gesagt werden? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie erklären sich die unterschiedlichen Gebühren fürs Strom- und eTS/eBS-HKN-System? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Warum gibt es eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer für In- und ausländische Zertifikate aus der Clearingstelle? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Übergangsfristen gelten für Lager im Ausland und im Inland (Clearingsstelle VSG)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie lange ist ein HKN gültig (von der Ausstellung bis zur Entwertung)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wer schliesst die Staatsverträge ab? Was macht der Bund, um zu zwischenstaatlichen Abkommen zu kommen?

    accordion-active-icon
    Für Abkommen im Rahmen Art. 6 Pariser Übereinkommen hat das BAFU den Lead und bezieht das EDA und das SECO mit ein. Wie kommen wir zu dem Vertrag? Es braucht ein klar formuliertes Bedürfnis der Branche, mit welchen Ländern Staatsverträge ausgearbeitet werden sollen. Dieses Bedürfnis muss bereits mit sehr konkreten Projektideen unterlegt sein. Nur in solchen Fällen wird die Verwaltung den aufwändigen Prozess für einen Staatsvertrag einleiten – nachdem sie vorgängig die Erfolgsaussichten validiert hat (zusammen mit Expertise von EDA und SECO).
  • Gibt es derzeit solche zwischenstaatliche Abkommen bereits?

    accordion-active-icon
    Ja, solche Abkommen gibt es bereits. Eine Liste finden Sie auf der Webseite des BAFU: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Fachinformationen > Internationales > Bilaterale Vereinbarungen. Diese Verträge wurden nicht spezifisch für den virtuellen Import von Biogas abgeschlossen, sondern für Kompensationsprojekte im Rahmen der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure.
  • Wie ist der Stand bezüglich der Anerkennung von erneuerbaren Gasen im Schweizer Treibhausgasinventar? Wurden die Verhandlungen über bilaterale Staatsverträge initiiert?

    accordion-active-icon
    Im Rahmen der Diskussion über das revidierte CO2-Gesetz ist eine diesbezügliche Regelung vorgesehen. Die Regelung soll es ermöglichen, virtuell importiertes Biogas unter bestimmten Bedingungen im Rahmen des EHS und zur Erfüllung von Verminderungsverpflichtungen anzurechnen. Die definitive Ausgestaltung wird in der CO2-Verordnung konkretisiert, die im Sommer 2024 in die Vernehmlassung gehen soll. Es braucht ein klar formuliertes Bedürfnis der Branche, mit welchen Ländern Staatsverträge ausgearbeitet werden sollen. Dieses Bedürfnis muss bereits mit sehr konkreten Projektideen unterlegt sein. Nur in solchen Fällen wird die Verwaltung den aufwändigen Prozess für einen Staatsvertrag einleiten, nachdem sie vorgängig die Erfolgsaussichten validiert hat (zusammen mit Expertise von EDA, SECO).
  • Wie ist es geregelt, wenn es kein nationales HKN-System im Ursprungsland gibt?

    accordion-active-icon
    Mit der aktuellen Regelung in der Verordnung des UVEK über die Herkunftsnachweise für Brenn- und Treibstoffe (VHBT) braucht es ein HKN-System  im Herkunftsland. Eine Einfuhr von Biogaszertifikaten aus der Ukraine ist beispielsweise heute noch nicht möglich. Es soll aber ein Mechanismus entwickelt werden, um virtuelles Biogas auch aus Ländern ohne nationales HKN-System  an Instrumente der Industrie anzurechnen. Basis dafür ist die Revision des CO2-Gesetzes. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Mengen nicht doppelt vermarktet werden. Vermutlich muss die Produktionsanlage auditiert werden. Diese Regelung soll im Rahmen einer Revision in die VHBT aufgenommen werden.
  • Welche Art von Nachweis wird bei den Zertifikatsimporten erwartet?

    accordion-active-icon
    Für die importierten Mengen muss nachgewiesen werden, dass sie die ökologischen Anforderungen gemäss Art. 9 VHBT einhalten. Wir sind daran, die heute gängigen Zertifizierungssysteme in diesem Bereich auf Ihre Eignung zu prüfen, die Einhaltung dieser Anforderungen ist nachzuweisen. Ziel ist eine Positivliste, auf der alle geeigneten Zertifizierungssysteme aufgeführt werden.
  • Bis wohin (Produzent, Zwischenhändler, Lieferant, Versorger, Endverbraucher) und wie (manuell, automatisch) müssen Biogas-Herkunftsnachweise im HKN-System rückverfolgbar sein?

