Was geschieht, wenn ein Stoff zwecks saisonaler Speicherung gelagert wird, diese dann aber 18 Monate übersteigt (bspw. in einem sehr warmen Winter)?

Wenn das Gas tatsächlich physisch langfristig eingelagert wird, gibt es die Möglichkeit, mittels Gesuch die Gültigkeit für die Dauer der Einlagerung sistieren zu lassen. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage wurde die Gültigkeitsdauer von 12 auf 18 Monate erhöht, u.a. um mehr Flexibilität bzgl. saisonalen Schwankungen zu gewährleisten.

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