Die Gebühren für das HKN-System sind verursachergerecht ausgestaltet. Die Gebührenmaxima sind im Anhang 4 der Gebührenverordnung festgelegt und liegen für den Import und die Ausstellung der HKN bei ca. 11 Rp./MWh. Anlagen, die schon im Strom-HKN-System registriert sind, bezahlen für die Registrierung im HKN-System für erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe keine Gebühren. Auch Anlagen, welche die produzierten Mengen direkt vor Ort verbrauchen und die HKN nicht veräussern, bezahlen für die Ausstellung der HKN keine Gebühren (HKN werden direkt nach der Ausstellung wieder entwertet).
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