Teilnahmebedingungen

  • Die Photovoltaikanlage muss zum Zeitpunkt der Auktion baureif sein, darf sich aber vor der Erteilung des Zuschlags noch nicht in Realisierung befinden. Das heisst, die Baubewilligungen – sofern erforderlich – sollten vorliegen und sonstige Voraussetzungen für die Erstellung der Photovoltaikanlage geklärt sein (z.B. allenfalls nötige Netzverstärkungen und die Finanzierung). Andernfalls kann die Realisierungsfrist von 24 Monaten möglicherweise nicht eingehalten werden.
  • Pro Grundstück darf nur ein Gebot (HEIV oder GMP) pro Auktionsrunde abgegeben werden.
  • An Auktionen für die Einmalvergütung (HEIV) oder die gleitende Marktprämie (GMP) für Photovoltaikanlagen darf nicht teilgenommen werden, wenn in einer früheren Auktionsrunde auf demselben Grundstück ein Zuschlag (HEIV oder GMP) für eine Photovoltaikanlage, die noch nicht in Betrieb genommen wurde, erteilt wurde.
  • An Auktionen für die Einmalvergütung (HEIV) oder die gleitende Marktprämie (GMP) für Photovoltaikanlagen darf während fünf Jahren ab Rechtskraft der Zuschlagserteilung nicht teilgenommen werden, wenn in einer früher Auktionsrunde (ab 2025) auf demselben Grundstück ein Zuschlag (HEIV oder GMP) für eine Photovoltaikanlage, die anschliessend nicht ordnungsgemäss in Betrieb genommen wurde, erteilt wurde.
  • Für die Auktionen wird eine Teilnahmegebühr von CHF 300 erhoben, die mit der Gebotsabgabe zu entrichten ist. Diese Gebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
  • Die geplante (sowie die später realisierte) Anlagenleistung muss mindestens 150 kW betragen.
  • Die Anlage muss während mindestens 20 Jahren ohne Eigenverbrauch betrieben werden. Das heisst, der produzierte Strom muss vollumfänglich ins Netz eingespeist werden.
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