Ich nehme meine PV-Anlage nach einer vorübergehenden Ausserbetriebnahme mit einer geringeren Leistung wieder in Betrieb. Ist dies zulässig?

Ja, grundsätzlich ist dies zulässig. Es ist jedoch zu beachten, dass Pronovo die ausbezahlte Einmalvergütung aufgrund der Reduktion der Leistung anteilsmässig zurückfordert.

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