    accordion-active-icon
    Zwischen dem physischen Stofffluss und dem HKN besteht keine Verbindung beim HKN-Import (keine Massenbilanz). Es muss über die HKN belegt werden, dass der Stoff in der entsprechenden Menge/Qualität produziert und ins europäische Gasnetz eingespeist worden ist.
  • Welche HKN-Systeme in Europa sind zugelassen bzw. sind mit Pronovo systemtechnisch ver-bunden?

    accordion-active-icon
    Das schweizerische HKN-System wird eine Anbindung an alle bestehenden nationalen HKN-Systeme , die auf dem AIB-Standard beruhen, sowie an die ERGaR-Plattform garantieren.
  • Aus welchen Ländern sind Importe in die CH bzw. ist der HKN-Handel mit der CH zugelassen?

    accordion-active-icon
    Der HKN-Handel resp. Import ist zugelassen, wenn das HKN-System des Herkunftslands technisch an das Schweizer- HKN-System  angebunden ist. Ist dies nicht der Fall, kann ein Handel stattfinden, wenn das Biogas an die Instrumente der Industrie angerechnet werden soll (neue Möglichkeit, die im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes geschaffen wird). Im Moment laufen zudem Abklärungen, die zeigen sollen, ob es anderen Möglichkeiten gibt, um Doppelzählungen zuverlässig auszuschliessen, wenn ein Import aus einem Land ohne HKN-System erfolgen soll.
  • Wann und wie ist eine Rückerstattung der CO2-Abgabe für importierte erneuerbare Gase möglich?

    accordion-active-icon
    Wenn das virtuelle Biogas an Instrumente der Industrie (EHS/Verminderungsverpflichtung) angerechnet wird, ist eine Abgabebefreiung möglich. Dies ist mit der Revision des CO2-Gesetzes vorgesehen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1.1.2025 in Kraft. Die detaillierte Regulierung ist noch in Ausarbeitung.
  • Verfallen HKN, welche in ausländischen HKN-Systemen gebunkert sind?

    accordion-active-icon
    Für im Ausland gelagerten HKN gelten die Anforderungen des jeweiligen Landes. Gemäss EU-Regeln sind HKN 12 Monate gültig. Ausländische Zertifikate, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, können in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden.
  • Aktuell wird die Unionsdatenbank der EU entwickelt und soll 2024 in Betrieb gehen. Ist mit dem neuen Schweizer-HKN-System eine Anbindung an die Unionsdatenbank der EU vorgesehen?

    accordion-active-icon
    Das Schweizer-HKN-System strebt eine technische Anbindung an die Unionsdatenbank an. Ob die Schweiz an der Unionsdatenbank teilnehmen kann, hängt allerdings auch davon ab, ob die EU dies Drittstaaten ermöglicht.
  • Bisher spielten die «voluntary schemes» nach Art. 30 Abs. 4 der RED in der Schweiz keine Rolle. Dementsprechend sind auch langjährige Verträge mit Lieferanten in Europa ohne Notwendigkeit für eine solche Zertifizierung abgeschlossen worden. Werden wir künftig solche Biogasmengen über das neue HKN-System weiterhin importieren können? Oder allgemeiner formuliert: können künftig Biogas-Herkunftsnachweise (PoO) ohne Nachhaltigkeitsnachweis (PoS) importiert werden?

    accordion-active-icon
    Grundsätzlich sollen HKN für ausländisches Biogas ins zukünftige Herkunftsnachweis-System  eingetragen werden können, wenn sie die ökologischen Anforderungen gemäss Biogasgrundsätzen der Gasbranche einhalten (vgl. Art. 9 VHBT). Der Bund wird einen Nachweis verlangen, der die Einhaltung dieser Anforderungen belegt. Ziel ist es, eine Positivliste zu haben, auf der alle geeigneten Zertifizierungssysteme aufgeführt sind. Dazu läuft im Moment eine Studie im Auftrag von BFE/BAFU.
  • Können HKN für die erneuerbare Strom- und Wärmeproduktion eingesetzt werden?

    accordion-active-icon
    Nein. Gemäss revidiertem CO2-Gesetz soll eine Anrechnung nur im EHS und im Rahmen der Verminderungsverpflichtung möglich sein.
  • Welche ausländischen HKN und Ausgabestellen werden vom HKN-System akzeptiert?

    accordion-active-icon
    In der EU gibt es heute noch keine HKN für flüssige Stoffe. Wenn der physische Stoff importiert wird, gelten die ökologischen Anforderungen als erfüllt, wenn er eine Steuererleichterung erhält (diese läuft noch bis 2030 weiter) und es muss keine weitere Beglaubigung mitgeliefert werden. In der Praxis wird dies bis 2030 sehr oft der Fall sein. Im Falle von massenbilanzierten Stoffen muss in Zukunft eine Begleitdokumentation hochgeladen werden und der Stoff muss die Anforderungen gemäss Art. 35d USG erfüllen. Wie diese genau aussehen werden, wird im Sommer im Rahmen der Vernehmlassung zur CO2-Verordnung öffentlich. Die Kriterien sollen sinngemäss aus der RED II übernommen werden.
  • Welche HKN werden für massenbilanzierte Importe anerkannt?

