Was wird Wie gefördert
Nicht förderwürdige Anlagen haben die Möglichkeit, einen Investitionsbeitrag beim BFE zu beantragen. Biomasse Biomasseanlagen werden ausschliesslich durch das Einspeisevergütungssystem gefördert. Nicht mehr förderwürdig sind Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), Schlammverbrennungsanlagen, Klär- und Deponiegasanlagen.
Nicht förderwürdige Anlagen haben die Möglichkeit, einen Investitionsbeitrag beim BFE zu beantragen. Wind Windkraftanlagen werden ausschliesslich durch das Einspeisevergütungssystem gefördert. Geothermie Geothermieanlagen werden ausschliesslich durch das Einspeisevergütungssystem gefördert. Neu wird zwischen petrothermalen und hydrothermalen Anlagen unterschieden.