Wie wird beim Wasserstoff kontrolliert ob es sich um grünen Wasserstoff handelt?

Mit dem neuen CO2-Gesetz tritt auch Artikel 35d Umweltschutzgesetz in Kraft. Dieser stellt neu auch Anforderungen an die Inverkehrbringung von erneuerbaren und emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen, die aus anderen Energieträgern als aus Biomasse erzeugt wurden. Diese Anforderungen müssen eingehalten werden, damit der Stoff in Verkehr gebracht werden darf. Die Ausführungsbestimmungen dazu sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen geregelt, die voraussichtlich am 1.5.2025 in Kraft tritt. Auf dem HKN wird ersichtlich sein, wie der Wasserstoff produziert wurde (inkl. Stromquelle).

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