Ich habe bereits im Jahr 2024 den BKB erhalten. Ändert sich mein Vergütungssatz mit der revidierten Version der Energieförderungsverordnung (EnFV) per 01.01.2025?
Ja, der Vergütungssatz für das Jahr 2025 wird mit der jährlichen Überprüfung Anfang 2026 rückwirkend für alle bestehenden BKB-Anlagen angepasst. Die Anpassung erfolgt gemäss den im Betrachtungszeitraum geltenden Bestimmungen.
Welche Änderung der Boni gibt es mit der revidierten Version der Energieförderungsverordnung (EnFV) per 01.01.2025? Welche Boni gibt es?
Mit der neuen Fassung der EnFV wird der Bonus für Holzkraftwerke nur noch in den Wintermonaten von Oktober bis März ausbezahlt. Ausserdem gibt es neu einen Bonus für Wärmenutzung für Biogasanlagen, siehe folgende Tabellen:
BKB-Boni bis einschliesslich 2024
| Bonus für landwirtschaftliche Biomasse 20% | Bonus für landwirtschaftliche Biomasse ohne Co-Substrate | Bonus für Holzkraftwerke | |
| Max 20% Co-Substrate | 0% Co-Substrate | Holz als einziger Energieträger |
BKB-Boni ab 2025
| Bonus für landwirtschaftliche Biomasse 20% | Bonus für landwirtschaftliche Biomasse ohne Co-Substrate | Bonus für Holzkraftwerke | Bonus für Wärmenutzung |
| Max 20% Co-Substrate | 0% Co-Substrate | Holz als einziger Energieträger | Nur für Biogasanlagen mit externer Wärmenutzung von 25% bzw. 30% |
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