Sofern eine Steuererleichterung (gemäss Art 19b Mineralölsteuerverordnung) beantragt wird, müssen die Treibstoffe ökologischen und sozialen Anforderungen einhalten. Die ökologischen Anforderungen gelten als erfüllt, wenn sich sämtliche eingesetzten Rohstoffe auf der Positivliste des Zolls befinden und die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Diese Liste wird im Hinblick auf die Inbetriebnahme des HKN-Systems nicht angepasst.
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