    accordion-active-icon
    Die Ausführungsbestimmungen für die massenbilanzierten Importe werden im Rahmen der Vernehmlassung zur CO2-Verordnung im Sommer präsentiert. Grundsätzlich wird das HKN-System den massenbilanzierten Import erfassen, die Anforderungen an die Inverkehrbringung solcher Stoffe regelt aber nicht das HKN-System.
  • Welche Anlagen müssen registriert werden bei einem Import?

    accordion-active-icon
    Bei einem Import mit Steuererleichterung muss die Anlage registriert werden. Bei einem massenbilanzierten Import ist keine Registrierung der Anlage nötig. Dafür muss die Begleitdokumentation im HKN-System erfasst werden.
  • Kann etwas zu Höhe der Gebühren gesagt werden?

    accordion-active-icon
    Die Gebühren für das HKN-System sind verursachergerecht ausgestaltet. Die Gebührenmaxima sind im Anhang 3 der Gebührenverordnung festgelegt und liegen für Import und Ausstellung HKN bei 20 Rp./MWh. Die genaue Höhe der Gebühren wird in einer Vollzugsweisung festgelegt. Anlagen, die schon im StromHKN-System registriert sind, bezahlen für die Registrierung im HKN-System keine Gebühren. Auch Anlagen, welche die produzierten Mengen direkt vor Ort verbrauchen und die HKN nicht veräussern, bezahlen für die Ausstellung der HKN keine Gebühren (HKN werden direkt nach der Ausstellung wieder entwertet).
  • Wie erklären sich die unterschiedlichen Gebühren fürs Strom- und eTS/eBS-HKN-System?

    accordion-active-icon
    Im Strom-HKN-System werden sehr viel mehr gebührenpflichtige Transaktionen vorgenommen, weshalb die Kosten pro Transaktion tiefer sind. Es gilt auch zu bedenken, dass eTS/eBS-HKN als Nachweise gegenüber einem freiwilligen oder verpflichtenden Instrument eingesetzt werden können. Sie haben also einen höheren Wert als die Strom-HKN, die ausschliesslich zwecks Transparenz gegenüber den Endkunden eingesetzt werden können.
  • Warum gibt es eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer für In- und ausländische Zertifikate aus der Clearingstelle?

    accordion-active-icon
    Die Zertifikate haben eine unterschiedlich hohe Glaubwürdigkeit. Die ausländischen Zertifikate wurden bisher privatwirtschaftlich geprüft, ökologische Anforderungen werden erst seit April 2021 an sie gestellt. Zudem haben wir von der Branche auch gehört, dass die ausländischen Lagerbestände schnell umgesetzt werden. Damit die Branche genügend Zeit hat, die inländischen Reserven abzubauen, sollen die unter staatlicher Aufsicht ein- und ausgebuchten inländischen Mengen HKN eine fünfjährige Gültigkeitsdauer erhalten.
  • Welche Übergangsfristen gelten für Lager im Ausland und im Inland (Clearingsstelle VSG)?

    accordion-active-icon
    Für die im Ausland gelagerten HKN gelten die Bestimmungen des Herkunftslandes. Zertifikate, die per 31.12.2024 im Inland gelagert werden, sollen gemäss Art. 80a E- EnV behandelt werden. Für inländische Zertifikate werden HKK mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Für ausländische Zertifikate werden im Fall einer Erfassung ab dem 1.4.2021 HKN mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Für Zertifikate, die vor dem 1.4.2021 in der Clearingstelle erfasst worden sind, werden HKN ausgestellt, wenn der Importeur nachweisen kann, dass die ökologischen Anforderungen gemäss Biogasgrundsätzen der Branche eingehalten worden sind.
  • Wie lange ist ein HKN gültig (von der Ausstellung bis zur Entwertung)?

    accordion-active-icon
    Der HKN ist nach Ende des massgebenden Produktionszeitraums ein Jahr gültig. Wird er in diesem Zeitraum entwertet, kann er weitere sechs Monate verwendet werden.

Kontakt rund um eTS/eBS

Für Fragen zum Projekt oder zum zukünftigen Betrieb des neuen HKN-Systems für flüssige und gasförmige Treib-und Brennstoffe eTS/eBS kontaktieren Sie uns bitte unter info@pronovo.ch (mit Betreff: «eTS/eBS»).

Updates eTS/eBS

Dokumente Branchenanlässe Juni 2024

Informationen für Beta-Tester/innen