Welche Fristen gelten für die Entwertung der HKN?

Die Eigentümer der HKN nehmen die Entwertung in der Datenbank der Vollzugsstelle bis spätestens Ende Quartal vor. Bei Abgabe als Treib- oder als Brennstoff von erneuerbaren Gasen muss die Entwertung bis am 25. Tag des ersten Monats des Folgequartals erfolgen.

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