Die Ausführungsbestimmungen für die massenbilanzierten Importe sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) geregelt. Diese Verordnung tritt voraussichtlich am 1.5. 2025 in Kraft. Grundsätzlich wird das HKN-System den massenbilanzierten Import erfassen, die Anforderungen an die Inverkehrbringung solcher Stoffe regelt aber nicht das HKN-System.
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