Fördermittel Einleitung Teil 2

Was wird Wie gefördert

Photovoltaikanlagen Die Graphik veranschaulicht die verschiedenen Fördermodelle für Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit der Leistung: Wasserkraft Wasserkraftwerke werden ausschliesslich durch das Einspeisevergütungssystem gefördert. Förderwürdig sind Anlagen mit einer mechanischen Bruttoleistung zwischen 1MW und 10MW. Von dieser Untergrenze ausgenommen sind Nebennutzungsanlagen (gemäss Art.9 EnFV).

Nicht förderwürdige Anlagen haben die Möglichkeit, einen Investitionsbeitrag beim BFE zu beantragen. Biomasse Biomasseanlagen werden ausschliesslich durch das Einspeisevergütungssystem gefördert. Nicht mehr förderwürdig sind Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), Schlammverbrennungsanlagen, Klär- und Deponiegasanlagen.

Nicht förderwürdige Anlagen haben die Möglichkeit, einen Investitionsbeitrag beim BFE zu beantragen. Wind Windkraftanlagen werden ausschliesslich durch das Einspeisevergütungssystem gefördert. Geothermie Geothermieanlagen werden ausschliesslich durch das Einspeisevergütungssystem gefördert. Neu wird zwischen petrothermalen und hydrothermalen Anlagen unterschieden.