EVS – Direktvermarktung

Was ist die Direktvermarktung?

Die Direktvermarktung hat zum Ziel, das Einspeisevergütungssystem marktorientiert auszugestalten. Die Produzenten sind dabei selber für den Absatz ihres produzierten Stroms verantwortlich. Dazu schliessen sie mit Versorgungsunternehmen oder Energiedienstleister individuelle Abnahmeverträge ab. Dadurch entsteht ein Anreiz, Anlagen so zu konzipieren und zu betreiben, dass sie bedarfsgerecht produzieren.

Zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf erhalten die Anlagenbetreiber eine technologiespezifische Einspeiseprämie. Diese ist so ausgestaltet, dass sie langfristige Marktpreisschwankungen abfedert und damit den Produzenten eine weitgehende Investitionssicherheit gibt.

Zur Entschädigung des Aufwandes für die direkte Stromvermarktung erhalten die Produzenten ein ebenfalls technologiespezifisches Bewirtschaftungsentgelt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Faktenblättern des BFE.

Der ökologische Mehrwert der produzierten Energie ist mit der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem abgegolten. Die Herkunftsnachweise stehen dem Anlagenbetreiber für Anlagen in der Direktvermarktung nicht zum Verkauf zur Verfügung.

Eine Auflistung von einigen Direktvermarktern finden Sie in untenstehender Rubrik «Kontaktdaten zu Direktvermarktern».

Infobox

Vergütungssatz: Technologieabhängiger Tarif pro produzierte Energiemenge
Marktpreis: Preis an der Strombörse für den Folgetag im Marktgebiet Schweiz
Referenzmarktpreis: Durchschnitt des Marktpreises
Einspeiseprämie: Differenz zwischen Vergütungssatz und Referenzmarktpreis
Bewirtschaftungsentgelt: Technologiespezifische Aufwandentschädigung
  • Einspeisung zum Referenzmarktpreis (Vergütungsmodell ohne Direktvermarktung)

    Der gesamte Vergütungssatz (violett) wird konstant und unabhängig vom gegenwärtigen Marktpreis ausbezahlt. Es besteht kein Anreiz zu einem bedarfs- und marktgerechtem Produktionsverhalten.

  • Vergütung mit Direktvermarktung

    Der Referenzmarktpreis wird nicht mehr ausbezahlt. Stattdessen wird lediglich die sogenannte Einspeiseprämie vergütet, welche sich aus dem Vergütungssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises ergibt. Der Referenz-Marktpreis wird durch das BFE angepasst, womit sich auch die Einspeiseprämie ändert. Der Referenzmarktpreis wird seit Juli 2023 für Kleinwasserkraftwerke, Photovoltaik-, Windenergie- und Biomasseanlagen getrennt ermittelt. Für Anlagen in der Direktvermarktung, deren Energiemengen monatlich vorliegen, gilt ein monatlicher Referenzmarktpreis.


    Den Marktpreis selbst muss der Anlagenbetreibende eigenverantwortlich auf dem Strommarkt erwirtschaften. Dazu schliesst der Anlagenbetreibende mit Versorgungsunternehmen oder Energiedienstleistern (Direktvermarkter) Abnahmeverträge nach kommerziellen Regeln ab.

     

    Im Schnitt ergeben der erwirtschaftete Marktpreis und die Einspeiseprämie zusammen wiederum den Vergütungssatz.


    Spezialfall-Referenzmarktpreis höher als Vergütungssatz

    Übersteigt der Referenzmarktpreis den Vergütungssatz, so wird der übersteigende Teil vierteljährlich durch Pronovo in Rechnung gestellt.

  • Anreizmechanismus der Direktvermarktung

    Die Abbildung verdeutlicht den Anreizmechanismus der Direktvermarktung über einen Zeitraum von 24 Stunden. Es ergeben sich zwei Marktsituationen:

    • Marktpreis höher als Referenzmarktpreis
      Anreiz zur Einspeisung von Strom bei grosser Nachfrage (hoher Marktpreis), da Mehrerlös gegenüber klassischem Vergütungsmodell
    • Marktpreis tiefer als Referenzmarktpreis
      Kein Anreiz zur Einspeisung bei tiefer Nachfrage (tiefer Marktpreis), da Mindererlös gegenüber klassischem Vergütungsmodell

    Quelle: BFE-Workshop Direktvermarktung, 3. März 2014

  • Wer muss teilnehmen?

    Sämtliche Neuanlagen mit einer Anlagenleistung von 100 kW oder mehr sind verpflichtet in der Direktvermarktung teilzunehmen.

    Von der Pflicht zur Direktvermarktung ab dem 01.01.2020 ausgenommen sind Neuanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sowie Anlagen, welche bereits eine Vergütung nach bisherigem Recht erhalten und eine Leistung von unter 500 kW aufweisen.

    Definitiver KEV-Bescheid <100 kW 100 kW-500kW ≥500kW
    vor 2018 Vergütung zum
    Referenz-Marktpreis
    ab 2018 Direktvermarktung
    ab 01.01.2020

    Ein freiwilliger Wechsel in die Direktvermarktung ist für sämtliche Anlagenbetreiber im Einspeisevergütungssystem möglich. Dafür kann das Formular "Wechsel in die Direktvermarktung" verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Meldefrist von einem Monat vor Ablauf eines Quartals einzuhalten ist. Nach dem Eintritt in die Direktvermarktung ist keine Rückkehr zum System der Einspeisung zum Referenzmarktpreis möglich.

  • Kontaktdaten zu Direktvermarktern

    Den Produzenten in der Direktvermarktung steht es grundsätzlich frei, die Vermarktung ihres Stroms selbst vorzunehmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Produzenten einen spezialisierten Dritten mit der Vermarktung beauftragen werden (einen sogenannten „Direktvermarkter“). Das Verhältnis zwischen dem Produzenten und seinem Direktvermarkter wird privatrechtlich geregelt.

    Im Folgenden finden Sie eine alphabetisch sortierte, nicht abschliessende Liste an Direktvermarktern.

    Für Details zu den Vertragsbedingungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem entsprechenden Unternehmen auf.

    Bieten Sie die Direktvermarktung als Dienstleistung an und möchten ebenfalls in der Liste aufgeführt werden, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.