Muss H2 in jedem Fall im HKN-System erfasst werden? Selbst wenn bekannt ist, dass er nicht als Energieträger eingesetzt wird?

Wasserstoffproduzenten in der Schweiz müssen ihre Produktionsanlagen nach der Inbetriebnahme im Schweizer HKN-System registrieren und die produzierten Mengen regelmässig eintragen lassen. Auch Wasserstoffimporte müssen gemeldet werden. Wenn bei der Produktion/beim Import die Verwendung als Energieträger ausgeschlossen werden kann, muss der Betreiber der betreffenden Anlage oder der betreffende Importeur die entsprechenden Nachweise erbringen, um von der Meldepflicht befreit zu werden. Solange der Verwendungszweck des Wasserstoffs unbekannt ist, muss er im HKN-System erfasst werden.

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