EVS – Herkunft Fördergelder

Das Einspeisevergütungssystem wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jede/r Endverbraucher/in zur Förderung der erneuerbaren Energien bei. Der Zuschlag ist aktuell per Gesetz auf maximal 2.3 Rp./kWh begrenzt. Mit dem aktuellen Stromverbrauch in der Schweiz stehen damit maximal rund 1.38 Mia. Franken jährlich als Fördermittel zur Verfügung. (Annahme: Jährlicher Schweizerischer Stromendverbrauch 60TWh).

Pronovo wickelt das Inkasso des Netzzuschlags ab und legt die Gelder in den Netzzuschlagsfonds ein.

Der Netzzuschlag teilt sich in folgende Verwendungszwecke auf:

Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds (2024)

Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds (2024)

Pie chart. Data table with 11 rows and 2 columns follows.

Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds (2024)
Einspeisevergütung 447
Einmalvergütung 388
Betriebskostenbeiträge Biomasse 0
Investitionsbeiträge Biomasse 6
Investitionsbeiträge Kleinwasserkraft 8
Investitionsbeiträge Grosswasserkraft 26
Marktprämie Grosswasserkraft 1
Ökologische Sanierungen Wasserkraft 40
Wettbewerbliche Ausschreibungen 29
Investitionsbeiträge und Garantien Geothermie 25
Investitionsbeiträge Windenergie 0

Weitere Informationen zur Herkunft der Fördergelder und zum Zuschlag finden Sie auf der Informationsseite des BFE.