Q&As

Kann der Investitionsbeitrag zurückgefordert werden?
Für die Rückforderung der Investitionsbeiträge sind die Artikel 28–30 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 sinngemäss anwendbar.

Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung?
Falls eine Frist aus unverschuldeten Gründen nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Ein Fristverlängerungsgesuch kann nur vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Die Fristverlängerung ist schriftlich mit einer Begründung und Belegen per E-Mail oder per Post einzureichen. Es wird empfohlen, die Dokumente per Einschreiben zu versenden.

Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen IB erhalten hat, zur Verfügung?
Der ökologische Mehrwert ist mit der Ausrichtung eines Investitionsbeitrags nicht abgegolten. Die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage stehen den Anlagenbetreibenden zur Verfügung und können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.

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