Muss eine Firma, die Ethanol im Inland kauft, dann mit fossilem Treibstoff mischt und an Tankstellen oder Endkunden bringt, auch dieses System anwenden oder ist es beim Kauf bereits entwertet?

Wenn die erneuerbaren Treibstoffe (in diesem Fall Ethanol) an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet werden (z.B. durch KliK vergütet), dann kann der HKN bereits durch den Produzenten bzw. Importeur entwertet werden. Möchte ein Tankstellenbetreiber seinen Kunden zusätzlich freiwillige Mengen erneuerbare Treibstoffe anbieten, die nicht an die Kompensationspflicht angerechnet werden, dann muss sein Lieferant dafür HKN entwerten.

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