EVS – Herkunft Fördergelder

Das Einspeisevergütungssystem wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jede/r Endverbraucher/in zur Förderung der erneuerbaren Energien bei. Der Zuschlag ist aktuell per Gesetz auf maximal 2.3 Rp./kWh begrenzt. Mit dem aktuellen Stromverbrauch in der Schweiz stehen damit maximal rund 1.38 Mia. Franken jährlich als Fördermittel zur Verfügung. (Annahme: Jährlicher Schweizerischer Stromendverbrauch 60TWh).

Pronovo wickelt das Inkasso des Netzzuschlags ab und legt die Gelder in den Netzzuschlagsfonds ein.

Der Netzzuschlag teilt sich in folgende Verwendungszwecke auf:

Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds (2024)
Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds (2024)
Einspeisevergütung Einmalvergütung Betriebskostenbeiträge Biomasse Investitionsbeiträge Biomasse Investitionsbeiträge Kleinwasserkraft Investitionsbeiträge Grosswasserkraft Marktprämie Grosswasserkraft Ökologische Sanierungen Wasserkraft Wettbewerbliche Ausschreibungen Investitionsbeiträge und Garantien Geothermie Investitionsbeiträge Windenergie
447 388 0 6 8 26 1 40 29 25 0

Weitere Informationen zur Herkunft der Fördergelder und zum Zuschlag finden Sie auf der Informationsseite des BFE.