Nach der Inbetriebnahme / Bauabschlussmeldung

Spätestens vier Jahre nach der Inbetriebnahme ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) eine Bauabschlussmeldung einzureichen.

Diese muss enthalten:

  • eine detaillierte Baukostenabrechnung
  • für Erneuerungen: eine Auflistung der anrechenbaren und der nicht anrechenbaren Investitionskosten anhand der in Anhang 2.3 aufgeführten Anlagenbestandteile
  • die installierte Leistung
  • die Nettoproduktion zweier voller Betriebsjahre.

Eine Anlage, für die ein Investitionsbeitrag ausbezahlt wurde, muss ab der Inbetriebnahme der Anlage, der erheblichen Erweiterung oder der erheblichen Erneuerung während mindestens zehn Jahren so gewartet werden, dass ein regulärer Betrieb sichergestellt ist. Änderungen in Bezug auf die Angaben im Gesuch müssen der Vollzugstelle gemeldet werden.

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