Warum übernehmen wir die Anforderungen der REDII?

Das HKN-System definiert für physische Importe und inländische Produktion keine ökologischen Anforderungen. Es übernimmt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von erneuerbaren und emissionsarmen Brenn- und Treibstoffe des revidierten Art. 35d des Umweltschutzgesetzes ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes, unabhängig von der Inbetriebnahme des HKN-Systems. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) definiert, die voraussichtlich am 1.5.2025 in Kraft tritt.

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